Nachtrag: 16.03.2020 Nummer 2

Beschluss: einstimmig bei 1 Enthaltung

Beschluss mit Ergänzung:

Die Wertgrenze, bis zu der der Landrat Aufträge über Lieferungen und Leistungen vergeben kann, wird auf 500.000 Euro festgesetzt. Für darüber hinausgehende Aufträge ist der Kreisausschuss zuständig.

Zusatz: Diese Regelung ist befristet bis zur nächsten stattfindenden Kreistagssitzung

 

 

 

 


Herr Landrat Ambrosy erläutert die Regelungen zu den Wertgrenzen für Vergaben von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen, wobei diese Regelungen zeitlich bis zum nächsten Kreistag befristet sein werden. 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei 1 Enthaltung