Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen die Liste der von der Förderung ausgeschlossenen Unternehmen in der Richtlinie des Landkreises Friesland zur Förderung von Investitionen in Unternehmen im Rahmen des Fonds für Regionale Entwicklung und dem Schwerpunkt 1 des Regionalisierten Teilbudgets zu erweitern um die Branche der Pflegeeinrichtungen.


Der Kreistag des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 1996 beschlossen, für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Alten- und Pflegeheimen keine Kreiszuschüsse mehr zu gewähren. Hintergrund für diese Entscheidung war zum Einen die Tatsache, dass im LK ein ausreichendes Angebot an Pflegeplätzen zur Verfügung stand und zum Anderen die investiven Kosten von Heimträgern durch das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) in Verbindung mit den jeweiligen Ausführungsgesetzen der Länder zum SGB XI geregelt worden war.


Hieran hat sich im Grundsatz nichts geändert. Trotz der bereits jetzt festzustellenden zunehmenden Alterung im Landkreis stehen ausreichend Pflegeplätze zur Verfügung. Leider bestehen in diesem Bereich keine rechtlichen Steuerungsmöglichkeiten. Die Investitionfolgekosten von Heimträgern verhandeln diese direkt mit Fachbereich Soziales und Senioren. Der Landkreis erhält zwar für diese Kosten eine Pauschale des Landes, diese ist aber zumindest seit dem letzten Haushaltsjahr nicht mehr auskömmlich. Die Ursache hierfür ist in der in den letzten Jahren gestiegenen Zahl von Pflegeplätzen zu sehen.


Da zum Einen keine zusätzlichen Pflegeplätze aus Sicht des Fachbereichs Soziales und Senioren benötigt werden und zum Anderen der Landkreis durch die nicht auskömmliche Pauschale des Landes bereits "auf Umwegen" an den Investivkosten der Heimbetreiber beteiligt ist, empfiehlt die Verwaltung, eine Förderung von Pflegeheimen - wegen der spezialgesetzlichen Finanzierungsregelungen von Investitionen dieser Art - aus Wirtschaftsförderungsmitteln auszuschließen und dies in den Richtlinien des Landkreises Friesland zur Förderung von Investitionen in Unternehmen im Rahmen des Fonds für regionale Entwicklung und dem Schwerpunkt des Regionalisierten Teilbudgets durch Erweiterung der Ausschlussliste klar zu dokumentieren.


Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine wie auch immer gestaltete zusätzliche Förderung von Einrichtungen zu Wettbewerbsverzerrungen führt.



Herr Höfer führte kurz aus, dass mit dem Ausschluss der Pflegeheime nur eine Doppelförderung vermieden werden solle. Der Ausschuss nahm dies zustimmend zur Kenntnis.


Herr Gramberger machte deutlich, dass es zwar viele Pflegeplätze in Friesland gebe, jedoch sind diese mehr auf den Südkreis konzentriert. Man müsse sich auch deutlich machen, das alte Menschen nicht gern aus ihrer gewohnten Umgebung wegziehen möchten und gerade deshalb ein größeres Angebot auch im Wangerland benötigt werde. Er bat auf Grund der Irritationen die die Vorlage hervorrufen könnte um Streichung der entsprechenden Sätze im Vorlagentext.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig