Sitzung: 30.09.2020 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1023/2020
Beschlussvorschlag:
Die bisher konzipierte Maßnahme „Ausbau der Fahrbahn der K 332 einschl.
Verbreiterung der Mehrzweckstreifen“ wird überplant mit dem Ziel der
Realisierung eines von der Fahrbahn abgesetzten Radweges analog der Variante B
der Querschnittskonzepte.
Der Masterplan Kreisstraßen wird entsprechend angepasst.
Seit einigen Jahren wird eine Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse insbesondere für Radfahrer an der Kreisstraße 332
(Addernhausener Straße) zwischen der Kreuzung K 332/ K 94 (Klosterweg)/
Jeversche Straße und dem „Fliegerhorst-Kreisel“ geplant.
Der mit allen Beteiligten (u.a. Stadt Schortens,
Polizeiinspektion WHV/FRI, ADFC FRI) im November 2017 abgestimmte Entwurf der
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sieht im Wesentlichen vor, den
bisherigen Fahrbahnquerschnitt als Grundlage zu wählen und nach Sanierung der
Fahrbahndecke auf gesamter Länge eine Verbreiterung des Verkehrsraumes zumeist
innerhalb der vorhandenen Grundstücksgrenzen um 1,50 m (an beiden Seiten 0,75
m) auf 10,50 m insgesamt vorzunehmen. Es entstünden im Ergebnis beidseitig
großzügige Mehrzweckstreifen von 2,00 m Breite (inkl. 0,25 m
Breitstrichmarkierung).
Diese Planung wurde in diesem Gremium am 24.05.2018
(Vorlage 434/2018) und hinsichtlich der konkreten Kostenplanung am 21.11.2019
(Vorlage 813/2019) vorgestellt, diskutiert und zustimmend zur Kenntnis
genommen. Die betr. Anlieger der Strecke wurden im Rahmen einer
Informationsveranstaltung am 11.06.2018 von den Plänen in Kenntnis gesetzt, in
diesem Jahr wurde das Verfahren auf Planverzicht eingeleitet und die Maßnahme
zwecks Realisierung im kommenden Jahr (siehe Masterplan Kreisstraßen) zur
Aufnahme in das sog. Mehrjahresprogramm bei der Förderbehörde angemeldet.
Auch wenn nach verkehrstechnischer Bewertung die
bisherige Planung nach wie vor sicher und durchaus innovativ erscheint, sind
folgende Sachverhalte eingetreten, die es angezeigt lassen, mögliche
Ausbauvarianten nochmals sorgfältig zu vergleichen:
a.)
Nach nahezu einem Jahrzehnt
einer Philosophie der Fahrbahnnutzung für den Radfahrer hat ein „Umdenken“
eingesetzt: Inzwischen wird wieder eine strikte Trennung der Verkehrsarten
betont (außer- und innerorts), so wird z.B. innerorts die sog.
„protected bike lane“ propagiert, nicht zuletzt durch den ADFC. Im
Planverzichts-Verfahren hat der ADFC FRI konsequenterweise angeregt, einen
abgesetzten (traditionellen) Radweg zu bauen;
b.)
Abmarkierte Lösungen für
den Radfahrer werden weiterhin als unsicher empfunden. Obwohl in den
Verordnungs- und Richtlinienwerken inzwischen eine „Gleichberechtigung“ der
unterschiedlichen Führungsformen (Markierung und/oder „traditionelle“ baulich
abgesetzte Lösungen) aufgenommen wurde, wird vielfach eher der „traditionellen“
Bauweise der Vorrang gegeben, allerdings ist hierbei stets auch die
Wirtschaftlichkeit zu betrachten;
c.)
Im Hinblick auf den
Überholabstand gegenüber Radfahrern wurden aktuelle Untersuchungen publiziert,
die zum Ergebnis hatten, dass auf Straßen mit markierter Radinfrastruktur
(Schutzstreifen, Radfahrstreifen) deutlich enger überholt wird als ohne
Markierungen.
Aufgrund dieser Ausgangslage hat die Verwaltung trotz
Herausarbeitung der Vorzugsvariante in 2017 (s.o.) die Nds. Landesbehörde noch
ergänzend mit einem konkreten Variantenvergleich beauftragt, auch unter
Berücksichtigung der groben prognostizierten Kosten.
Dieser Variantenvergleich zeigt, dass zumindest bei
der Variante B (siehe Darstellung der möglichen Querschnitte in dem als Anlage
beigefügten Konzeptentwurf) die Anlegung eines abgesetzten Radweges (bevorzugt
auf der Süd-, d.h. „Waldseite“) in den vorhandenen Grundstücksgrenzen möglich
und zumindest nicht kostenträchtiger ist, trotz der damit verbundenen
Achsverschiebung der Fahrbahn.
Unter Berücksichtigung der aufgezeigten Ausgangslage
und der Darstellung der Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Varianten
schlägt die Verwaltung vor, die bisherige gleichermaßen sichere und
wirtschaftliche Variante zu überplanen mit dem Ziel der Anlegung eines baulich
abgesetzten Radweges auf der Südseite der Kreisstraße 332 (sog. „Variante B“).
Der Masterplan ist im Ergebnis anzupassen, eine Realisierung ist bestenfalls in
2022 anzustreben.
Die Anlieger werden
(coronabedingt in alternativer –ggf. digitaler- Form) informiert und über die
Planung in Kenntnis gesetzt, sobald eine Konzeptplanung vorliegt.
Herr Hinrichs erläutert die Vorlage
und stellt nochmals heraus, aus welchen Gründen an der K 332 nunmehr doch der
„traditionellen“ Bauweise mittels baulich abgesetztem Radweg der Vorrang
eingeräumt werden sollte.
In mehreren Wortbeiträgen -seitens
des Vorsitzenden zu diesem TOP zugelassen- auch seitens der Zuhörer wird diese
Veränderung ausdrücklich begrüßt. Es werden noch mehrere Fragen gestellt zur
möglichen Radwegbreite, zu den Überquerungshilfen und der künftigen
Fahrbahnbreite.
Herr Hinrichs und Herr Janssen
(Planer der Nds. Landesbehörde) beantworten diese zum einen unter Verweis auf
die noch vorzunehmende Detailplanung -vorbehaltlich des heutigen Beschlusses-
und zum anderen auf den Rahmenbeschluss der politischen Gremien des
Landkreises, Radwege an Kreisstraßen mit einer baulichen Breite von 2,00 m zu
realisieren. Man werde aber selbstverständlich in der o.g. Planung mögliche
Optimierungen beplanen. Herr Hinrichs betont, dass hier jeweils eine Abwägung
erforderlich sei (begrenzter Raum innerhalb der Grundstücksfläche des
Landkreises, durch Regelwerke empfohlene Breiten für Fahrbahnen, Nebenanlagen
wie Geh- und Radwege und Sicherheitsräume für Trennstreifen zwischen Fahrbahn
und Radweg).
Anlagen:
1.)
Übersichtslageplan
K 332
2.)
Konzeptskizzen
unterschiedlicher Querschnitte
3.) Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |