Nachtrag: 16.03.2020 Nummer 2
Sitzung: 18.03.2020 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0913/2020
Beschluss:
Die Wertgrenze, bis
zu der über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als unerheblich
gelten, wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
Kreisausschuss und
Kreistag werden über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen mit der Vorlage des Jahresabschlusses unterrichtet (§ 117 Abs. 1
Satz 2 NKomVG).
Ergänzung: Diese Regelung ist befristet bis zur nächsten stattfindenden Kreistagssitzung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig