Beschluss: zurückverwiesen an die Fraktionen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3

(Orga-) Beschluss:

Die Vorlage wird zur Beratung zurück in die Fraktionen/Gruppen verwiesen und der Beschluss wird nach den Haushaltsklausurtagungen auf die Kreistags-Sitzung im Dezember 2020 vertagt. Die Höhe der Finanzplanung, die hierzu in den Haushaltsentwurf 2021 eingebracht wird, steht ebenfalls zur Beratung.

 

 


Der TOP 5.1.3 ist auf mehrheitlichen Antrag nachträglich zur Tagesordnung ergänzt worden – (sh. TOP 1.1).

 

Herr Landrat Ambrosy sagt die Veröffentlichung des Antrages der Gemeinde Sande über das Protokoll zu und weist auf die noch folgenden Haushaltsberatungen zu diesem Thema hin.

Zur Historie erklärt Herr Landrat Ambrosy, dass es ein großer Erfolg sei für die gesamte Region diese Bahnumfahrung erkämpft zu haben. Durch die Auswirkungen des JadeWeserPorts wurde diese Bahnumfahrung nach vielen Jahren realisierbar und derzeit schreiten die Baumaßnahmen enorm voran. Für den Landkreis Friesland bedeutet dies auch die Verlegung der Kreisstraßen.

Im Jahr 2006 wurde eine Finanzierungsvereinbarung für die Bahnumfahrung durch die Deutsche Bahn, den Landkreis Friesland und der Gemeinde Sande geschlossen. Hierfür war keine Landkreisförderung vorgesehen, so dass der Landkreis und die Gemeinde sich verständigten, jeweils einen Eigenanteil aus kommunalen Mitteln (zzgl. GVFG-Förderung) für die Kosten in Höhe 10 Mio. Euro einzubringen. Im Jahr 2016 erlitt die Gemeinde Sande jedoch eine finanzielle Schieflage, so dass der gemeindliche Anteil von 580.000 Euro (Höhe des Eigenanteils) durch den Landkreis nach Kreistagsbeschuss übernommen wurde.

 

Der weitere jetzt aktuell vorliegende Antrag vom 15.06.2020 beziehe sich auf die Forderung der verbliebenen gemeindlichen Kostenanteile in Höhe von 961.000 Euro, die sich nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ermitteln und für die gemeindliche Verkehrsinfrastruktur zu leisten sind (z.B. Beseitigung Bahnübergang Deichstraße und Bulsterdeich, Erreichbarkeit des Tunnelbauwerkes für Fußgänger und Radfahrer, usw.), so Herr Landrat Ambrosy. Die Gemeinde Sande begründet ihren Antrag zum einen mit ihren seit Jahren bestehenden Finanzschwierigkeiten, verstärkt im Jahr 2020 durch Corona und zum anderen führt sie analog zum Antrag im Jahr 2016 an, dass die Bahnumfahrung geografisch ein regional bzw. überregional bedeutsames Verkehrsinfrastruktur-Vorhaben sei, welches u.a. auch der Kreisregion zugute komme.

 

Herr Landrat Ambrosy stellt ein mögliches weiteres Verfahren mit dem Antrag vor:

 

1.   Entscheidung darüber, ob einer zweiten Förderung der Gemeinde Sande zugestimmt werden solle und wenn ja,

 

2. Festlegung der Höhe der übernahmefähigen Kosten (z.B. 50 %),

 

3.   Prozentuale Darstellung der Kostenhöhe pro Haushaltsjahr und ggf. Festschreibung eines Zeitplanes, d.h. über ein oder zwei HH-Jahre (unter Berücksichtigung der diesjährigen coronabedingten finanziellen Unterstützung der Friesland-Kliniken für den Landkreis Friesland)

 

In den weiteren Ausführungen der Mitglieder werden die Zustimmung/Ablehnung sowie weitere Möglichkeiten zur Unterstützung der Gemeinde Sande diskutiert, u.a. zur Kostenminderung auf die Beseitigung der Bahnübergänge zu verzichten oder der Gemeinde durch den Landkreis ein Darlehen anzubieten.

Es herrscht rege Diskussion über einerseits die bestehenden Zahlungsverpflichtungen aufgrund der geschlossenen Verträge und andererseits über eine denkbare Unterstützung durch eine Kostenübernahme (Festlegung der Zuwendungshöhe und des Zeitplanes, wie oben vom Landrat vorgeschlagen)

 

Mehrheitlich wird festgestellt, dass mangels einer konkreten Darstellung der Kosten im Antrag heute noch keine abschließende Entscheidung durch den Ausschuss getroffen werden könne. Dies bedürfe weiterer Beratungen und konkreter Darstellungen der tatsächlichen Kosten, die eine Zahlungspflicht der Gemeinde Sande begründen.

 

Herr Landrat Ambrosy bekräftigt noch einmal, dass die Vorlage seitens der Verwaltung auf der Grundlage der regionalen bzw. überregionalen Bedeutsamkeit für Friesland erstellt wurde, die Umstände im Jahr 2020/2021 andere seien als noch in den Jahren zuvor und weil hierfür zum jetzigen Zeitpunkt weder Förderrichtlinien noch sonstige Fördermöglichkeiten für die Gemeinde vorliegen, so dass eine Unterstützung der Kommune im Zuge der kommunalen Familie geteilt werde. Er appelliert an die Abgeordneten nicht zu bewerten, was gut oder schlecht gelaufen ist in der Vergangenheit, sondern eine gute Lösung voranzutreiben.

 

Herr Vorsitzender Osterloh schlägt vor, in der heutigen Sitzung keinen Beschluss über den Antrag zu fassen, sondern die Vorlage zur Beratung zurück in die Fraktionen/Gruppen zu verweisen und den Beschluss nach den Haushaltsklausurtagungen auf die Kreistags-Sitzung im Dezember 2020 zu vertagen. Die Höhe der Finanzplanung, die hierzu in den Haushaltsentwurf 2021 eingebracht werde, stehe hierbei ebenfalls zur Beratung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Ja:

8

Nein:

3

Enthaltung:

-

 

Die CDU-Fraktion gibt zu Protokoll, dass sie dieses Vorgehen ablehne (Nein: 3).