Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Mit dem Masterplan Kreisstraßen (Fahrbahnen und Radwege) liegt bereits derzeit eine Liste vor, in der auch Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung des Radwegenetzes an Kreisstraßen aufgenommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, bei künftigen Fortschreibungen dieses Masterplanes weiterhin entsprechende qualitätsverbessernde Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

 


Entgegen des Vorschlags der Verwaltung zur Fortschreibung des Masterplans „Radwegeausbau“, der im Jahr 2023 ausläuft, hebt Herr KTA Chmielewski das Ziel seines beantragten Vorhabens noch einmal hervor. Sein Antrag initiiere die Aufstellung eines Masterplans mit der Zielsetzung, die neuralgischen Punkte im Bereich der Fahrradwegentwicklung und -verbesserung, die bislang nicht bekannt seien, zu berücksichtigen. Dieser Masterplan solle für perspektivisch 5 Jahre gelten und lege ein besonderes Augenmerk auf eine qualitative Verbesserung durch Kreuzungsanlagen, Querungshilfen, usw. bei der Radwegeplanung. Dies solle somit eine Nachbesserung zum bereits vorhandenen Masterplan “Ausbau der Fahrradwege“ sein. In einer sog. Prioritätenliste solle die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den allg. Fahrradklubs, Agendagruppen und den Gemeinden gezielt die Projekte und Aufgaben erfassen, die in 5 Jahren umsetzbar seien und sich dabei zunächst mit den wichtigsten Maßnahmen zu befassen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

32

Nein:

2

Enthaltung:

1

=mehrheitlich zugestimmt