Beschlussvorschlag:

Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 und dem vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans wird zugestimmt.

 

 

 


Begründung:

Siehe die an die Fraktionen gegangenen Beratungsunterlagen:

 

  1. Haushaltssatzung und Gesamtübersicht Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt;
  2. Produktkatalog (Erträge/Aufwendungen aller Produkte des Ergebnishaushalts);
  3. Investitionsprogramm (Übersicht aller geplanten Investitionen);
  4. Masterplan Schulen/Bau;
  5. eine Kennzahlenübersicht;
  6. Vorlage Organigramm Kreisverwaltung.

 

Es wird um Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlages gebeten.

 

 

Haushaltssatzung

des Landkreises Friesland für das Haushaltsjahr 2020

 

Auf Grund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Kreistag des Landkreises Friesland in der Sitzung am 18.12.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

1.   im Ergebnishaushalt

      mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

               

1.1 der ordentlichen Erträge auf

203.516.062 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf

 

197.626.639 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf

405.064 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 Euro

 

 

2.   im Finanzhaushalt

      mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

     

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

199.793.886 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

186.177.626 Euro

     

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

4.756.850 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

18.673.110 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.267.503 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.967.503 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                     

206.818.239 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

206.818.239 Euro

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.267.503 Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf  9.600.000  Euro festgesetzt.

 


§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 15.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Umlagesatz der Kreisumlage wird auf 50,0 % der Steuerkraftmesszahlen und der Gemeindeschlüsselzuweisungen festgesetzt.

 

 

Jever, den 18.12.2019

 

 

LANDKREIS FRIESLAND

 

 

(Ambrosy)

Landrat

 

 

 

Herr Janßen stellt anhand einer Präsentation (welche schon in den Haushaltsberatungen der Fraktionen/Gruppen verwendet wurde) die Eckpunkte des Haushaltsentwurfs für 2020 vor. Er erklärt, dass die mittelfristige Planung für das Jahr 2022 gegenüber den für die Fraktionsberatungen versendeten Zahlen verändert worden sei, so dass jetzt auch für dieses Jahr ein Ausgleich im Ergebnishaushalt erreicht werde. Der veränderte Ergebnis- und Finanzhaushalt wird verteilt.

 

Herr Zillmer fragt nach der Auflistung der freiwilligen Aufgaben, diese sei ihm noch nicht zugegangen. Die Zusendung wird in Kürze erfolgen. Auch möchte er wissen, ob die Mehrkosten für die Beplanung für den Schulstandort Obenstrohe berücksichtigt worden sind.

Im Weiteren fragt Herr Zillmer, wie der Landkreis mit dem Schreiben der Bürgermeister (Gemeinsame Stellungnahme der Städte und Gemeinden des Landkreises Friesland zum Haushalt des Kreises 2020) umgehen werde. Er habe gehört, dass die Berechnungen zu Kreisumlage zwischen Landkreis und Gemeinden voneinander abweichen würden.

Hiervon ist der Verwaltung nichts bekannt, allerdings haben 2 Gemeinden Ihre Berechnungen telefonisch mit der Kreisverwaltung (Kämmerei) abgeglichen, die Abweichung in einem Fall betrug 6 Euro (Formelrundungen). Herr Janßen weist darauf hin, dass die in den Berechnungen verwendeten Zahlen dem Landkreis vom Land mitgeteilt worden sind.

Herr Zillmer erwähnt im Weiteren die im Schreiben der Bürgermeister genannte Forderung nach einer Senkung der Kreisumlage um 2 Punkte. Er hält ein Beibehalten der bisherigen 50 Punkte für die Kreisumlage für sinnvoll, trägt aber alternativ den Vorschlag seiner Fraktion vor, die Förderung in Form von Betriebskostenzuschüssen für die Kindertagesstätten der Städte und Gemeinden so zu erhöhen, dass eine Mehr-Förderung von 1 Mio. Euro das Ergebnis ist, um den Gemeinden entgegen zu kommen..

Herr Ambrosy erläutert, die Planungskosten für Obenstrohe nicht genau beziffert werden konnten, jedoch seien für den Standort im nächsten Jahr bereits 500.000 Euro veranschlagt, worin auch Planungskosten enthalten sind, so dass hier zunächst kein neuer Ansatz geschaffen werden muss.

In Bezug auf das Schreiben der Bürgermeister mit der Bitte um Senkung der Kreisumlage plädiert Herr Ambrosy dafür, nicht von den Planzahlen für das kommende Jahr sondern von den tatsächlichen Zahlen am Jahresende auszugehen, um die tatsächliche Entwicklung für die Möglichkeit einer Erstattung am Jahresende abzuwarten. Dann könnte bei einer verbesserten Entwicklung wie im Jahre 2018 eine hälftige Erstattung des Verbesserungsbetrages an die Gemeinden möglich sein.

Im Übrigen sei bereits jetzt bei der Aufstellung des Haushaltsplanes eine größtmögliche Entlastung der Städte und Gemeinden berücksichtigt worden. Durch mehr Kinder in der Krippenbetreuung würden den Gemeinden in ihren Kindertagesstätten schon mehr Zuschüsse für diese Einrichtungen zufließen.

Auch verweist er auf die volle Übernahme der Kosten durch den Landkreis für die Digitalisierung der Grundschulen in den Städten und Gemeinden.

Er schlägt, vor, man solle wie im Vorjahr erst einmal abwarten, wie sich die Haushaltslage beim Landkreis im kommenden Jahr entwickelt. Andernfalls müsste der Landkreis zur Finanzierung seiner notwendigen Vorhaben neue Kredite aufnehmen. Er betont, dass die für 2020 erwarteten Mehrerträge aus der Kreisumlage aus den Mehrerträgen der Gemeinden aus Steuern und Schlüsselzuweisungen resultieren. Bei einem verbesserten Jahresergebnis des Landkreises gegenüber dem Planansatz könne dann eine Erstattung an die Gemeinden („Überschussbeteiligung“) in Höhe von 50 Prozent des verbesserten Ergebnisses im Gesamthaushalt erfolgen.

Herr Pauluschke weist auf die Bedeutung der Wichtigkeit der Bau- und Strassenbauunterhaltungsmaßnahmen und der Investitionsmaßnahmen beim Landkreis hin. Er weist darauf hin, dass bei einer Senkung der Einnahmen des Landkreises bei der Kreisumlage eine Neuverschuldung erforderlich sei. Im Ergebnis plädiert Herr Pauluschke dafür, dem Vorschlag des Landrates zu folgen und Ende 2020 abzuwarten, ob der Landkreis den Gemeinden eine Erstattung zukommen lassen kann.

Herr Homfeldt befürchtet, dass sich bei einer solchen Vorgehensweise die Gemeinden benachteiligt werden oder der Eindruck entsteht, der Landkreis würde die Bedürfnisse der Gemeinden nicht ernst nehmen. Er empfiehlt nochmals, dem Vorschlag seiner Fraktion zu folgen, die Förderung der Kindertagesstätten in den Städten und Gemeinden zu erhöhen.

Herr Ambrosy betont, der Landkreis habe die Bedürfnisse seiner Städte und Gemeinden immer ernst genommen. Schließlich ist man nach Möglichkeit immer auf die Probleme der Gemeinden eingegangen. Hier gehe es aber zunächst um die Anwendung des Rechts beim Finanzausgleich. Im Jahresergebnis habe man dann bei entsprechender Finanzlage auch Erstattungsmöglichkeiten.

Herr Pauluschke trägt nochmals die Notwendigkeit vor, zunächst die realen Zahlen des kommenden Jahres abzuwarten und dann, wenn möglich, Erstattungen an die Gemeinden vorzunehmen.

Herr Chmielewski schließt sich dem an. Im Übrigen dürfe auch in der Diskussion nicht vergessen werden, welche Leistungen vom Landkreis schon für die Gemeinden erbracht werden.

Herr Kühne betont abschließend nochmals den Vorschlag seiner Fraktion zur Erhöhung der Kindertagesstättenförderung, es gehe dabei darum, einen guten Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Städte und Gemeinden sowie dem Landkreis zu finden.

Im Ergebnis wird auf Vorschlag von Herrn Pauluschke kein Beschluss gefasst. Stattdessen werden die Ausführungen zur Kenntnis genommen. Die weitere Beratung und die Beschlussfassung wird einstimmig in den am Mittwoch, 11.12.2019, stattfindenden Kreisschluss bzw. anschließend in den Kreistag vertagt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

beratend zur Kenntnis genommen.