geänderter Beschlussvorschlag mit Maßgabe (WTKF 9.12.):

Der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten des Landkreises Friesland in der Gemeinde Wangerooge vom 01.08.2019 gem. des Formulierungsvorschlages des Fachbereichs Recht vom 5.11.2019 wird nicht zugestimmt.

Es wird der Intention der Ermäßigung der Inselgemeinde Wangerooge mit der Maßgabe gefolgt, dass die dadurch entstehenden Mindereinnahmen dem Landkreis zu erstatten sind.

 

 

 


Begründung:

Zum 1.8.2019 ist die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten des Landkreises Friesland in der Gemeinde Wangerooge vom 01.08.2019 in Kraft getreten. In der Anlage 2 der Satzung ist unter lfd. Nr. 2 u.a. geregelt, dass sich die Gebühr für das 2. und jedes weitere Kind um 50 vom Hundert ermäßigt, wenn mehrere Kinder aus einer Einkommensgemeinschaft gleichzeitig den Kindergarten besuchen.

 

Die Formulierung ist unklar, da man verstehen könnte, dass auch dann eine Gebührenermäßigung erfolgt, wenn ein älteres Kind in einer Kindergartengruppe aufgenommen ist, während sich ein jüngeres Kind in einer Krippengruppe befindet. Der Besuch einer Kindergartengruppe (Ü3) ist aber grundsätzlich gebührenfrei, insofern kann für ein mögliches Geschwisterkind in der Krippe keine Gebührenermäßigung gewährt werden, da ein „Vollzahler“ fehlt. Eine Gebührenbefreiung für jüngere Geschwisterkinder kann lediglich dann erfolgen, wenn mindestens 2 Kinder gleichzeitig in einer Krippengruppe betreut werden.

 

Dieser Sachverhalt wird in der bestehenden Formulierung der Satzung nicht deutlich, daher soll aus Gründen der Rechtssicherheit eine rückwirkende Änderung erfolgen. Über die Rückwirkung und die künftige, inhaltliche Formulierung der Satzung wird auf die Anlagen zu dieser Vorlage verwiesen.

 

Es wird um Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlages gebeten.

 

Dem geänderten Beschlussvorschlag, so wie von Frau EKRin Vogelbusch formuliert, wird zugestimmt. Aufgrund der von Herrn KTA Osterloh (unter kurzzeitiger Abgabe seines Vorsitzes zu diesem TOP) dargestellten neuen Erkenntnisse über die in der Satzung enthaltene Kinderermäßigung wird sich einvernehmlich darauf geeinigt, die Satzungsinhalte wie bisher Eins zu Eins von der Gemeinde Wangerooge zu übernehmen und im Nachhinein eine Rückerstattung der dort geregelten Kinderermäßigung von der Gemeinde Wangerooge zu vereinbaren.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt