geänderter Beschluss durch Modifizierung im KA am 20.11.2019 :

Der modifizierten Änderung in der Förderrichtlinie zum Zuschussprogramm ProFIL, erster Absatz auf Seite 5, um die Klarstellung: „wenn kein Tarifvertrag vorhanden ist,…“ (statt „...wenn nicht vorhanden...“) wird zugestimmt.

 

Der Text des Absatzes lautet somit:

 

Bei der Einstellung von Personal muss der Antragsteller eine Tariftreueerklärung oder, wenn kein Tarifvertrag vorhanden ist, mindestens eine Erklärung zur Gewährung des Mindestlohnes an sein beschäftigtes Personal (soweit gesetzlich bestimmt) vorlegen.

 

Anm.:

Die Förderrichtlinie ProFIL ist mit dieser modifizierten Änderung dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt worden.

 

 

 


Herr KTV Pauluschke stellt beim Verlesen des Beschlussvorschlages fest, dass die Formulierung in der Vorlage nicht dem gefassten Beschluss im Kreisausschuss am 20.11.2019 entspricht.

Anm.: Der Beschluss ist hiermit über das Protokoll korrigiert.

Der Kreistag folgt der Empfehlung des Kreisausschusses und beschließt wie folgt:

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig