Abweichender Beschluss (UmwA 27.8.2020):

 

1.         Die Annahme von kleinteiligem Ast- und Strauchwerk erfolgt auf dem Wertstoffhof Varel über die bekannten kostenpflichtigen Bioabfallsäcke. Die Gebühr für einen Bioabfallsack wird im Sinne der Gebührensolidarität auf 0,70 € gesenkt.

 

2.         Antrag der Mehrheitsgruppe den Städten und Gemeinden die Möglichkeit einzuräumen, einen Anlieferungsplatz für Strauch- und Heckenschnitt vorzuhalten.

 

 


KTV Pauluschke fasst den geänderten Beschlussvorschlag durch Ergänzungen der Gruppe SPD/Grüne/FDP und der CDU-Fraktion aus dem Umweltausschuss vom 27.8.2020 und  dem Kreisausschuss vom 16.9. zusammen.

 

Frau KTA Schlieper hebt hierbei hervor, dass es dezentraler Lösungen zu den vorhandenen Deponien bedürfe, damit die Bürger*innen im südlichen Kreisgebiet nicht extra für die Entsorgung zur Deponie nach Wiefels (Wangerland) fahren müssen und dort lange Warteschlangen entstehen. Die Gruppe SPD/Grüne/FDP habe diese Situation deswegen für den gesamten Landkreis betrachtet, um auch allen anderen Bürger*innen eine solch komfortable Lösung anbieten zu können. Die Mengen, die über die braune Tonne hinaus anfallen, könnten somit an unterschiedlichen Standorten entsorgt werden. Bevor nun der bereits vorliegende Vorschlag für die Stadt Varel betrachtet werde, bleibe noch die Reaktion der anderen Städte und Gemeinden zu den derartigen Lösungen abzuwarten. Unter den Angeboten der Städte und Gemeinden werde abgewogen und daraus die kreisweit beste Lösung erarbeitet, so Frau KTA Schlieper.

 

Herr KTA Neugebauer sieht in dem Vorhaben eine gute Idee und einen großen Vorteil darin, den Wertstoffhof Varel, in seiner früheren Funktion als Deponie, mit einzubeziehen. Das Aufstellen möglicher Abfallcontainer für Strauchabfall würde zusätzliche Kosten verursachen, dagegen liege die Kostenberechnung und -deckung für die Wiederherstellung der Deponie in Varel, wie sie in früherer Form bestanden habe, ohnehin in der Zuständigkeit des Landkreises als Aufgabe der Abfallentsorgung. Wie in dem neuen Vorschlag vorgesehen, könne der Grünschnitt kostenpflichtig, wie früher, bei der Deponie in Varel abgegeben werden. Dies würde der vorhandenen Lösung im Nordkreis gleichkommen.

 

Herr Landrat Ambrosy stellt hierzu klar, dass es nicht darum gehe, den Beschluss des Umweltausschusses abzuarbeiten, sondern für alle Festlandskommunen des Landkreises eine kreisweite Lösung zu erarbeiten. Aufgrund der virulenten Debatte im Südkreis habe der Fachbereich Umwelt die möglichen Varianten für Varel in Form der Vorlage 1039/2020 zusammengestellt, die aber nicht abschließend zu betrachten seien. Es werden hierzu auch noch Gespräche mit den anderen Städten und Gemeinden stattfinden und die Angebote zu weiteren Variationen eines dezentralen Lösungsvorschlages zusammengefasst.

 

Herr KTA Homfeldt erklärt, er halte weiterhin an der Findung einer Dauerlösung fest und sei dankbar, dass weiterhin an Lösungsvorschlägen gearbeitet werde. Dem Vorhaben, die Städte und Gemeinden einzubeziehen, stehe er kritisch gegenüber, da hierdurch komplizierte Strukturen mit noch mehr Beteiligten geschaffen würden. Unter der Sorge, dass dadurch eine zeitnahe bürgerfreundliche Lösung in weite Ferne rücken könnte, erkundigt er sich, wann der Landkreis mit einer endgültigen Lösung rechne.

 

Herr Landrat Ambrosy erläutert, dass eine Vor-Ort-Lösung nur im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden möglich sei. Die Zuständigkeit des Landkreises sei hierbei unstrittig, da egal wo eine solche Lösung angebracht werden würde, es die Lösung des Landkreises innerhalb der jeweiligen Stadt/Gemeinde bleibe. Dies führe zu keiner Verschiebung der Zuständigkeiten, da es lediglich um das Platzangebot innerhalb der Kommunen gehen würde. Der Zweckverband AWZ Wiefels ist für die Lösungsfindung nicht zuständig, da er sich ausschließlich mit der Abfallverwertung/-behandlung befasst. Der Kreistag stelle hierbei die untere Abfallwirtschaftsbehörde dar, die u.a. über die Abfallanlieferung, das -verfahren und die -gebühren entscheide. Mit dem heutigen Beschluss würde der Auftrag für die Kreisverwaltung erteilt. Dem vorgreifend habe die Kreisverwaltung bereits Gespräche mit dem Landkreis Wittmund geführt. Dort sind an verschiedenen Orten Annahmeplätze vorhanden. Eine Variantenentscheidung anhand der zweiten Vorlage obliege dem Kreistag genauso, wie eine Diskussion im Gesamtkonzept. Das Thema werde von jeder Kommune differenziert diskutiert und eine Beteiligung der örtlichen Gremien sei zudem auch noch erforderlich. Eine Zeitvorgabe für eine endgültige Lösung bestehe daher nicht, es sei mit individualisierten Lösungen zu rechnen. Aus diesem Grund liege heute ein erstes Teilergebnis vor.

 

Herr KTA Homfeldt drängt hierbei auf ein Weiterkommen, aus dem Grunde rege er an eine der Varianten für Varel heute zu entscheiden, um den akuten Bedarf für den Südkreis zu decken und hiernach abzuwägen, ob die zweite Struktur über die anderen Kommunen noch erforderlich sei, bevor die weiteren Planungen für das übrige Kreisgebiet vorgenommen werden. Die CDU-Fraktion spreche sich für die Varianten 2 b oder 2 c aus.

 

Herr KTA Chmielewski befürchtet, hierbei eine übereilte Entscheidung zu treffen. Es müsse zunächst die Gebührensatzung angepasst werden, um die Ungleichbehandlung zu beseitigen. Zudem könne die Dimension der Höhe der Mehrkosten, zum einen für die Deponie Hohenberge in Varel, als auch für die Annahmeoptionen in den Kommunen noch nicht abgeschätzt werden. Hierfür bedürfe es einer Vorbereitungszeit, damit die Verwaltung die Gebührenhöhen ermitteln und die Steuerzahler hierüber zeitnah informieren könne. Er sei dafür, dass der Kreistag heute zu Punkt 1 den Beschluss fasse und der Verwaltung zu Punkt 2 den Auftrag erteile, die erforderlichen Kostenhöhen zu ermitteln und diese den Gremien dann zur weiteren Beratung vorzulegen, um eine Gesamtlösung für den ganzen Landkreis zu erreichen.

 

Herr KTA Neugebauer spricht sich ebenfalls dafür aus, heute einen Beschluss zu fassen und trifft seine Wahl für die Variante 2 b, weil bei diesem Modell ein Berechnungsbeispiel zugrunde liege, dass die Grünschnittabgabe auf dem Bauhof in Varel doppelt so teuer wäre, wie die Abgabe auf dem Wertstoffhof in Varel. Eine langfristige Lösung sei die Wiederherstellung der zwei gleichwertigen Abgabestellen in Wiefels (Nordkreis) und Varel (Südkreis), wie es früher bereits der Fall gewesen sei. Die beste Lösung biete die Variante 2 b für Varel, da sie kostengünstig und bürgerfreundlich sei.

 

Herr KTA Wilken führt aus, er würde hingegen zunächst die Vorschläge der Städte und Gemeinden abwarten wollen, da es ggf. für die Bürger*innen der Gemeinden Bockhorn und Zetel noch bessere Lösungen als den Wertstoffhof in Varel geben könnte. Hiernach sei der Landkreis gefordert, eine Gesamtlösung für das gesamte Kreisgebiet zu erarbeiten.

 

Herr KTV Pauluschke fasst zusammen, dass beschlossen worden sei, die Kosten für die Bioabfallsäcke auf 0,70 Euro zu senken, wobei der 2. Punkt ein Angebot an die Städte und Gemeinden darstelle, für ihre Kommunen Annahmeoptionen vorzuschlagen. Wenn die Städte und Gemeinden dieses Angebot nicht annehmen, wäre der Beschluss, wie im Umweltausschuss verworfen und es bestünde das Erfordernis eine andere dauerhafte Lösung zu finden. Hierzu seien die Varianten, die im Kreisausschuss am 5.10.2020 beratend zur Kenntnis genommen worden seien, wieder neu zu beraten.

Abschließend lässt Herr KTV Pauluschke über den weitergehenden Antrag, wie im Umweltausschuss am 27.08.2020 und im Kreisausschuss am 16.09.2020 beschlossen, abstimmen:

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Ja:

25

Nein:

12

Enthaltung:

1

 

Herr KTV Pauluschke wertet dieses Abstimmungsergebnis positiv, denn dieser Beschluss stelle ein erstes Etappenziel zur Schaffung einer Dauerlösung für das gesamte Kreisgebiet dar.