Sitzung: 27.08.2020 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 1005/2020
Beschluss:
1. Die Annahme von kleinteiligem Ast- und Strauchwerk erfolgt auf dem
Wertstoffhof Varel über die bekannten
kostenpflichtigen Bioabfallsäcke.
Die Gebühr für einen Bioabfallsack
wird im Sinne der Gebührensolidarität
auf 0,70 € gesenkt.
Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen
und einer Nein-Stimme angenommen.
2. Für den Antrag der Mehrheitsgruppe votieren 7 KTA`s mit Ja, 3 KTA´s mit
Nein
und eine Enthaltung.
Seit Schließung des
aktiven Deponiebetriebes in Varel Hohenberge im Jahr 2005 wurde durch die
politischen Gremien des Landkreises Frieslands beschlossen, dass sich auf
diesem Gelände ein Wertstoffhof etablieren soll, der als Anlaufpunkt für die
südfriesischen Bürgerinnen und Bürger dient. Hier soll eine Abgabemöglichkeit
für Wertstoffe geschaffen werden, die für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei
sind, damit keine kostenintensive Infrastruktur wie das Vorhalten einer Waage,
ein Kassensystem und entsprechendes Personal vorgehalten werden muss.
So werden seitdem
die für die Bürgerinnen und Bürger kostenfreien Abfälle (siehe Broschüre,
Auszug aus der Abfallfibel sowie die Benutzungsordnung im Anhang) angenommen
und zur weiteren Verwertung zur Zentraldeponie nach Wiefels transportiert. Die
Annahme ist ausschließlich für Privatpersonen bei einer Abgabe von Kleinmengen
(max. 2 m³) vorgesehen.
Eine Erweiterung
der Abgabemöglichkeiten von anderen Abfallfraktionen scheitert neben der
genannten finanziell nicht unbedeutenden Erhöhung der Kosten für den Betrieb
des Wertstoffhofes insbesondere an dem mangelnden Platz auf dem Wertstoffhof.
Sämtliche Container vor Ort sind für die derzeit geltenden Abgabemöglichkeiten
erforderlich und nicht entbehrlich. Bereits jetzt ist ein Tausch von
vollgefüllten Containern nur unter äußerster Vorsicht und mehrmaligem
Zurücksetzen möglich, so dass eine Ergänzung von anderen Abgabemöglichkeiten
mit einer Erweiterung des Wertstoffhofes einhergeht und mehrere
hunderttauschend Euro kosten würde.
Der Zweckverband
Abfallwirtschaftszentrum Wiefels hat bekanntermaßen seine Gebührensätze zum
01.01.2019 angepasst.
Heckenschnitt wurde beim Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Wiefels
nunmehr als kostenpflichtiger Abfall der Fraktion „Blätter und Gras“
zugeordnet. Dieser eigentlich biotonnengängige Heckenschnitt wurde 2005 dem
Ast- und Strauchschnitt zugeordnet und als sperriger Bioabfall kostenfrei
angenommen. Dies wurde nun geändert, denn der Grundsatz besagt: Alles
was in die Biotonne passt, ist auch über jene zu entsorgen oder eben
kostenpflichtig anderweitig zu entsorgen.
Hintergrund
waren die zahlreichen Diskussionen bei der Anlieferung geschredderter bzw.
kleinerer Äste; also ab welcher Länge ist ein Ast sperrig (kostenfrei oder
kostenpflichtig). Zur Schaffung von Klarheit sollen zukünftig alle biotonnengängigen
Abfälle (kürzer als 90 cm) kostenpflichtig sein. Als Erkennungsmerkmal dieser
biotonnengängigen Abfälle soll z.B. auch die Anlieferung in Säcken und
Behältern dienen.
In der jetzigen
Abwägung waren in der Hauptsache drei Dinge maßgeblich:
·
Die Vermarktung dieser Abfälle und deren Kosten. Die Vermarktung von Ästen und
Sträuchern mit wenig feuchtem Blattanteil über ein Biomassekraftwerk ist
günstiger als die Kompostierung. Steigt der Anteil an feuchtem Material, z.B.
Heckenschnitt, muss bei dem Vergärungsprozess nachgearbeitet werden, was zu
erhöhten Kosten führt
- Daneben hat der Zweckverband AWZ
Wiefels (nach Beschluss seiner Ausschüsse) seine Ansicht und
Vorgehensweise bzgl. Des Ast- und Strauchwerks angepasst, da die
Anlieferzahlen exorbitant gestiegen sind. Die Infrastruktur des AWZ hat
den „Anlieferboom“ an bestimmten Tagen nur noch gerade so aufnehmen
können. Dieser Umstand machte die Anpassung der bisherigen Verfahrensweise
erforderlich. Die Anlieferzahlen haben sich seit der Änderung auf ein
erträgliches Maß reduziert.
- Förderung der
Abfallvermeidung/Abfallverwertung durch den Anreiz einer
Eigenkompostierung
Für Varel besteht dadurch praktisch ein
Ausschluss der Annahme von Heckenschnitt, da dort wie beschreiben kein
Kassenbetrieb installiert ist. Analog zum Restabfall wird seit Anfang 2020
jedoch biotonnengängiger Grünabfall in Papiersäcken gegen Entgelt angenommen.
Diese Säcke werden dem Auftragnehmer für den Betrieb des Wertstoffhofes
verkauft, welche diesen dann für vereinbarte 1,80 € an die Bürgerinnen und
Bürger verkauft. Die Einführung des
genannten Bioabfallsacks für Varel sollte verhindern, dass bereits für
Kleinmengen der Weg nach Wiefels gefahren werden muss.
Diese Informationen und Änderungen wurden dann in der Abfallfibel 2020
beschrieben. Ein öffentlicher Aushang auf dem Wertstoffhof (Benutzungsordnung)
und eine Broschüre wurden zu diesem Thema ebenfalls publiziert (Anhang).
Durch Corona-Pandemie und der anfänglichen Terminvergabe bei den
Entsorgungsanlagen im Frühjahr ist diese Information vermutlich in den
Hintergrund gerückt. Während der Zeiten der Annahme per Terminvergabe wurden
die Anlieferer bei der Angabe „Heckenschnitt“ direkt nach Wiefels geleitet.
Anfragen oder Beschwerden erreichten die Kreisverwaltung nicht.
Die Annahme von Ast und Strauchwerk sowie von Bioabfall erfolgt in
Wiefels getrennt. So stehen die Behälter für Strauchwerk kostenfrei zur
Verfügung, während die Annahme von feinen Bioabfall (direkt für das Kompostwerk
bestimmt) gegen eine Gebühr von 12,00 €/m³ erfolgt.
Die Höhe der Kosten für den Bioabfallsack
ergibt sich aus der Volumengebühr für die Bioabfallentsorgung (hier 60-Liter),
der Anschaffungskosten der Säcke, dem Fremdleistungsentgelt für den Verkauf des
Sackes und den Containerkosten für die Abfuhr nach Wiefels. Da es bei der Abgabe von den Bioabfallsäcken
um eine Sonderleistung handelt, die einem Verursacher direkt zugeordnet werden
kann, ist die Festsetzung einer eigenen Gebühr, die bezogen auf die Menge des
abgegebenen Bioabfalls höher als in Wiefels ist, rechtlich möglich.
Eine ausschließlich auf Basis der Menge (60-Liter) kalkulierte Gebühr in
Bezug auf die Gebühren in Wiefels würde
zu Kosten in Höhe von 0,70 € pro Sack führen. Die beschriebenen weiteren Kosten
wären in diesem Fall im Sinne der Gebührensolidarität durch den allgemeinen
Abfallgebührenhaushalt zu decken.
Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Ast- und
Strauchwerk zweimal jährlich direkt von der Haustür kostenfrei abgeholt wird.
Ebenso stehen für diese Entsorgung zweimal jährlich auch dezentrale
Sammelplätze in den verschiedensten Orten zur Verfügung.
Im Übrigen müsste eine Änderung der Annahmemodalitäten und der
entsprechenden Kostenpflichtigkeit gewisser Abfallfraktionen aus den genannten
Gründen von den Gremien des Zweckverbandes AWZ ausgehen. Ergänzenden
zielführenden Alternativen für die Annahme von kleinteiligem Ast- und
Strauchwerk gegen Entgelt steht die Verwaltung offen gegenüber.
Abschließend sei kurz erwähnt, dass erstmalig
bereits über eine INFO-Vorlage (0623/2019) am 28.02.2019 im Ausschuss für
Umwelt, Abfall und Landwirtschaft über die Änderungen öffentlich informiert
wurde. Der Beschluss zur Änderung der Benutzungsordnung mit der Einführung des
Bioabfallsackes für 1,80 € wurde am 18.06.2019 im selbigen Ausschuss beraten
und am 25.09.2019 durch den Kreistag gefasst.
Beratung
KTA Pauluschke stellt fest, dass in dieser Sache offensichtlicher
Klärungsbedarf besteht.
Die Lösungen werden von den Bürgern als nicht praktikabel angesehen. Dies habe
die öffentliche Diskussion gezeigt. Tatsächlich empfänden die Bürgerinnen und
Bürger im Südkreis die Entsorgungsmöglichkeiten von Strauch- und
Heckenschnitt als ungerecht. Es müsse
daher eine vernünftige Lösung gefunden werden, um dem Begehren der Bürgerinnen
und Bürger gerecht zu werden.
Entsprechend des vorliegenden Antrages schlägt die Mehrheitsgruppe deshalb vor,
den Städten und Gemeinden die Möglichkeit einzuräumen, einen Anlieferungsplatz
für Strauch- und Heckenschnitt vorzuhalten.
Sie appelliert deshalb an den Umweltausschuss einem Grundsatzbeschluss
zuzustimmen, wonach die Städte und Gemeinden optional eigene Container
aufstellen können.
KTA Müller beklagt, dass überhaupt das „Tütenkonzept“ eingeführt wurde. Im
Sinne der Bürgerinnen und Bürger im Südkreis muss eine pragmatische
bürgerfreundliche Lösung gefunden werden. Hierzu solle die Verwaltung einen
Vorschlag erarbeiten.
Der Landrat hält es ebenfalls für sinnvoll, das die Verwaltung einen Vorschlag
zur Optimierung der Entsorgungsmöglichkeiten von Strauch- und Heckenschnitt
erarbeitet. Er unterstützt dabei ausdrücklich die Idee, dass den Städten und
Gemeinden die Option eingeräumt werde, eigene Container aufstellen zu können.
Sollte der Umweltausschuss dem Grundsatzbeschlussvorschlag zustimmen können,
werde er bereits in der nächsten Bürgermeisterkonferenz am 04.09.2020 den
Bürgermeistern diese Idee vorstellen. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger hält
der Landrat es für erforderlich, möglichst schnell eine Lösung zu erarbeiten.
KTA Neugebauer weist darauf hin, dass es in der Sache um die
Bürgerfreundlichkeit bei der Entsorgung von Strauch- und Heckenschnitt gehe.
Dies könne nach seiner Auffassung nur dann erfolgen, wenn dieser Abfall direkt
in dafür bereitgestellte Container geworfen werden kann.
KTA Chmielewski gibt zu bedenken, dass Sonderregelungen auch immer Kosten
verursachen. Die Privilegierung eines Standortes könne dazu führen, dass die
dafür entstehenden Kosten von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Die
vorhandenen Entsorgungswege würden bereits ausreichen. Er plädiere dafür, dass
an dem Beschlussvorschlag der Verwaltung festgehalten werde. Andere Vorschläge
bedürften einer zu langen Diskussion.
KTA Müller ergänzt seine Ausführungen dahingehend, dass die Entsorgung von
Strauch- und Heckenschnitt in den vergangenen Jahren für die Bürgerinnen und
Bürger immer schwerer geworden sei. Auch
der Umstand, dass es keine Brenntage mehr gebe und in diesem Jahr das
Traditionsfeuer also das Osterfeuer ausgefallen sei, würde den Entsorgungsdruck
der Bürger verschärfen.
Der Landrat weist darauf hin, dass Brenntage bereits seit 2015 verboten sind.
Ob es zu einem Nachholtermin für das im Frühjahr ausgefallene Osterfeuer kommen
werde, sei angesichts der Corona-Lage derzeit noch unklar. Hier liege es nun an
den Städten und Gemeinden in Abstimmung mit dem Landkreis zu prüfen, ob bzw.
wann ein solches Osterfeuer nachgeholt werden kann.
KTA Neugebauer schlägt vor, bis zur Erarbeitung einer optimierten
Entsorgungslösung, doch auf das Verfahren vor dem 01.01.2020 zurückzukehren.
Der Landrat hält diesen Vorschlag für nicht umsetzbar.
