Beschlussvorschlag:

Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 


Begründung:

Am 13. März 2020 wird per Allgemeinverfügung durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung der Unterrichtsbetrieb an allen allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen, sowie der Betrieb von Kindertagesstätten, Horten und der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege mit Wirkung vom 16. März 2020 untersagt.

Um die öffentliche Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten wurde unmittelbar eine Notbetreuung für Kinder in den Kindertagesstätten installiert, deren Eltern den systemrelevanten Berufsgruppen angehören.

Das Niedersächsische Kultusministerium erarbeitet einen „Phasenplan- Kita“ zur schrittweisen (deutlichen) Erhöhung der Betreuungskapazitäten ab dem 06. Mai 2020 aus. Ziel dieses Plans ist, dass alle Kinder zu gegebener Zeit die Möglichkeit erhalten sollen, die Kindertagesstätte zumindest stundenweise besuchen zu dürfen. Dies gilt besonders für Kinder mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf und Kinder aus einem familiär schwierigen Kontext.

Zudem dient der Phasenplan als Orientierung für Eltern, die Schwierigkeiten bei der Betreuung ihrer Kinder haben. Der Phasenplan verbindet Betreuung und Gesundheitsschutz miteinander.

Der Rahmen- Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung dient als Ergänzung zum Rahmen- Hygieneplan für Kindertageseinrichtungen von Niedersächsischen Kultusministeriums. Die Notbetreuung als auch der eingeschränkte Regelbetrieb finden zwingend orientiert an diesem Rahmen-Hygieneplan statt, da so das Infektionsrisiko weiterhin möglichst gering gehalten werden soll. Da in Kindertageseinrichtungen das Aufrechterhalten des Distanzgebotes zu den Kindern nicht möglich ist, ist eine strenge Einhaltung der Hygienemaßnahmen von besonderer Wichtigkeit.

Die Situation in den 53 Kindertagesstätten des Landkreises Friesland stellt sich sehr unterschiedlich dar. Zunächst haben 35 Kindertagesstätten eine Notbetreuung eingerichtet, in welcher 96 Kinder betreut werden. Im Laufe der Wochen erfolgte eine Zunahme an betreuten Kindern. Durch die hohen Bedarfe der Eltern erfolgte eine Lockerung der Aufnahmekriterien für die Notbetreuung durch das Ministerium, sodass nicht mehr zwingend beide Elternteile einer systemrelevanten Berufsgruppe angehören mussten. Zudem durfte die Anzahl der Kinder in den Gruppen schrittweise erhöht werden.

Die Aufnahme der Kinder in die Notgruppen der Kindertagesstätten bzw. die Lockerung hinsichtlich der Härtefallregelung wird von den einzelnen Kindertagesstätten unterschiedlich gehandhabt. Entscheidende Kriterien sind auch personelle und räumliche Kapazitäten. Die Anzahl der in der Notbetreuung betreuten Kinder steigt wöchentlich, je nach Phase teilweise sprunghaft. Trotz der weiteren Ausweitung der Notbetreuung und der Lockerung der Kriterien ist es nicht möglich, allen Eltern den benötigten Betreuungsbedarf ihrer Kinder zu stellen.

Ab dem 22. Juni 2020 findet ein eingeschränkter Regelbetrieb statt. Dieser Zwischenschritt in der Ausweitung der Betreuung ist im Phasenplan nicht verankert, sondern wird mit Blick auf das positive Infektionsgeschehen entwickelt. Die Einschränkungen belaufen sich hierbei auch darauf, dass die Durchmischung von Gruppen untersagt ist. Ebenso dürfen weiterhin auch keine (teil-) offenen Konzepte durchgeführt werden. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung ist weiterhin ausgesetzt. Es soll möglichst allen Kindern ein Betreuungsplatz angeboten werden. Aus organisatorischen, personellen und räumlichen Gründen kann es zu Einschränkungen im Betreuungsumfang einzelner Einrichtungen kommen.

Frau Neuburger berichtet ergänzend zur Vorlage. Ab dem 16.03.2020 wurden in den Kindertagesstätten Notbetreuungsgruppen, vorerst ausschließlich für Kinder mit Eltern in systemrelevanten Berufen eingerichtet. Dies stellte viele Eltern vor Schwierigkeiten. Das Kultusministerium hat daraufhin zeitnah einen Phasenplan, angepasst an das Infektionsgeschehen, erstellt. Dieser wurde von den Mitarbeitern des Jugendamtes allen Kindertagesstätten zugeleitet. So konnten die einzelnen Stufen im Blick behalten und die Notbetreuung immer weiter ausgebaut werden. Mit dem Wechsel von Stufe eins in Stufe zwei kamen auch Nachmittagsgruppen hinzu. Die größte Schwierigkeit bedeutete die Einhaltung des Distanzgebotes, da im pädagogischen Alltag Nähe und Zuwendung unerlässlich sind. Die Betreuungspersonen sollten keine Masken tragen wegen der Wichtigkeit der Mimik und Gestik für die Kinder. Als Herausforderung stellte sich auch die personelle Situation dar. Einige Betreuungskräfte waren aufgrund der Zugehörigkeit zur Risikogruppe nicht einsetzbar. Ab dem 22.06.2020 wurde ein eingeschränkter Regelbetrieb möglich. Alle Kinder durften den Kindergarten, unter Einschränkungen in den Räumlichkeiten und der Einhaltung der im Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung festgesetzten Hygieneregeln usw., wieder besuchen.

Seit dem 01.08.2020 besteht Regelbetrieb und der Rechtsanspruch auf Betreuung in Kindertageseinrichtungen wurde wieder eingesetzt. Frau Neuburger fasst aus den Rückmeldungen der Erzieherinnen zusammen, dass die Kinder alle gut mitgemacht hätten. Auf Nachfrage nach einem gemeinsamen Wording, bzw. inwieweit dieses auf den Weg gebracht sei, berichtet Frau Neuburger aus der akuten Phase. Die Kintertageseinrichtungen waren angehalten auch mit den Kindern, die nicht in die KiTa gingen, Kontakt zu halten. Es gab dazu eine Empfehlung des Kultusministeriums. Die tatsächliche Ausführung dieses Kontaktes wurde den Trägern/ Einrichtungen selbst überlassen. Sie wurden bspw. durch Telefonate mit den Familien und Kindern, Briefe aus der KiTa etc. realisiert. Auf Grund der Trägervielfalt gab es unterschiedliche Vorgehensweisen im Umgang mit der Corona-Pandemie und in der Besetzung der Plätze der Notbetreuung.

 

Frau Vogelbusch berichtet von Treffen der Bürgermeister und intensiven Abstimmungen, wie eng Regeln auferlegt werden oder aber auch Erstattungen von Beiträgen möglich sind.

 

Auf die Zwischenfrage, ob in der KiTa Dangastermoor der gesamte Kindergarten betroffen sei, erklärte Frau Vogelbusch, dass es um die mögliche Infektion eines einzelnen Kindes geht, welches sich in der Krippe befindet und das Testergebnis noch aussteht.

 

Frau Renken berichtet von dem steten Kontakt der Fachberatungen mit den Kindertageseinrichtungen. Der Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz war bis zum 01.08.2020 ausgesetzt. Durch das Land Niedersachsen wurden die Erzieherinnen dazu angehalten, Kontakt mit den Familien zu halten, um mögliche Problemlagen festzustellen und Abhilfe zu leisten. Das Landesjugendamt hat diese Vorgehensweise kritisiert. Gemeinsam mit den Leitungen der Kindertageseinrichtungen wurde ein Konstrukt geschaffen, in dem das Jugendamt mit den Fachberatungen, dem FamKi und dem ASD als Background dienen. Dies wurde entsprechend mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen kommuniziert. Auf Nachfrage erklärte Frau Renken, dass gemäß SGB VIII, das Jugendamt Aufgaben aus seinem Zuständigkeitsbereich übertragen kann, nicht aber die Verantwortung.

 

Frau Vogelbusch mahnt, trotz des Ablaufs der Quarantänezeit der meisten Urlaubsrückkehrer und Infektionszahlen in Friesland von derzeit unter 10, zur weiteren Vorsicht im Umgang mit der Corona-Pandemie.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig