Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Antrag auf Förderung der Lebensweisen zur Finanzierung der Fahrtkosten und Teilnahmegebühren in Höhe von 880,60 Euro wird abgelehnt. Dem Vorschlag des Behindertenbeirates vom 4.11.2019 wird gefolgt.

 


Begründung:

Der Verein Lebensweisen e.V. ist sehr aktiv im Bereich der Integration behinderter Menschen und hat schon viele Projekte auf den Weg gebracht, um Begegnungen von behinderten und nichtbehinderten Menschen zu ermöglichen.

 

Im Jahr 2015 wurde das Projekt „Flattersätze“ bei den Literaturtagen in Horumersiel vorgestellt. Die Lebensweisen wurden nun durch den BVKM gebeten, dieses Projekt im Rahmen des 60. Jubiläums in Köln vorzustellen und vor Ort weitere Flattersätze herzustellen. Das Projekt in Horumersiel wurde seinerzeit über den Inklusionsfonds gefördert.

 

Konkret wird durch den Verein Lebensweisen e.V. mit dem Antrag darum gebeten, die Fahrtkosten und Teilnahmegebühren für sieben Mütter von behinderten Personen an der Veranstaltung des 60. Jubiläums des BVKM (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.)  in Köln vom 20. – 22. September 2019 zu übernehmen. Für vier Teilnehmende wurden diese Kosten vollständig vom einladenden BVKM übernommen. Ebenfalls werden die Materialkosten für die Herstellung von Flattersätzen vor Ort vom BVKM e.V. übernommen.

 

Im Ergebnis stimmt der Beirat einstimmig gegen eine finanzielle Unterstützung mit der Begründung, dass das ursprüngliche Projekt bereits gefördert wurde, vier Personen einen Platz für die Fahrt bezahlt bekommen und die Förderung der Inklusion, also die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen im Raum Friesland, insgesamt nicht gesehen wird.

 

Herr Tetz führt die Vorlage aus.

 

KTA Sudholz wendet ein, dass die Fraktion der Vorlage grundsätzlich nicht folgen könne, da sie der Meinung sei, dass es Sinn mache, das Geld zur Finanzierung der Fahrtkosten und Teilnahmegebühren zur Verfügung zu stellen.

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch entgegnet, dass ursprünglich innovative Projekte gefördert werden sollen, was in diesem Fall aus ihrer Sicht nicht der Fall sei, wenn eine Fahrt wie beschrieben unternommen werde.

 

KTA Sudholz stimmt hier zu und ergänzt, dass sich dieser Antrag nicht auf ein gesondertes Projekt beziehe sondern sich in das bereits stattgefundene Projekt einfüge.

 

Herr Tetz ergänzt, dass in diesem Fall die Fahrtkosten und Teilnahmegebühren lediglich für die Mütter beantragt würden und nicht für die Personen, die diese Fahrt direkt betreffe.

 

KTA Gäde fragt, ob diese Mütter besonders förderungswürdig seien. Diese Frage wird verneint.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

3

Enthaltung:

0