Nachtrag: 16.03.2020 Nummer 2

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Wertgrenze, bis zu der über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als unerheblich gelten, wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

Kreisausschuss und Kreistag werden über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen mit der Vorlage des Jahresabschlusses unterrichtet (§ 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG).

Ergänzung: Diese Regelung ist befristet bis zur nächsten stattfindenden Kreistagssitzung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig