Sitzung: 09.12.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0841/2019
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Nahverkehrsplan wird wie vorgelegt beschlossen.
2.
Die
Umsetzung erfolgt in Jahresschritten im eigenwirtschaftlichen Betrieb mit den
Verkehrsunternehmen. Sollte dies scheitern, wird die Laufzeitenharmonisierung
der Teilnetze nachträglich beschlossen.
Begründung:
Wie
bereits mehrfach berichtet, hat der Landkreis als Aufgabenträger des ÖPNV dem
Land zum 31.12.2019 verpflichtend eine Aktualisierung seines Nahverkehrsplans
vorzulegen, um die Wirkungen der Finanzzuweisung (seit 01.01.2017 gem. § 64a
NNVG) von Seiten des Landes transparent überprüfen zu können. Hintergrund ist
die gesetzlich angeordnete Evaluierung der Finanzzuweisungen bis zum
31.12.2021, um bei Bedarf die ÖPNV-Mittel künftig sachgerechter auf die
Niedersächsischen Aufgabenträger verteilen zu können. Dies bedeutet, dass der
Landkreis Friesland die ihm zugewiesenen ÖPNV-Landesmitteln zur Verbesserung
des ÖPNV einsetzen muss, um nicht u.U. ab 2022 Landesmittel für den ÖPNV an
andere Aufgabenträger in Niedersachsen zu verlieren, die einen qualitativ und
quantitativ besseren ÖPNV für ihre Bürger gewährleisten. Zur erstmaligen Aufstellung
des Nahverkehrsplans können unter anderem die im Jahr 2017 erstmalig
zugewiesenen Mittel nach § 7b NNVG genutzt werden.
Durch die
gesetzlichen Neuregelungen wird der Nahverkehrsplan künftig das wesentliche
Instrument zur Steuerung der ÖPNV-Entwicklung im Landkreis Friesland sein. Im
Nahverkehrsplan werden die wesentlichen Linienverläufe und Bedienformen sowie
die Anforderungen an die Qualitäten der Verkehrsleistungen festgelegt und der
hierfür erforderliche Finanzierungsbedarf ermittelt. Insgesamt werden folgende
Kerninhalte abgebildet:
-
Verbesserung des
Verkehrsangebotes (Hauptliniennetz, Nebenliniennetz, ergänzende flexible Bedienformen, Integration
der Schülerverkehre usw.)
-
Teilnetzbildung (zunächst
ohne Laufzeitenharmonisierung)
-
Barrierefreiheit von
Haltestellen und Fahrzeugen
-
Echtzeitdaten über die
aktuellen Verkehre und Fahrgastinformation
- Mobilitätsmanagement
und Mobilitätszentralen
-
Tarifreform zur Erstellung
eines einheitlichen, transparenten und kundenfreundlichem Tarifsystems
-
Verknüpfung mit den
Verkehrsträgern SPNV, Rad, E-Mobilität zur Stärkung des Umweltverbundes
Der NVP
dient ferner der Kontrolle und ggf. Anpassung, nach oben wie unten, der vom
Land zur Verfügung gestellten Mittel.
Die
wesentliche Bedeutung des NVP liegt jedoch darin, dass der Landkreis erstmals
tatsächlich den ÖPNV in seinem Sinne gestalten sowie die im NVP formulierten
Ziele umsetzen kann. Damit werden erstmals auch die erforderlichen Finanzmittel
vom Land co-finanziert, auf Kreisebene
bereitgestellt und sind damit das wesentliche Steuerungsinstrument in Hinblick
auf Qualität und Quantität der ÖPNV-Leistungen. Der NVP ist überdies die
rechtlich erforderliche Grundlage einer beihilferechtskonformen Finanzierung
des ÖPNV.
Insbesondere
kann der Landkreis mit einem zuverlässigen Angebot im Form eines
Hauptliniennetzes mit einem stündlichen Angebot (Taktverkehr), welches auf die
Schiene abgestimmt ist und ebenfalls an Wochenenden und in den Ferien zur
Verfügung steht, ein attraktives Angebot schaffen, welches mit den
entsprechenden Zubringerverkehren (Grundnetz 2. Ordnung und Ergänzungsnetz)
erstmals eine wirkliche Alternative zum Individualverkehr darstellt.
Die
Bürgerinnen und Bürger, verschiedenste Vereine und Organisationen,
Verkehrsunternehmen sowie Städte und Gemeinden haben in zahlreichen Gesprächen
und Workshops und über die formelle öffentliche Beteiligung aktiv bei der
Erstellung des Nahverkehrsplanes mitgewirkt.
Der finale
Entwurf des Nahverkehrsplanes wurde am 20.11.2019 nach der formellen
öffentlichen Beteiligung in einer gemeinsamen Sitzung des BauA und des WTKF
vorgestellt und einstimmig beschlossen (Vorlage 0834/2019). Die Vorlage und die
dazugehörige Niederschrift werden dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Der
Nahverkehrsplan wird, wie am 20.11.2019 vorgestellt mit einigen letzten
redaktionellen Änderungen, nach Beschluss der Öffentlichkeit und der
Landesnahverkehrsgesellschaft zur Verfügung gestellt.
Die
Umsetzung des Nahverkehrsplanes erfolgt schrittweise gemeinsam mit den
Verkehrsunternehmen im eigenwirtschaftlichen Betrieb. Sollte dies scheitern,
wird die Laufzeitenharmonisierung der Teilnetze nachträglich beschlossen. Die
genauen Umsetzungsschritte werden Anfang 2020 gemeinsam mit den
Verkehrsunternehmen erarbeitet, um einen sofortigen Einstieg in die
Verbesserungen erreichen zu können.
Herr Landrat Ambrosy erläutert auf Nachfragen mehrerer KTA die geplanten Umsetzungen der Laufzeitharmonisierung von Teilstrecken, die Linienbündelung sowie die Parallelsysteme der Regellinien und des Schülerverkehrs.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig