Sitzung: 03.12.2019 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0815/2019
Beschluss:
Der
Antrag auf Förderung der Lebensweisen zur Finanzierung der Fahrtkosten und
Teilnahmegebühren in Höhe von 880,60 Euro wird abgelehnt. Dem Vorschlag des
Behindertenbeirates vom 4.11.2019 wird gefolgt.
Begründung:
Der Verein
Lebensweisen e.V. ist sehr aktiv im Bereich der Integration behinderter
Menschen und hat schon viele Projekte auf den Weg gebracht, um Begegnungen von
behinderten und nichtbehinderten Menschen zu ermöglichen.
Im Jahr 2015 wurde das
Projekt „Flattersätze“ bei den Literaturtagen in Horumersiel vorgestellt. Die
Lebensweisen wurden nun durch den BVKM gebeten, dieses Projekt im Rahmen des
60. Jubiläums in Köln vorzustellen und vor Ort weitere Flattersätze
herzustellen. Das Projekt in Horumersiel wurde seinerzeit über den
Inklusionsfonds gefördert.
Konkret wird durch den
Verein Lebensweisen e.V. mit dem Antrag darum gebeten, die Fahrtkosten und
Teilnahmegebühren für sieben Mütter von behinderten Personen an der
Veranstaltung des 60. Jubiläums des BVKM (Bundesverband für körper- und
mehrfachbehinderte Menschen e.V.) in
Köln vom 20. – 22. September 2019 zu übernehmen. Für vier Teilnehmende wurden
diese Kosten vollständig vom einladenden BVKM übernommen. Ebenfalls werden die
Materialkosten für die Herstellung von Flattersätzen vor Ort vom BVKM e.V.
übernommen.
Im Ergebnis stimmt der
Beirat einstimmig gegen eine finanzielle Unterstützung mit der Begründung, dass
das ursprüngliche Projekt bereits gefördert wurde, vier Personen einen Platz
für die Fahrt bezahlt bekommen und die Förderung der Inklusion, also die
Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten zwischen behinderten und nichtbehinderten
Menschen im Raum Friesland, insgesamt nicht gesehen wird.
Herr Tetz führt die
Vorlage aus.
KTA Sudholz wendet
ein, dass die Fraktion der Vorlage grundsätzlich nicht folgen könne, da sie der
Meinung sei, dass es Sinn mache, das Geld zur Finanzierung der Fahrtkosten und
Teilnahmegebühren zur Verfügung zu stellen.
Erste Kreisrätin
Vogelbusch entgegnet, dass ursprünglich innovative Projekte gefördert werden
sollen, was in diesem Fall aus ihrer Sicht nicht der Fall sei, wenn eine Fahrt
wie beschrieben unternommen werde.
KTA Sudholz stimmt
hier zu und ergänzt, dass sich dieser Antrag nicht auf ein gesondertes Projekt
beziehe sondern sich in das bereits stattgefundene Projekt einfüge.
Herr Tetz ergänzt,
dass in diesem Fall die Fahrtkosten und Teilnahmegebühren lediglich für die
Mütter beantragt würden und nicht für die Personen, die diese Fahrt direkt
betreffe.
KTA Gäde fragt, ob
diese Mütter besonders förderungswürdig seien. Diese Frage wird verneint.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
0 |