Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Herr Volker K. Prüter, 26434 Wangerland wird zum Landschaftswart für den Bereich Wangerland im Landkreis Friesland rückwirkend ab dem 01.01.2020 bestellt.

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.


Begründung:

Nach § 35 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz können die unteren Naturschutzbehörden aus geeigneten Personen eine Landschaftswacht bilden, die geschützte Teile von Natur und Landschaft überwacht und für den Artenschutz sorgt.

Die notwendige Überwachung aller Schutzgebiete sowie die Durchführung aller Aufgaben im Artenschutz durch die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde ist nicht möglich. Dies ist aber erforderlich, insbesondere um über Sinn und Zweck des Schutzes des jeweiligen Schutzgebietes sowie des Artenschutzes zu informieren und Personen davon abzuhalten, gegen Schutzbestimmungen zu verstoßen. Ebenso unterstützen die Landschaftswarte die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde bei der Aufdeckung von Missständen und Entwicklungen in den Schutzgebieten und tragen damit durch ihre Arbeit zum Bestand und zur weiteren Entwicklung der Naturschutzobjekte bei. Ebenso arbeiten sie aktiv im Artenschutz mit; so z. B. bei der Erfassung von Wiesenbrütern und Rastvögeln und dem Schutz besonders geschützter Arten.

 

Der Landkreis Friesland hat 1987 die Aufstellung einer Landschaftswacht beschlossen.  Die Landschaftswarte haben keine Vollzugsgewalt. Sie sollen Personen, die gegen Schutzbestimmungen verstoßen und durch ihr Verhalten zu erkennen geben, dass sie Verbote und Beschränkungen nicht beachten werden, über die Schutzbestimmungen informieren und durch entsprechende Belehrungen von ihrem Vorhaben abbringen.

Derzeit sind 9 Landschaftswarte im Landkreis Friesland aktiv.

 

Herr Volker K. Prüter, 26434 Wangerland, soll die geschützten Teile von Natur und Landschaft in der Gemeinde Wangerland betreuen. Herr Prüter teilte am 04.11.2019 mit, dass er die Aufgabe wahrnehmen möchte.

 

Die Mitglieder der Landschaftswacht erhalten gemäß der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenvergütung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige eine Aufwandsentschädigung von monatlich 40,00 €. Die notwendigen Finanzmittel sind im Budget des Fachbereichs 67 -Umwelt- vorhanden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja:

10

Nein:

 

Enthaltung: