Sitzung: 09.12.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen
Beschluss: vorberatend zur Kenntnis genommen / weiter an Kreistag
Vorlage: 0837/2019
Beschlussvorschlag:
Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 und dem vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans wird zugestimmt.
Begründung:
Siehe die an die Fraktionen gegangenen
Beratungsunterlagen:
- Haushaltssatzung und Gesamtübersicht Ergebnishaushalt und
Finanzhaushalt;
- Produktkatalog (Erträge/Aufwendungen aller Produkte des
Ergebnishaushalts);
- Investitionsprogramm (Übersicht aller geplanten Investitionen);
- Masterplan Schulen/Bau;
- eine Kennzahlenübersicht;
- Vorlage Organigramm Kreisverwaltung.
Es wird um Beschlussfassung im Sinne des
Beschlussvorschlages gebeten.
Haushaltssatzung
des
Landkreises Friesland für das Haushaltsjahr 2020
Auf
Grund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der
Kreistag des Landkreises Friesland in der Sitzung am 18.12.2019 folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf |
203.516.062 Euro |
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf |
197.626.639 Euro |
1.3 der außerordentlichen Erträge auf |
405.064 Euro |
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0 Euro |
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
199.793.886 Euro |
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
186.177.626 Euro |
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
4.756.850 Euro |
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
18.673.110 Euro |
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
2.267.503 Euro |
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
1.967.503 Euro |
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes |
206.818.239 Euro |
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes |
206.818.239 Euro |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.267.503 Euro
festgesetzt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 9.600.000
Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020
Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 15.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Der
Umlagesatz der Kreisumlage wird auf 50,0 % der Steuerkraftmesszahlen und
der Gemeindeschlüsselzuweisungen festgesetzt.
Jever,
den 18.12.2019
LANDKREIS
FRIESLAND
(Ambrosy)
Landrat
Herr Janßen stellt anhand einer Präsentation (welche
schon in den Haushaltsberatungen der Fraktionen/Gruppen verwendet wurde) die
Eckpunkte des Haushaltsentwurfs für 2020 vor. Er erklärt, dass die
mittelfristige Planung für das Jahr 2022 gegenüber den für die
Fraktionsberatungen versendeten Zahlen verändert worden sei, so dass jetzt auch
für dieses Jahr ein Ausgleich im Ergebnishaushalt erreicht werde. Der
veränderte Ergebnis- und Finanzhaushalt wird verteilt.
Herr Zillmer fragt nach der Auflistung der freiwilligen Aufgaben, diese
sei ihm noch nicht zugegangen. Die Zusendung wird in Kürze erfolgen. Auch
möchte er wissen, ob die Mehrkosten für die Beplanung für den Schulstandort
Obenstrohe berücksichtigt worden sind.
Im Weiteren fragt Herr Zillmer, wie der Landkreis mit dem Schreiben der
Bürgermeister (Gemeinsame Stellungnahme der Städte und Gemeinden des
Landkreises Friesland zum Haushalt des Kreises 2020) umgehen werde. Er habe
gehört, dass die Berechnungen zu Kreisumlage zwischen Landkreis und Gemeinden
voneinander abweichen würden.
Hiervon ist der Verwaltung nichts bekannt, allerdings haben 2 Gemeinden
Ihre Berechnungen telefonisch mit der Kreisverwaltung (Kämmerei) abgeglichen,
die Abweichung in einem Fall betrug 6 Euro (Formelrundungen). Herr Janßen weist
darauf hin, dass die in den Berechnungen verwendeten Zahlen dem Landkreis vom
Land mitgeteilt worden sind.
Herr Zillmer erwähnt im Weiteren die im Schreiben der Bürgermeister
genannte Forderung nach einer Senkung der Kreisumlage um 2 Punkte. Er hält ein
Beibehalten der bisherigen 50 Punkte für die Kreisumlage für sinnvoll, trägt
aber alternativ den Vorschlag seiner Fraktion vor, die Förderung in Form von
Betriebskostenzuschüssen für die Kindertagesstätten der Städte und Gemeinden so
zu erhöhen, dass eine Mehr-Förderung von 1 Mio. Euro das Ergebnis ist, um den
Gemeinden entgegen zu kommen..
Herr Ambrosy erläutert, die Planungskosten für Obenstrohe nicht genau
beziffert werden konnten, jedoch seien für den Standort im nächsten Jahr
bereits 500.000 Euro veranschlagt, worin auch Planungskosten enthalten sind, so
dass hier zunächst kein neuer Ansatz geschaffen werden muss.