Hintergrund sei, dass es hier um Gebühren gehe, die in der Zweckverbandssatzung
festgeschrieben sind. Über diese Satzung bestimme der Zweckverband. Bekanntlich
sind der Landkreis Friesland und der Landkreis Wittmund im Zweckverband
gleichgestellt und müssen über ihre Gremienmitglieder gemeinsam über
Satzungsänderungen beschließen. Da ein Verfahren auf dem Stand vor dem
01.01.2020 der Zweckverbandssatzung entgegenstehen würde, wäre diese
Sonderlösung rechtswidrig.
KTA Eilers weist darauf hin, dass auch die CDU den damaligen Beschluss zur
Entsorgung von Strauch- und Heckenschnitt in Varel mitgetragen habe. Die CDU
sehe angesichts der öffentlichen Diskussion nun aber Handlungsbedarf. Aus Sicht
der CDU solle die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, der die bisherigen
Entsorgungsstrukturen in den Vordergrund stelle und diese optimiere. Einen
weiteren Entsorgungsstrang zu öffnen, wie es die SPD vorschlägt, lehne die CDU
ab. Es sei durchaus praktikabel, Strauch- und Heckenschnitt über die
vorhandenen Biotonnen zu entsorgen. Auch gebe es ja bereits die Möglichkeit
eine zusätzliche Biotonne bei Bedarf zu ordern. Dass diese zusätzliche Biotonne
bei diversen Bürgern sogar vermutlich günstiger als die Anlieferung sei, müsse
durch die Verwaltung intensiver beworben werden. Auf dieser Grundlage wäre es
sinnvoll, die vorhandenen Entsorgungswege zu optimieren.
KTA Pauluschke weist darauf hin, dass der Vorschlag der SPD eine „sackfreie“
Anlieferung vorsehe, um zu gleichen Anlieferungsmöglichkeiten wie in Wiefels zu
kommen. Ziel sei es dabei auch, die Gebührengleichheit zu erhalten. Aus seiner
Sicht sei der Vorschlag der CDU nicht geeignet, um den Wünschen der Bürgerinnen
und Bürger gerecht zu werden.
KTA Ratzel sieht die Abfallentsorgung in Friesland gut aufgestellt. Die
Entsorgungsmöglichkeiten von Strauch- und Heckenschnitt seien völlig
ausreichend. Allerdings sehe auch er Optimierungsmöglichkeiten. Hierzu solle
die Kreisverwaltung einen Vorschlag erarbeiten.
KTA Müller hält den Vorschlag der CDU für schwer umsetzbar. Bereits jetzt
stünden zu viele Tonnen bei den Bürgern. Ein Mehr an Gebühren für zusätzliche
Tonnen könne den einen oder anderen Bürger dazu verleiten, seinen Abfall
illegal zu entsorgen. Dies müsse in jedem Fall verhindert werden.
KTA Müller möchte wissen, wie sich der Inhalt der Biotonne zusammensetzt und
sortieren lasse. Insbesondere frage er sich, wie die Qualität der Sortierung in
Varel und Wiefels sei.
Die Verwaltung erläutert, dass die Biotonne alle Bioabfälle enthalte. Dabei sei
der Anteil von Sträuchern und Ästen kaum messbar. Nach dem aktuellen Stand der
diesjährigen Anlieferungen, sind die Abgabemengen in Varel sehr gering.
Insofern spiele die Sortierung von Abfällen, die sich nicht den Bioabfällen
zuordnen lassen, keine relevante Rolle.
KTA Müller stellt deswegen fest, dass es dann doch eben sinnvoller wäre, von
der „Sacklösung“ wegzukommen und pauschale Angebote zu etablieren.
Der Landrat hält fest, dass der Vorschlag der Mehrheitsgruppe eben genauso
gemeint sei.
KTA Behrens-Focken hält den Vorschlag der Mehrheitsgruppe für zu kostspielig.
Neue Entsorgungsmöglichkeiten verursachen auch immer neue Kosten. Mit dem
Aufbau dieser neuen Strukturen erwarte er eine deutliche Zunahme der
einschlägigen Entsorgungskosten.
Abstimmungsergebnis::
Beschlussvorschlag b):
Ja: |
10 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
|
Abstimmungsergebnis:
Antrag SPD:
Ja: |
7 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
1 |