Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

  1. Die 2. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland vom 19.12.2016 in der aktuellen Fassung der 1. Änderung durch den Kreistagsbeschluss vom 18.03.2020 wird beschlossen.

 

  1. Die 2. Änderung der Satzung des Jugendparlaments Friesland vom 19.12.2016 in der aktuellen Fassung der 1. Änderung durch den Kreistagsbeschluss vom 18.03.2020 wird beschlossen.

 

 

 

 


Begründung:

 

  1. Ausgangspunkt und Situationsbeschreibung:

Aufgrund der mit der Corona-Krise zusammenhängenden zeitweisen Schulschließungen ist auch das Wahlverfahren zum neuen Jugendparlament beeinträchtigt worden. So haben es einige Wahlkandidaten nicht in der vorgegebenen Zeit (bis zum 65. Tag vor der Wahl gem. § 6 Abs. 2 S. 3 der Wahlordnung) geschafft, die notwendigen Unterstützungsunterschriften fristgerecht beizubringen. Für die Wahl ist der Zeitraum 7.9. – 26.9.2020 vorgesehen.

Dies würde bedeuten, dass statt von den zur Verfügung stehenden 13 Sitzen im Jugendparlament für die gewählten Mitglieder überhaupt nur maximal 8 besetzt werden dürften. Dabei von einer echten Wahl zu sprechen, fällt sicherlich schwer. Auf der anderen Seite würde die praktische Arbeit des Jugendparlaments bei einer dementsprechend reduzierten Größe auch für die anstehende Wahlperiode erschwert.

  1. Lösungsvorschlag:

Um den motivierten Kandidaten eine Chance zu geben, die Unterstützerunterschriften noch einholen zu können, wird daher vorgeschlagen, den Wahltermin zu verschieben auf die Zeit vom 02.11.-21.11.2020.

Diese Verschiebung würde zu einer veränderten Verfahrensweise führen und es erforderlich machen, die in der geltenden Wahlordnung und Satzung des Jugendparlaments Friesland genannten Daten und Fristen zu verändern. Die Veränderungen (im Kursivdruck hervorgehoben) sind im folgenden Abschnitt beschrieben und vom Kreistag zu beschließen.

Ergänzung zur Begründung:

Zu 1)

 

2. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland vom 19.12.2016 in der aktuellen Fassung der 1. Änderung durch den Kreistagsbeschluss vom 18.03.2020:

 

aa) In § 1 wird ein neuer Absatz 4 eingefügt mit folgendem Wortlaut:

 

(4) Die Wahl des 2. Jugendparlaments erfolgt aufgrund des Corona-bedingten (SARS-CoV2-Pandemieausbruch) Ausnahmezustandes zu einem späteren Zeitpunkt, und zwar im Zeitraum 2.11. – 21.11.2020. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt ein weiterer Lockdown im Kreisgebiet erforderlich werden, der sich auf den Wahlverlauf beeinträchtigend auswirkt, so wird die Wahl um einen weiteren Zeitraum verschoben und – voraussichtlich – in den Sommer 2021 verlegt. Der aktuelle Wahltermin wird dann rechtzeitig bekannt gemacht.

 

                bb) In § 6 sind demzufolge die genannten Fristen für einen – an den

                   neuen Wahltermin (nach den Herbstferien 2020) – angepassten

                  Ablauf zu verändern:

 

-          Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

(2) Die Wahlleitung fordert spätestens am 73. Tag [1] vor der Wahl zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.

Die Bewerber*innen reichen ihre Bewerbung zusammen mit den erforderlichen Unterstützer*innen-Unterschriften bei der Geschäftsstelle des Jugendparlaments ein. Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 48. Tag[2], 18 Uhr, vor dem Wahltermin in der Geschäftsstelle vorliegen. Die Geschäftsstelle stellt die Zulassung der Bewerber*innen zur Wahl fest und beraumt die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge binnen 10 Kalendertagen [3]an.

-          Abs. 6 erhält folgende Fassung:

 

(6) Die Aufstellung und Bekanntmachung der Kandidaten*innen-Liste muss bis zum 26. Tag[4] vor der Wahl erfolgen.

 

cc) § 7 erfährt folgende Veränderungen:

-          Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

(4) Das Wählerverzeichnis wird spätestens am 59. Tag[5] vor der Wahl durch den Landkreis erstellt. Die entsprechenden Meldungen an ihn durch die Städte und Gemeinden erfolgen spätestens am 66. Tag[6] vor der Wahl.

 

-          Abs. 6 erhält folgende Fassung:

 

(6) Die Wahlleitung macht spätestens am 73. Tag [7]vor der Wahl bekannt,

a) wo, wie lange und zu welchen Zeiten das Wählerverzeichnis eingesehen werden kann und ob der Ort der Einsichtnahme für gehbehinderte oder auf einen Rollstuhl angewiesene Wähler*innen zugänglich ist.

b) wo und in welcher Form und innerhalb welcher Frist eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragt werden kann

c) und dass den Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung zugeht.

 

                   dd) Folgende Veränderungen erfährt § 8:

 

-          In Abs. 1 wird der Stichtag geändert:

 

(1)    Spätestens am 20. Tag[8] vor der Wahl erhält jede*r Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigungskarte, die ihre*seine Personalien sowie die Adresse des Wahllokals, das Datum und die Zeit für die Stimmabgabe enthält.

 

dd) § 9 erfährt Änderungen in Abs. 1:

(1)    Die Wahlberechtigten können das Wählerverzeichnis vom 18. bis zum 12. Tag[9] vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten im Kreisamt des Landkreises Friesland in Jever einsehen.

 

ee) § 10 wird verändert in:

-          Abs. 1:

 

(1)    Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie spätestens bis zum 9. Tag[10] vor der Wahl bei der Wahlleitung eingegangen sind.

 

-          Abs. 5:

 

(5) Die Entscheidung über den Berichtigungsantrag ist den Beteiligten von der entscheidenden Stelle spätestens am 4. Tag[11] vor der Wahl bekannt zu geben. Wer aufgrund eines Berichtigungsantrags in das Wählerverzeichnis nachgetragen wird, erhält eine Wahlbenachrichtigung.

 

-          Abs. 6:

 

(6) Das Wählerverzeichnis ist am 3. Tag[12] vor der Wahl endgültig abzuschließen.

 

 

ff) § 11 erhält Änderungen in:

 

-          Abs. 1:

 

(1)    Bis spätestens zum 73. Tag[13] vor der Wahl gibt die Wahlleitung bekannt:

 

a)      den Wahltermin mit Uhrzeitbeginn und –ende,

b)      den Namen der Wahlleitung und ihrer Stellvertretung nebst Anschrift,

c)       die Zusammensetzung des Wahlausschusses unter namentlicher Benennung seiner Mitglieder und deren Anschrift.

d)      wo und bis zu welchem Zeitpunkt (48. Tag[14] vor der Wahl) die Wahlvorschläge einzureichen sind.

Gleichzeitig weist sie auf das zu beachtende Verfahren hin.

-          Abs. 2:

 

(2)    Bis spätestens zum 28. Tag[15] vor der Wahl erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge nach der durch den Wahlausschuss getroffenen Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge.

 

-          Abs. 3:

 

(3)    Bis spätestens zum 73. Tag[16] vor der Wahl wird bekanntgemacht,

 

a)      wo, wie lange und zu welchen Tagesstunden das Wählerverzeichnis eingesehen werden kann und ob der Ort der Einsichtnahme für gehbehinderte oder auf einen Rollstuhl angewiesene Wähler*innen zugänglich ist.

b)      wo, in welcher Form und innerhalb welcher Frist eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragt werden kann.

c)       dass den Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung zugeht.

 

==============================================

Zu 2.)

 

Änderung der Satzung des Jugendparlaments Friesland vom 19.12.2016 in der aktuellen Fassung der 1. Änderung durch den Kreistagsbeschluss vom 18.03.2020:

 

§ 10 Abs. 2 wird neu gefasst, wie folgt:

(1)    Die allgemeine Wahlperiode beträgt erstmalig drei Jahre, die folgenden betragen zwei Jahre. Die erste Wahlperiode begann am 01.09.2017. Die nächste Wahlperiode beginnt mit der konstituierenden Sitzung nach der Wahl im Zeitraum 2.11. – 21.11.2020 (bzw. nach einer weiteren erforderlichen Coronakrisenbedingten Verschiebung des Wahltermins bis ins Jahr 2021), die spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Wahl stattfindet.

Nach dem Ende der Wahlperiode führt das Jugendparlament seine Tätigkeit in der bisherigen Besetzung bis zur ersten Sitzung des neu besetzten Jugendparlaments fort.

Das gleiche gilt bei der Auflösung des Jugendparlaments.

 

 

 

Ausführungen:

Frau EKR’in Vogelbusch berichtet, dass die neuen Kandidaten derzeit nicht über ausreichende Unterstützungsunterschriften verfügen würden. Der Wahlausschuss und das alte Jugendparlament haben hierfür den Vorschlag zur Änderung des Wahlzeitraumes erarbeitet unter Berücksichtigung der Ferienzeiten - die Wahl beginne somit eine Woche nach den Herbstferien. Hierbei sei eine Verschiebung des Wahltermins auf Sommer 2021 eingeplant, sollte dies wider Erwarten durch einen Corona-Lockdown erforderlich werden.

Die bisherigen Mitglieder des Jugendparlaments nehmen ihr Amt bis zu den Neuwahlen weiterhin war.

 

 

 



[1] Das ist der 21.08.2020

[2] Das ist der 15.09.2020

[3] Bis zum      25.09.2020

[4] Das ist der 07.10.2020

[5] Das ist der 04.09.2020

[6] Das ist der 28.08.2020

[7] Das ist der 21.08.2020

[8] Das ist der 13.10.2020

[9] Das heißt im Zeitraum 18.10. – 21.10.2020

[10] Das ist der 24.10.2020

[11] Das ist der 29.10.2020

[12] Das ist der 30.10.2020

[13] Das ist der 21.08.2020

[14] Das ist der 15.09.2020

[15] Das ist der 05.10.2020

[16] Das ist der 21.08.2020


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

 

Ja:

39

Nein:

-

Enthaltung:

-