In Bezug auf das Schreiben der Bürgermeister mit der Bitte um Senkung
der Kreisumlage plädiert Herr Ambrosy dafür, nicht von den Planzahlen für das
kommende Jahr sondern von den tatsächlichen Zahlen am Jahresende auszugehen, um
die tatsächliche Entwicklung für die Möglichkeit einer Erstattung am Jahresende
abzuwarten. Dann könnte bei einer verbesserten Entwicklung wie im Jahre 2018
eine hälftige Erstattung des Verbesserungsbetrages an die Gemeinden möglich
sein.
Im Übrigen sei bereits jetzt bei der Aufstellung des Haushaltsplanes
eine größtmögliche Entlastung der Städte und Gemeinden berücksichtigt worden.
Durch mehr Kinder in der Krippenbetreuung würden den Gemeinden in ihren
Kindertagesstätten schon mehr Zuschüsse für diese Einrichtungen zufließen.
Auch verweist er auf die volle Übernahme der Kosten durch den Landkreis
für die Digitalisierung der Grundschulen in den Städten und Gemeinden.
Er schlägt, vor, man solle wie im Vorjahr erst einmal abwarten, wie sich
die Haushaltslage beim Landkreis im kommenden Jahr entwickelt. Andernfalls
müsste der Landkreis zur Finanzierung seiner notwendigen Vorhaben neue Kredite
aufnehmen. Er betont, dass die für 2020 erwarteten Mehrerträge aus der Kreisumlage
aus den Mehrerträgen der Gemeinden aus Steuern und Schlüsselzuweisungen
resultieren. Bei einem verbesserten Jahresergebnis des Landkreises gegenüber
dem Planansatz könne dann eine Erstattung an die Gemeinden
(„Überschussbeteiligung“) in Höhe von 50 Prozent des verbesserten Ergebnisses
im Gesamthaushalt erfolgen.
Herr Pauluschke weist auf die Bedeutung der Wichtigkeit der Bau- und
Strassenbauunterhaltungsmaßnahmen und der Investitionsmaßnahmen beim Landkreis
hin. Er weist darauf hin, dass bei einer Senkung der Einnahmen des Landkreises
bei der Kreisumlage eine Neuverschuldung erforderlich sei. Im Ergebnis plädiert
Herr Pauluschke dafür, dem Vorschlag des Landrates zu folgen und Ende 2020
abzuwarten, ob der Landkreis den Gemeinden eine Erstattung zukommen lassen
kann.
Herr Homfeldt befürchtet, dass sich bei einer solchen Vorgehensweise die
Gemeinden benachteiligt werden oder der Eindruck entsteht, der Landkreis würde
die Bedürfnisse der Gemeinden nicht ernst nehmen. Er empfiehlt nochmals, dem
Vorschlag seiner Fraktion zu folgen, die Förderung der Kindertagesstätten in
den Städten und Gemeinden zu erhöhen.
Herr Ambrosy betont, der Landkreis habe die Bedürfnisse seiner Städte
und Gemeinden immer ernst genommen. Schließlich ist man nach Möglichkeit immer
auf die Probleme der Gemeinden eingegangen. Hier gehe es aber zunächst um die
Anwendung des Rechts beim Finanzausgleich. Im Jahresergebnis habe man dann bei
entsprechender Finanzlage auch Erstattungsmöglichkeiten.
Herr Pauluschke trägt nochmals die Notwendigkeit vor, zunächst die
realen Zahlen des kommenden Jahres abzuwarten und dann, wenn möglich,
Erstattungen an die Gemeinden vorzunehmen.
Herr Chmielewski schließt sich dem an. Im Übrigen dürfe auch in der
Diskussion nicht vergessen werden, welche Leistungen vom Landkreis schon für
die Gemeinden erbracht werden.
Herr Kühne betont abschließend nochmals den
Vorschlag seiner Fraktion zur Erhöhung der Kindertagesstättenförderung, es gehe
dabei darum, einen guten Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Städte und
Gemeinden sowie dem Landkreis zu finden.
Im Ergebnis wird auf Vorschlag von Herrn
Pauluschke kein Beschluss gefasst. Stattdessen werden die Ausführungen zur
Kenntnis genommen. Die weitere Beratung und die Beschlussfassung wird einstimmig
in den am Mittwoch, 11.12.2019, stattfindenden Kreisschluss bzw. anschließend
in den Kreistag vertagt.
Abstimmungsergebnis:
beratend zur Kenntnis genommen.