Geänderter Beschlussvorschlag:

Die Beratung der Vorlage 0946/2020 wird an die Fraktionen und Gruppen verwiesen.

 


Begründung:

Mit der Anlage 1 hat die Gruppe MMW/Linke am 1.12.2019 den Antrag auf Stellung einer Resolution an das Land Niedersachsen zur Anpassung des Klassenteilers an den Grundschulen und allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen gestellt, der allgemein mit den neuen bildungspolitischen Herausforderungen (Inklusion, Integration, soziales Lernen), neuen Aufgabenstellungen in allen Schulformen sowie einem zunehmenden pädagogischen Erfolg bei kleineren Klassenverbänden begründet wurde. Konkrete, valide Daten wurden dem Antrag nicht beigefügt.

 

Der Bildungsmonitorer im Fachbereich Jugend, Familie, Schule, Kultur hat im ersten Quartal die aktuellen Klassenstärken der einzelnen Jahrgänge der Grund- und weiterführenden Schulen im Landkreis Friesland ermittelt. Die Ergebnisse sind als Anlagen 2a und 2b beigefügt. Ferner wurden mit der Anlage 3 die „Vorgaben für die Klassenbildung – Schuljahr 2018/2019“ der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder zur Kenntnis beigefügt, um das aktuelle Klassenteilergefüge in den Bundesländern aufzuzeigen.

 

Das Klassenteilergefüge aller Bundesländer zeigt, dass Niedersachsen mit Klassenteilern von 26 (Grundschulen), 28 (Oberschulen) und 30 (Gymnasien bis Jahrgang 10) keine nennenswerte herausragende Stellung in der Gesamtbetrachtung einnimmt. Zwar haben einige Bundesländer sowohl weniger als auch mehr Schülerhöchstzahlen festgelegt, es gibt aber auch Bundesländer, bei denen auf eine festgelegte Zahl verzichtet wurde. Gleiches gilt auch für die Oberschule („Schularten mit mehreren Bildungsgängen“). Bezgl. der Länderregelungen für Gymnasien gibt es wenige Länder, die einen geringeren Teiler als 30 haben. Es gibt aber auch ein Bundesland (Thüringen), das für alle Schulformen die Entscheidung, wie Klassen gebildet werden, den einzelnen Schulen überlässt.

 

Bei den Grundschulen im Landkreis Friesland ist zu erkennen, dass die Klassenstärken annähernd aller Jahrgänge zum Teil erheblich geringer sind, als die im sog. Klassenbildungserlass vorgegebene Schülerhöchstzahl von 26. Bei den Oberschulen beträgt der Klassenteiler 28 und auch hier sind die Klassenzahlen der Oberschulen im Landkreis Friesland überwiegend deutlich geringer. Gleiches gilt für die Gymnasien im der Sek I (Teiler 30). Bei den Integrierten Gesamtschulen stellt sich das Bild durch die Begrenzung der Zügigkeit naturgemäß anders dar.

 

Insgesamt fehlt es aktuell an validen Daten, welche positiven oder negativen Auswirkungen die derzeit gültigen Klassenteiler auf einen pädagogischen Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler in Friesland haben. Die jeweiligen Schülerhöchstgrenzen für Niedersachsen finden sich im Gefüge aller Bundesländer scheinbar homogen wieder. Einen Blick auf die Klassenteiler für das Bundesland Bremen zeigt, dass dort der Teiler für Grundschulen um 2, bei den Oberschulen um 3 geringer ist, als in Niedersachsen. Ob dies aber signifikante Auswirkungen hat und ggfs. welche, kann hier nicht beurteilt werden. Würde man den „Bremen-Teiler“ auf die 27 Grundschulen des Landkreises Friesland anwenden, gäbe es aktuell lediglich bei einer Grundschule in der Jahrgangsstufe 4 eine Klasse mehr; bezogen auf die 6 Oberschulen in Friesland gäbe es lediglich bei einer Oberschule in der Jahrgangsstufe 8 eine zusätzliche Klasse.

 

Mangels fehlender valider Daten sowie der Tatsache, dass überwiegend alle aktuellen Klassenstärken der Grund- und allgemeinbildenden weiterführenden Schulen im Landkreis Friesland zum Teil deutlich unter den vorgegebenen Schülerhöchstzahlen für eine Klassenteilung liegen, wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Antrag im Sinne des Beschlussvorschlages abzulehnen.

 

Anlagen:

  1. Antrag MMW/Linke – Resolution Klassenteiler

2a.Klassenteiler Zahlen der Grundschulen

2b.Klassenteiler Zahlen der weiterführenden Schulen

3.    Vorgaben für die Klassenbildung 2018/2019 der KMK

 

Zu Beginn der weiteren Erläuterung des Antrages der Gruppe MMW/Linke bittet Herr Chmielewski das Gremium die Begründung und Stellungnahme der Verwaltung zunächst zurückzustellen um seinerseits den Sachverhalt darzustellen. Bereits im vergangenen Sommer wurde, begründet durch den demografischen Wandel, über die Zusammenlegung von Schulen gesprochen. Maßgeblich hierfür war der Klassenteiler, durch den möglicherweise eine Zweizügigkeit einiger Schulen nicht mehr gegeben wäre, obgleich dies dennoch möglich sei. Sowohl in der Bürgerschaft als auch im Internet werden kleinere Klassenverbände für besseres Lernen als Grundvoraussetzung beschrieben. In der Politik besteht einheitlich der Wille, mehr für Bildung zu tun und kleinere Schülerzahlen könnten doch als Chance gesehen werden eine Veränderung des Klassenteilers zu erwirken. Im Sinne der Schulen, den Kindern und ihren Eltern ergeht die Forderung einer Resolution an das Land Niedersachsen. Es sei nachvollziehbar, dass sich der Schulträger über finanzielle Dinge und Gebäude Gedanken macht, aber dies könne nicht die Begründung für eine Ablehnung des Antrages sein. Die Politik sei hier gefordert sich als Sprachrohr für Schüler und Eltern einzusetzen.

 

Frau Bittner macht deutlich, dass kleine Klassen keinesfalls die Lösung seien und gleichzeitig weniger Lehrerstunden bedeuten. Um Inklusion besser zu gestalten seien mehr Lehrerstunden in den Klassen wichtiger. Frau Sudholz unterreicht die Ausführungen von Frau Bittner und weist neben dem Mangel an Lehrerstunden auf fehlende Differenzierungsräume hin.

 

Seitens der Lehrervertretungen und des Kreiselternrates wird der Antrag auf eine Resolution befürwortet, sowie die Notwendigkeit nach mehr Lehrkräften bestätigt. Es gilt unbedingt eine Zweizügigkeit zu erhalten. Sollte sich nur noch eine Einzügigkeit begründen, bedeutet dies gleichzeitig dreißig Lehrerstunden zu viel.

Bei der maßgeblichen Schülerzahl für den Erhalt der didaktischen Leitung gibt es keine Doppelzähler.

 

Mit der Veränderung des Klassenteilers, ohne gleichzeitige Heraufsetzung der Lehrstunden sieht Frau Esser ein großes Problem auf die Schulen zukommen.

 

Es besteht Einigkeit darüber, dass dies in unmittelbarem Zusammenhang steht.

 

Frau Bödecker richtet die Frage der Zulassung von Mehrfachwortmeldungen an das Gremium. Das Gremium ist mehrheitlich einverstanden.

 

Im weiteren Verlauf der politischen Diskussion verständigt man sich darauf, die Resolution an das Land Niedersachsen ggfs. zu überarbeiten. Es ergeht der geänderte Beschlussvorschlag, die Vorlage zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig