Sitzung: 18.02.2020 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0876/2020
Beschluss:
Herr Volker K. Prüter, 26434
Wangerland wird zum Landschaftswart für den Bereich Wangerland im Landkreis
Friesland rückwirkend ab dem 01.01.2020 bestellt.
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Begründung:
Nach § 35
des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz können
die unteren Naturschutzbehörden aus geeigneten Personen eine Landschaftswacht
bilden, die geschützte Teile von Natur und Landschaft überwacht und für den
Artenschutz sorgt.
Die notwendige Überwachung aller Schutzgebiete sowie die Durchführung aller
Aufgaben im Artenschutz durch die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde
ist nicht möglich. Dies ist aber erforderlich, insbesondere um über Sinn und
Zweck des Schutzes des jeweiligen Schutzgebietes sowie des Artenschutzes zu
informieren und Personen davon abzuhalten, gegen Schutzbestimmungen zu verstoßen.
Ebenso unterstützen die Landschaftswarte die Mitarbeiter der unteren
Naturschutzbehörde bei der Aufdeckung von Missständen und Entwicklungen in den
Schutzgebieten und tragen damit durch ihre Arbeit zum Bestand und zur weiteren
Entwicklung der Naturschutzobjekte bei. Ebenso arbeiten sie aktiv im
Artenschutz mit; so z. B. bei der Erfassung von Wiesenbrütern und Rastvögeln
und dem Schutz besonders geschützter Arten.
Der
Landkreis Friesland hat 1987 die Aufstellung einer Landschaftswacht
beschlossen. Die Landschaftswarte haben
keine Vollzugsgewalt. Sie sollen Personen, die gegen Schutzbestimmungen
verstoßen und durch ihr Verhalten zu erkennen geben, dass sie Verbote und
Beschränkungen nicht beachten werden, über die Schutzbestimmungen informieren
und durch entsprechende Belehrungen von ihrem Vorhaben abbringen.
Derzeit sind
9 Landschaftswarte im Landkreis Friesland aktiv.
Herr Volker
K. Prüter, 26434 Wangerland, soll die geschützten Teile von Natur und
Landschaft in der Gemeinde Wangerland betreuen. Herr Prüter teilte am
04.11.2019 mit, dass er die Aufgabe wahrnehmen möchte.
Die Mitglieder der Landschaftswacht erhalten gemäß der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenvergütung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige eine Aufwandsentschädigung von monatlich 40,00 €. Die notwendigen Finanzmittel sind im Budget des Fachbereichs 67 -Umwelt- vorhanden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja: |
10 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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