Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.     Der Nahverkehrsplan wird wie vorgelegt beschlossen.

2.     Die Umsetzung erfolgt in Jahresschritten im eigenwirtschaftlichen Betrieb mit den Verkehrsunternehmen. Sollte dies scheitern, wird die Laufzeitenharmonisierung der Teilnetze nachträglich beschlossen.

 

 


Begründung:

Wie bereits mehrfach berichtet, hat der Landkreis als Aufgabenträger des ÖPNV dem Land zum 31.12.2019 verpflichtend eine Aktualisierung seines Nahverkehrsplans vorzulegen, um die Wirkungen der Finanzzuweisung (seit 01.01.2017 gem. § 64a NNVG) von Seiten des Landes transparent überprüfen zu können. Hintergrund ist die gesetzlich angeordnete Evaluierung der Finanzzuweisungen bis zum 31.12.2021, um bei Bedarf die ÖPNV-Mittel künftig sachgerechter auf die Niedersächsischen Aufgabenträger verteilen zu können. Dies bedeutet, dass der Landkreis Friesland die ihm zugewiesenen ÖPNV-Landesmitteln zur Verbesserung des ÖPNV einsetzen muss, um nicht u.U. ab 2022 Landesmittel für den ÖPNV an andere Aufgabenträger in Niedersachsen zu verlieren, die einen qualitativ und quantitativ besseren ÖPNV für ihre Bürger gewährleisten. Zur erstmaligen Aufstellung des Nahverkehrsplans können unter anderem die im Jahr 2017 erstmalig zugewiesenen Mittel nach § 7b NNVG genutzt werden.

 

Durch die gesetzlichen Neuregelungen wird der Nahverkehrsplan künftig das wesentliche Instrument zur Steuerung der ÖPNV-Entwicklung im Landkreis Friesland sein. Im Nahverkehrsplan werden die wesentlichen Linienverläufe und Bedienformen sowie die Anforderungen an die Qualitäten der Verkehrsleistungen festgelegt und der hierfür erforderliche Finanzierungsbedarf ermittelt. Insgesamt werden folgende Kerninhalte abgebildet:

 

-           ­Verbesserung des Verkehrsangebotes (Hauptliniennetz, Nebenliniennetz,  ergänzende flexible Bedienformen, Integration der Schülerverkehre usw.)

-           ­Teilnetzbildung (zunächst ohne Laufzeitenharmonisierung)

-           ­Barrierefreiheit von Haltestellen und Fahrzeugen

-           ­Echtzeitdaten über die aktuellen Verkehre und Fahrgastinformation

-           Mobilitätsmanagement und Mobilitätszentralen

-           ­Tarifreform zur Erstellung eines einheitlichen, transparenten und kundenfreundlichem Tarifsystems

-           ­Verknüpfung mit den Verkehrsträgern SPNV, Rad, E-Mobilität zur Stärkung des Umweltverbundes

 

Der NVP dient ferner der Kontrolle und ggf. Anpassung, nach oben wie unten, der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel.

 

Die wesentliche Bedeutung des NVP liegt jedoch darin, dass der Landkreis erstmals tatsächlich den ÖPNV in seinem Sinne gestalten sowie die im NVP formulierten Ziele umsetzen kann. Damit werden erstmals auch die erforderlichen Finanzmittel vom Land co-finanziert,  auf Kreisebene bereitgestellt und sind damit das wesentliche Steuerungsinstrument in Hinblick auf Qualität und Quantität der ÖPNV-Leistungen. Der NVP ist überdies die rechtlich erforderliche Grundlage einer beihilferechtskonformen Finanzierung des ÖPNV.

 

Insbesondere kann der Landkreis mit einem zuverlässigen Angebot im Form eines Hauptliniennetzes mit einem stündlichen Angebot (Taktverkehr), welches auf die Schiene abgestimmt ist und ebenfalls an Wochenenden und in den Ferien zur Verfügung steht, ein attraktives Angebot schaffen, welches mit den entsprechenden Zubringerverkehren (Grundnetz 2. Ordnung und Ergänzungsnetz) erstmals eine wirkliche Alternative zum Individualverkehr darstellt.

 

Die Bürgerinnen und Bürger, verschiedenste Vereine und Organisationen, Verkehrsunternehmen sowie Städte und Gemeinden haben in zahlreichen Gesprächen und Workshops und über die formelle öffentliche Beteiligung aktiv bei der Erstellung des Nahverkehrsplanes mitgewirkt.

 

Der finale Entwurf des Nahverkehrsplanes wurde am 20.11.2019 nach der formellen öffentlichen Beteiligung in einer gemeinsamen Sitzung des BauA und des WTKF vorgestellt und einstimmig beschlossen (Vorlage 0834/2019). Die Vorlage und die dazugehörige Niederschrift werden dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Nahverkehrsplan wird, wie am 20.11.2019 vorgestellt mit einigen letzten redaktionellen Änderungen, nach Beschluss der Öffentlichkeit und der Landesnahverkehrsgesellschaft zur Verfügung gestellt.

 

Die Umsetzung des Nahverkehrsplanes erfolgt schrittweise gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen im eigenwirtschaftlichen Betrieb. Sollte dies scheitern, wird die Laufzeitenharmonisierung der Teilnetze nachträglich beschlossen. Die genauen Umsetzungsschritte werden Anfang 2020 gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen erarbeitet, um einen sofortigen Einstieg in die Verbesserungen erreichen zu können.

 

 

Herr Landrat Ambrosy erläutert auf Nachfragen mehrerer KTA die geplanten Umsetzungen der Laufzeitharmonisierung von Teilstrecken, die Linienbündelung sowie die Parallelsysteme der Regellinien und des Schülerverkehrs.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig