Beschluss:


1. Die Annahme von kleinteiligem Ast- und Strauchwerk erfolgt auf dem
    Wertstoffhof Varel über die bekannten kostenpflichtigen Bioabfallsäcke.
    Die Gebühr für einen Bioabfallsack wird im Sinne der Gebührensolidarität
    auf 0,70 € gesenkt.

    Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme angenommen.

2. Für den Antrag der Mehrheitsgruppe  votieren 7 KTA`s mit Ja, 3 KTA´s mit
    Nein  und eine Enthaltung.


Seit Schließung des aktiven Deponiebetriebes in Varel Hohenberge im Jahr 2005 wurde durch die politischen Gremien des Landkreises Frieslands beschlossen, dass sich auf diesem Gelände ein Wertstoffhof etablieren soll, der als Anlaufpunkt für die südfriesischen Bürgerinnen und Bürger dient. Hier soll eine Abgabemöglichkeit für Wertstoffe geschaffen werden, die für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei sind, damit keine kostenintensive Infrastruktur wie das Vorhalten einer Waage, ein Kassensystem und entsprechendes Personal vorgehalten werden muss.

 

So werden seitdem die für die Bürgerinnen und Bürger kostenfreien Abfälle (siehe Broschüre, Auszug aus der Abfallfibel sowie die Benutzungsordnung im Anhang) angenommen und zur weiteren Verwertung zur Zentraldeponie nach Wiefels transportiert. Die Annahme ist ausschließlich für Privatpersonen bei einer Abgabe von Kleinmengen (max. 2 m³) vorgesehen.

 

Eine Erweiterung der Abgabemöglichkeiten von anderen Abfallfraktionen scheitert neben der genannten finanziell nicht unbedeutenden Erhöhung der Kosten für den Betrieb des Wertstoffhofes insbesondere an dem mangelnden Platz auf dem Wertstoffhof. Sämtliche Container vor Ort sind für die derzeit geltenden Abgabemöglichkeiten erforderlich und nicht entbehrlich. Bereits jetzt ist ein Tausch von vollgefüllten Containern nur unter äußerster Vorsicht und mehrmaligem Zurücksetzen möglich, so dass eine Ergänzung von anderen Abgabemöglichkeiten mit einer Erweiterung des Wertstoffhofes einhergeht und mehrere hunderttauschend Euro kosten würde.

 

Der Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Wiefels hat bekanntermaßen seine Gebührensätze zum 01.01.2019 angepasst.

Heckenschnitt wurde beim Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Wiefels nunmehr als kostenpflichtiger Abfall der Fraktion „Blätter und Gras“ zugeordnet. Dieser eigentlich biotonnengängige Heckenschnitt wurde 2005 dem Ast- und Strauchschnitt zugeordnet und als sperriger Bioabfall kostenfrei angenommen. Dies wurde nun geändert, denn der Grundsatz besagt: Alles was in die Biotonne passt, ist auch über jene zu entsorgen oder eben kostenpflichtig anderweitig zu entsorgen.

 

Hintergrund waren die zahlreichen Diskussionen bei der Anlieferung geschredderter bzw. kleinerer Äste; also ab welcher Länge ist ein Ast sperrig (kostenfrei oder kostenpflichtig). Zur Schaffung von Klarheit sollen zukünftig alle biotonnengängigen Abfälle (kürzer als 90 cm) kostenpflichtig sein. Als Erkennungsmerkmal dieser biotonnengängigen Abfälle soll z.B. auch die Anlieferung in Säcken und Behältern dienen.

 

In der jetzigen Abwägung waren in der Hauptsache drei Dinge maßgeblich:

 

·        
Die Vermarktung dieser Abfälle und deren Kosten. Die Vermarktung von Ästen und Sträuchern mit wenig feuchtem Blattanteil über ein Biomassekraftwerk ist günstiger als die Kompostierung. Steigt der Anteil an feuchtem Material, z.B. Heckenschnitt, muss bei dem Vergärungsprozess nachgearbeitet werden, was zu erhöhten Kosten führt

 

  • Daneben hat der Zweckverband AWZ Wiefels (nach Beschluss seiner Ausschüsse) seine Ansicht und Vorgehensweise bzgl. Des Ast- und Strauchwerks angepasst, da die Anlieferzahlen exorbitant gestiegen sind. Die Infrastruktur des AWZ hat den „Anlieferboom“ an bestimmten Tagen nur noch gerade so aufnehmen können. Dieser Umstand machte die Anpassung der bisherigen Verfahrensweise erforderlich. Die Anlieferzahlen haben sich seit der Änderung auf ein erträgliches Maß reduziert.

 

  • Förderung der Abfallvermeidung/Abfallverwertung durch den Anreiz einer Eigenkompostierung

 

Für Varel besteht dadurch praktisch ein Ausschluss der Annahme von Heckenschnitt, da dort wie beschreiben kein Kassenbetrieb installiert ist. Analog zum Restabfall wird seit Anfang 2020 jedoch biotonnengängiger Grünabfall in Papiersäcken gegen Entgelt angenommen. Diese Säcke werden dem Auftragnehmer für den Betrieb des Wertstoffhofes verkauft, welche diesen dann für vereinbarte 1,80 € an die Bürgerinnen und Bürger verkauft. Die Einführung des genannten Bioabfallsacks für Varel sollte verhindern, dass bereits für Kleinmengen der Weg nach Wiefels gefahren werden muss.

 

Diese Informationen und Änderungen wurden dann in der Abfallfibel 2020 beschrieben. Ein öffentlicher Aushang auf dem Wertstoffhof (Benutzungsordnung) und eine Broschüre wurden zu diesem Thema ebenfalls publiziert (Anhang).

 

Durch Corona-Pandemie und der anfänglichen Terminvergabe bei den Entsorgungsanlagen im Frühjahr ist diese Information vermutlich in den Hintergrund gerückt. Während der Zeiten der Annahme per Terminvergabe wurden die Anlieferer bei der Angabe „Heckenschnitt“ direkt nach Wiefels geleitet. Anfragen oder Beschwerden erreichten die Kreisverwaltung nicht.

 

Die Annahme von Ast und Strauchwerk sowie von Bioabfall erfolgt in Wiefels getrennt. So stehen die Behälter für Strauchwerk kostenfrei zur Verfügung, während die Annahme von feinen Bioabfall (direkt für das Kompostwerk bestimmt) gegen eine Gebühr von 12,00 €/m³ erfolgt.

 

Die Höhe der Kosten für den Bioabfallsack ergibt sich aus der Volumengebühr für die Bioabfallentsorgung (hier 60-Liter), der Anschaffungskosten der Säcke, dem Fremdleistungsentgelt für den Verkauf des Sackes und den Containerkosten für die Abfuhr nach Wiefels. Da es bei der Abgabe von den Bioabfallsäcken um eine Sonderleistung handelt, die einem Verursacher direkt zugeordnet werden kann, ist die Festsetzung einer eigenen Gebühr, die bezogen auf die Menge des abgegebenen Bioabfalls höher als in Wiefels ist, rechtlich möglich.

 

Eine ausschließlich auf Basis der Menge (60-Liter) kalkulierte Gebühr in Bezug auf die Gebühren in Wiefels  würde zu Kosten in Höhe von 0,70 € pro Sack führen. Die beschriebenen weiteren Kosten wären in diesem Fall im Sinne der Gebührensolidarität durch den allgemeinen Abfallgebührenhaushalt zu decken.

 

Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Ast- und Strauchwerk zweimal jährlich direkt von der Haustür kostenfrei abgeholt wird. Ebenso stehen für diese Entsorgung zweimal jährlich auch dezentrale Sammelplätze in den verschiedensten Orten zur Verfügung.

 

Im Übrigen müsste eine Änderung der Annahmemodalitäten und der entsprechenden Kostenpflichtigkeit gewisser Abfallfraktionen aus den genannten Gründen von den Gremien des Zweckverbandes AWZ ausgehen. Ergänzenden zielführenden Alternativen für die Annahme von kleinteiligem Ast- und Strauchwerk gegen Entgelt steht die Verwaltung offen gegenüber.

 

Abschließend sei kurz erwähnt, dass erstmalig bereits über eine INFO-Vorlage (0623/2019) am 28.02.2019 im Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft über die Änderungen öffentlich informiert wurde. Der Beschluss zur Änderung der Benutzungsordnung mit der Einführung des Bioabfallsackes für 1,80 € wurde am 18.06.2019 im selbigen Ausschuss beraten und am 25.09.2019 durch den Kreistag gefasst.

 

Beratung

KTA Pauluschke stellt fest, dass in dieser Sache offensichtlicher Klärungsbedarf besteht.

Die Lösungen werden von den Bürgern als nicht praktikabel angesehen. Dies habe die öffentliche Diskussion gezeigt. Tatsächlich empfänden die Bürgerinnen und Bürger im Südkreis die Entsorgungsmöglichkeiten von Strauch- und Heckenschnitt  als ungerecht. Es müsse daher eine vernünftige Lösung gefunden werden, um dem Begehren der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.

Entsprechend des vorliegenden Antrages schlägt die Mehrheitsgruppe deshalb vor, den Städten und Gemeinden die Möglichkeit einzuräumen, einen Anlieferungsplatz für Strauch- und Heckenschnitt vorzuhalten.

Sie appelliert deshalb an den Umweltausschuss einem Grundsatzbeschluss zuzustimmen, wonach die Städte und Gemeinden optional eigene Container aufstellen können.

KTA Müller beklagt, dass überhaupt das „Tütenkonzept“ eingeführt wurde. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger im Südkreis muss eine pragmatische bürgerfreundliche Lösung gefunden werden. Hierzu solle die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten.

Der Landrat hält es ebenfalls für sinnvoll, das die Verwaltung einen Vorschlag zur Optimierung der Entsorgungsmöglichkeiten von Strauch- und Heckenschnitt erarbeitet. Er unterstützt dabei ausdrücklich die Idee, dass den Städten und Gemeinden die Option eingeräumt werde, eigene Container aufstellen zu können. Sollte der Umweltausschuss dem Grundsatzbeschlussvorschlag zustimmen können, werde er bereits in der nächsten Bürgermeisterkonferenz am 04.09.2020 den Bürgermeistern diese Idee vorstellen. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger hält der Landrat es für erforderlich, möglichst schnell eine Lösung zu erarbeiten.

KTA Neugebauer weist darauf hin, dass es in der Sache um die Bürgerfreundlichkeit bei der Entsorgung von Strauch- und Heckenschnitt gehe. Dies könne nach seiner Auffassung nur dann erfolgen, wenn dieser Abfall direkt in dafür bereitgestellte Container geworfen werden kann.

KTA Chmielewski gibt zu bedenken, dass Sonderregelungen auch immer Kosten verursachen. Die Privilegierung eines Standortes könne dazu führen, dass die dafür entstehenden Kosten von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Die vorhandenen Entsorgungswege würden bereits ausreichen. Er plädiere dafür, dass an dem Beschlussvorschlag der Verwaltung festgehalten werde. Andere Vorschläge bedürften einer zu langen Diskussion.

KTA Müller ergänzt seine Ausführungen dahingehend, dass die Entsorgung von Strauch- und Heckenschnitt in den vergangenen Jahren für die Bürgerinnen und Bürger  immer schwerer geworden sei. Auch der Umstand, dass es keine Brenntage mehr gebe und in diesem Jahr das Traditionsfeuer also das Osterfeuer ausgefallen sei, würde den Entsorgungsdruck der Bürger verschärfen.

Der Landrat weist darauf hin, dass Brenntage bereits seit 2015 verboten sind. Ob es zu einem Nachholtermin für das im Frühjahr ausgefallene Osterfeuer kommen werde, sei angesichts der Corona-Lage derzeit noch unklar. Hier liege es nun an den Städten und Gemeinden in Abstimmung mit dem Landkreis zu prüfen, ob bzw. wann ein solches Osterfeuer nachgeholt werden kann.

KTA Neugebauer schlägt vor, bis zur Erarbeitung einer optimierten Entsorgungslösung, doch auf das Verfahren vor dem 01.01.2020 zurückzukehren.

 

Der Landrat hält diesen Vorschlag für nicht umsetzbar. Hintergrund sei, dass es hier um Gebühren gehe, die in der Zweckverbandssatzung festgeschrieben sind. Über diese Satzung bestimme der Zweckverband. Bekanntlich sind der Landkreis Friesland und der Landkreis Wittmund im Zweckverband gleichgestellt und müssen über ihre Gremienmitglieder gemeinsam über Satzungsänderungen beschließen. Da ein Verfahren auf dem Stand vor dem 01.01.2020 der Zweckverbandssatzung entgegenstehen würde, wäre diese Sonderlösung rechtswidrig.

KTA Eilers weist darauf hin, dass auch die CDU den damaligen Beschluss zur Entsorgung von Strauch- und Heckenschnitt in Varel mitgetragen habe. Die CDU sehe angesichts der öffentlichen Diskussion nun aber Handlungsbedarf. Aus Sicht der CDU solle die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, der die bisherigen Entsorgungsstrukturen in den Vordergrund stelle und diese optimiere. Einen weiteren Entsorgungsstrang zu öffnen, wie es die SPD vorschlägt, lehne die CDU ab. Es sei durchaus praktikabel, Strauch- und Heckenschnitt über die vorhandenen Biotonnen zu entsorgen. Auch gebe es ja bereits die Möglichkeit eine zusätzliche Biotonne bei Bedarf zu ordern. Dass diese zusätzliche Biotonne bei diversen Bürgern sogar vermutlich günstiger als die Anlieferung sei, müsse durch die Verwaltung intensiver beworben werden. Auf dieser Grundlage wäre es sinnvoll, die vorhandenen Entsorgungswege zu optimieren.

KTA Pauluschke weist darauf hin, dass der Vorschlag der SPD eine „sackfreie“ Anlieferung vorsehe, um zu gleichen Anlieferungsmöglichkeiten wie in Wiefels zu kommen. Ziel sei es dabei auch, die Gebührengleichheit zu erhalten. Aus seiner Sicht sei der Vorschlag der CDU nicht geeignet, um den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.

KTA Ratzel sieht die Abfallentsorgung in Friesland gut aufgestellt. Die Entsorgungsmöglichkeiten von Strauch- und Heckenschnitt seien völlig ausreichend. Allerdings sehe auch er Optimierungsmöglichkeiten. Hierzu solle die Kreisverwaltung einen Vorschlag erarbeiten.

KTA Müller hält den Vorschlag der CDU für schwer umsetzbar. Bereits jetzt stünden zu viele Tonnen bei den Bürgern. Ein Mehr an Gebühren für zusätzliche Tonnen könne den einen oder anderen Bürger dazu verleiten, seinen Abfall illegal zu entsorgen. Dies müsse in jedem Fall verhindert werden.

KTA Müller möchte wissen, wie sich der Inhalt der Biotonne zusammensetzt und sortieren lasse. Insbesondere frage er sich, wie die Qualität der Sortierung in Varel und Wiefels sei.

Die Verwaltung erläutert, dass die Biotonne alle Bioabfälle enthalte. Dabei sei der Anteil von Sträuchern und Ästen kaum messbar. Nach dem aktuellen Stand der diesjährigen Anlieferungen, sind die Abgabemengen in Varel sehr gering. Insofern spiele die Sortierung von Abfällen, die sich nicht den Bioabfällen zuordnen lassen, keine relevante Rolle.

KTA Müller stellt deswegen fest, dass es dann doch eben sinnvoller wäre, von der „Sacklösung“ wegzukommen und pauschale Angebote zu etablieren.

Der Landrat hält fest, dass der Vorschlag der Mehrheitsgruppe eben genauso gemeint sei.

KTA Behrens-Focken hält den Vorschlag der Mehrheitsgruppe für zu kostspielig. Neue Entsorgungsmöglichkeiten verursachen auch immer neue Kosten. Mit dem Aufbau dieser neuen Strukturen erwarte er eine deutliche Zunahme der einschlägigen Entsorgungskosten.


Abstimmungsergebnis::

Beschlussvorschlag b):

Ja:

10

Nein:

1

Enthaltung:

 

 

Abstimmungsergebnis:
Antrag SPD:

Ja:

7

Nein:

3

Enthaltung:

1