Sitzung: 07.10.2020 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1005/2020
Abweichender
Beschluss (UmwA 27.8.2020):
1.
Die
Annahme von kleinteiligem Ast- und Strauchwerk erfolgt auf dem Wertstoffhof
Varel über die bekannten kostenpflichtigen Bioabfallsäcke. Die Gebühr für einen
Bioabfallsack wird im Sinne der Gebührensolidarität auf 0,70 € gesenkt.
2. Antrag der Mehrheitsgruppe den Städten und Gemeinden die Möglichkeit einzuräumen, einen Anlieferungsplatz für Strauch- und Heckenschnitt vorzuhalten.
KTV Pauluschke fasst den geänderten
Beschlussvorschlag durch Ergänzungen der Gruppe SPD/Grüne/FDP und der
CDU-Fraktion aus dem Umweltausschuss vom 27.8.2020 und dem Kreisausschuss vom 16.9. zusammen.
Frau KTA Schlieper hebt hierbei hervor, dass es
dezentraler Lösungen zu den vorhandenen Deponien bedürfe, damit die
Bürger*innen im südlichen Kreisgebiet nicht extra für die Entsorgung zur
Deponie nach Wiefels (Wangerland) fahren müssen und dort lange Warteschlangen
entstehen. Die Gruppe SPD/Grüne/FDP habe diese Situation deswegen für den
gesamten Landkreis betrachtet, um auch allen anderen Bürger*innen eine solch
komfortable Lösung anbieten zu können. Die Mengen, die über die braune Tonne
hinaus anfallen, könnten somit an unterschiedlichen Standorten entsorgt werden.
Bevor nun der bereits vorliegende Vorschlag für die Stadt Varel betrachtet
werde, bleibe noch die Reaktion der anderen Städte und Gemeinden zu den
derartigen Lösungen abzuwarten. Unter den Angeboten der Städte und Gemeinden
werde abgewogen und daraus die kreisweit beste Lösung erarbeitet, so Frau KTA
Schlieper.
Herr KTA Neugebauer sieht in dem Vorhaben eine
gute Idee und einen großen Vorteil darin, den Wertstoffhof Varel, in seiner
früheren Funktion als Deponie, mit einzubeziehen. Das Aufstellen möglicher
Abfallcontainer für Strauchabfall würde zusätzliche Kosten verursachen, dagegen
liege die Kostenberechnung und -deckung für die Wiederherstellung der Deponie
in Varel, wie sie in früherer Form bestanden habe, ohnehin in der Zuständigkeit
des Landkreises als Aufgabe der Abfallentsorgung. Wie in dem neuen Vorschlag
vorgesehen, könne der Grünschnitt kostenpflichtig, wie früher, bei der Deponie
in Varel abgegeben werden. Dies würde der vorhandenen Lösung im Nordkreis
gleichkommen.
Herr Landrat Ambrosy stellt hierzu klar, dass es
nicht darum gehe, den Beschluss des Umweltausschusses abzuarbeiten, sondern für
alle Festlandskommunen des Landkreises eine kreisweite Lösung zu erarbeiten.
Aufgrund der virulenten Debatte im Südkreis habe der Fachbereich Umwelt die
möglichen Varianten für Varel in Form der Vorlage 1039/2020 zusammengestellt,
die aber nicht abschließend zu betrachten seien. Es werden hierzu auch noch
Gespräche mit den anderen Städten und Gemeinden stattfinden und die Angebote zu
weiteren Variationen eines dezentralen Lösungsvorschlages zusammengefasst.
Herr KTA Homfeldt erklärt, er halte weiterhin an der Findung einer
Dauerlösung fest und sei dankbar, dass weiterhin an Lösungsvorschlägen
gearbeitet werde. Dem Vorhaben, die Städte und Gemeinden einzubeziehen, stehe
er kritisch gegenüber, da hierdurch komplizierte Strukturen mit noch mehr
Beteiligten geschaffen würden. Unter der Sorge, dass dadurch eine zeitnahe
bürgerfreundliche Lösung in weite Ferne rücken könnte, erkundigt er sich, wann
der Landkreis mit einer endgültigen Lösung rechne.
Herr Landrat Ambrosy erläutert, dass eine
Vor-Ort-Lösung nur im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden möglich sei.
Die Zuständigkeit des Landkreises sei hierbei unstrittig, da egal wo eine
solche Lösung angebracht werden würde, es die Lösung des Landkreises innerhalb
der jeweiligen Stadt/Gemeinde bleibe. Dies führe zu keiner Verschiebung der
Zuständigkeiten, da es lediglich um das Platzangebot innerhalb der Kommunen
gehen würde. Der Zweckverband AWZ Wiefels ist für die Lösungsfindung nicht
zuständig, da er sich ausschließlich mit der Abfallverwertung/-behandlung
befasst. Der Kreistag stelle hierbei die untere Abfallwirtschaftsbehörde dar,
die u.a. über die Abfallanlieferung, das -verfahren und die -gebühren
entscheide. Mit dem heutigen Beschluss würde der Auftrag für die Kreisverwaltung
erteilt. Dem vorgreifend habe die Kreisverwaltung bereits Gespräche mit dem
Landkreis Wittmund geführt. Dort sind an verschiedenen Orten Annahmeplätze
vorhanden. Eine Variantenentscheidung anhand der zweiten Vorlage obliege dem
Kreistag genauso, wie eine Diskussion im Gesamtkonzept. Das Thema werde von
jeder Kommune differenziert diskutiert und eine Beteiligung der örtlichen
Gremien sei zudem auch noch erforderlich. Eine Zeitvorgabe für eine endgültige
Lösung bestehe daher nicht, es sei mit individualisierten Lösungen zu rechnen.
Aus diesem Grund liege heute ein erstes Teilergebnis vor.
Herr KTA Homfeldt drängt hierbei auf ein
Weiterkommen, aus dem Grunde rege er an eine der Varianten für Varel heute zu
entscheiden, um den akuten Bedarf für den Südkreis zu decken und hiernach
abzuwägen, ob die zweite Struktur über die anderen Kommunen noch erforderlich
sei, bevor die weiteren Planungen für das übrige Kreisgebiet vorgenommen
werden. Die CDU-Fraktion spreche sich für die Varianten 2 b oder 2 c aus.
Herr KTA Chmielewski befürchtet, hierbei eine
übereilte Entscheidung zu treffen. Es müsse zunächst die Gebührensatzung
angepasst werden, um die Ungleichbehandlung zu beseitigen. Zudem könne die
Dimension der Höhe der Mehrkosten, zum einen für die Deponie Hohenberge in
Varel, als auch für die Annahmeoptionen in den Kommunen noch nicht abgeschätzt
werden. Hierfür bedürfe es einer Vorbereitungszeit, damit die Verwaltung die
Gebührenhöhen ermitteln und die Steuerzahler hierüber zeitnah informieren
könne. Er sei dafür, dass der Kreistag heute zu Punkt 1 den Beschluss fasse und
der Verwaltung zu Punkt 2 den Auftrag erteile, die erforderlichen Kostenhöhen
zu ermitteln und diese den Gremien dann zur weiteren Beratung vorzulegen, um
eine Gesamtlösung für den ganzen Landkreis zu erreichen.
Herr KTA Neugebauer spricht sich ebenfalls dafür
aus, heute einen Beschluss zu fassen und trifft seine Wahl für die Variante 2
b, weil bei diesem Modell ein Berechnungsbeispiel zugrunde liege, dass die
Grünschnittabgabe auf dem Bauhof in Varel doppelt so teuer wäre, wie die Abgabe
auf dem Wertstoffhof in Varel. Eine langfristige Lösung sei die
Wiederherstellung der zwei gleichwertigen Abgabestellen in Wiefels (Nordkreis)
und Varel (Südkreis), wie es früher bereits der Fall gewesen sei. Die beste
Lösung biete die Variante 2 b für Varel, da sie kostengünstig und
bürgerfreundlich sei.
Herr KTA Wilken führt aus, er würde hingegen zunächst die Vorschläge der
Städte und Gemeinden abwarten wollen, da es ggf. für die Bürger*innen der
Gemeinden Bockhorn und Zetel noch bessere Lösungen als den Wertstoffhof in
Varel geben könnte. Hiernach sei der Landkreis gefordert, eine Gesamtlösung für
das gesamte Kreisgebiet zu erarbeiten.
Herr KTV Pauluschke fasst zusammen, dass
beschlossen worden sei, die Kosten für die Bioabfallsäcke auf 0,70 Euro zu
senken, wobei der 2. Punkt ein Angebot an die Städte und Gemeinden darstelle,
für ihre Kommunen Annahmeoptionen vorzuschlagen. Wenn die Städte und Gemeinden
dieses Angebot nicht annehmen, wäre der Beschluss, wie im Umweltausschuss
verworfen und es bestünde das Erfordernis eine andere dauerhafte Lösung zu
finden. Hierzu seien die Varianten, die im Kreisausschuss am 5.10.2020 beratend
zur Kenntnis genommen worden seien, wieder neu zu beraten.
Abschließend lässt Herr KTV Pauluschke über den
weitergehenden Antrag, wie im Umweltausschuss am 27.08.2020 und im
Kreisausschuss am 16.09.2020 beschlossen, abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt
Ja: |
25 |
Nein: |
12 |
Enthaltung: |
1 |
Herr KTV Pauluschke
wertet dieses Abstimmungsergebnis positiv, denn dieser Beschluss stelle ein
erstes Etappenziel zur Schaffung einer Dauerlösung für das gesamte Kreisgebiet
dar.