Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Das Oldenburgische Jugenderholungswerk e.V. erhält für das Haushaltsjahr 2020 einen Zuschuss in Höhe von 43.800,00 € und für das Haushaltsjahr 2021 einen Zuschuss über 14.600,00 € zur Abdeckung der Corona-bedingten Einnahmeausfälle.

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt für 2020 im Wege überplanmäßiger Aufwendungen.

 

 

 


Begründung:

Das Oldenburgische Jugenderholungswerk e.V. (OJE) hat aufgrund der Corona-Krise einen gravierenden Einnahmeausfall im Jahr 2020 zu verzeichnen. Der gesamte Fehlbedarf, unter Einbeziehung der Abschreibungen auch für den zum 01.07.2020 festgestellten Neubau, beträgt nach Einschätzung des OJE voraussichtlich 240.000,00 €. Hierzu wird auf den als Anlage beigefügten Antrag des OJE verwiesen.   

Ursache hierfür ist, dass derzeit aufgrund der Corona-Krise praktisch keine Einnahmen aus der Vermietung erzielt werden können.

Grundsätzlich wird das OJE im laufenden Haushaltsjahr keine Einnahmen erzielen können.  Personal wurde bereits in Kurzarbeit geschickt und Einsparmöglichkeiten wurden ausgeschöpft.

Das OJE ist zur Kompensation der Corona-bedingten Einnahmeausfälle in Höhe von ca. 240.000,00 € auf Unterstützung seiner Mitglieder angewiesen. Ansonsten kommt es nach Mitteilung des OJE bereits im September 2020 zur Zahlungsunfähigkeit.

Zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit beantragt das OJE für das Haushaltsjahr 2020 einen Zuschuss in Höhe von 43.800,00 € und für das Haushaltsjahr 2021 einen Zuschuss über 14.600,00 €.

 

Die Aufwendungen können durch erhöhte allgemeine Zuweisungen gedeckt werden.

 

 

Der Kreistag folgt der Empfehlung des Kreisausschusses.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

 

Ja:

39

Nein:

-

Enthaltung:

-