Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Die bisher konzipierte Maßnahme „Ausbau der Fahrbahn der K 332 einschl. Verbreiterung der Mehrzweckstreifen“ wird überplant mit dem Ziel der Realisierung eines von der Fahrbahn abgesetzten Radweges analog der Variante B der Querschnittskonzepte.

Der Masterplan Kreisstraßen wird entsprechend angepasst.


Seit einigen Jahren wird eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse insbesondere für Radfahrer an der Kreisstraße 332 (Addernhausener Straße) zwischen der Kreuzung K 332/ K 94 (Klosterweg)/ Jeversche Straße und dem „Fliegerhorst-Kreisel“ geplant.

 

Der mit allen Beteiligten (u.a. Stadt Schortens, Polizeiinspektion WHV/FRI, ADFC FRI) im November 2017 abgestimmte Entwurf der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sieht im Wesentlichen vor, den bisherigen Fahrbahnquerschnitt als Grundlage zu wählen und nach Sanierung der Fahrbahndecke auf gesamter Länge eine Verbreiterung des Verkehrsraumes zumeist innerhalb der vorhandenen Grundstücksgrenzen um 1,50 m (an beiden Seiten 0,75 m) auf 10,50 m insgesamt vorzunehmen. Es entstünden im Ergebnis beidseitig großzügige Mehrzweckstreifen von 2,00 m Breite (inkl. 0,25 m Breitstrichmarkierung).

 

Diese Planung wurde in diesem Gremium am 24.05.2018 (Vorlage 434/2018) und hinsichtlich der konkreten Kostenplanung am 21.11.2019 (Vorlage 813/2019) vorgestellt, diskutiert und zustimmend zur Kenntnis genommen. Die betr. Anlieger der Strecke wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 11.06.2018 von den Plänen in Kenntnis gesetzt, in diesem Jahr wurde das Verfahren auf Planverzicht eingeleitet und die Maßnahme zwecks Realisierung im kommenden Jahr (siehe Masterplan Kreisstraßen) zur Aufnahme in das sog. Mehrjahresprogramm bei der Förderbehörde angemeldet.

 

Auch wenn nach verkehrstechnischer Bewertung die bisherige Planung nach wie vor sicher und durchaus innovativ erscheint, sind folgende Sachverhalte eingetreten, die es angezeigt lassen, mögliche Ausbauvarianten nochmals sorgfältig zu vergleichen:

 

a.)    Nach nahezu einem Jahrzehnt einer Philosophie der Fahrbahnnutzung für den Radfahrer hat ein „Umdenken“ eingesetzt: Inzwischen wird wieder eine strikte Trennung der Verkehrsarten betont (außer- und innerorts), so wird z.B. innerorts die sog. „protected bike lane“ propagiert, nicht zuletzt durch den ADFC. Im Planverzichts-Verfahren hat der ADFC FRI konsequenterweise angeregt, einen abgesetzten (traditionellen) Radweg zu bauen;

b.)    Abmarkierte Lösungen für den Radfahrer werden weiterhin als unsicher empfunden. Obwohl in den Verordnungs- und Richtlinienwerken inzwischen eine „Gleichberechtigung“ der unterschiedlichen Führungsformen (Markierung und/oder „traditionelle“ baulich abgesetzte Lösungen) aufgenommen wurde, wird vielfach eher der „traditionellen“ Bauweise der Vorrang gegeben, allerdings ist hierbei stets auch die Wirtschaftlichkeit zu betrachten;

c.)     Im Hinblick auf den Überholabstand gegenüber Radfahrern wurden aktuelle Untersuchungen publiziert, die zum Ergebnis hatten, dass auf Straßen mit markierter Radinfrastruktur (Schutzstreifen, Radfahrstreifen) deutlich enger überholt wird als ohne Markierungen.

 

Aufgrund dieser Ausgangslage hat die Verwaltung trotz Herausarbeitung der Vorzugsvariante in 2017 (s.o.) die Nds. Landesbehörde noch ergänzend mit einem konkreten Variantenvergleich beauftragt, auch unter Berücksichtigung der groben prognostizierten Kosten.

 

Dieser Variantenvergleich zeigt, dass zumindest bei der Variante B (siehe Darstellung der möglichen Querschnitte in dem als Anlage beigefügten Konzeptentwurf) die Anlegung eines abgesetzten Radweges (bevorzugt auf der Süd-, d.h. „Waldseite“) in den vorhandenen Grundstücksgrenzen möglich und zumindest nicht kostenträchtiger ist, trotz der damit verbundenen Achsverschiebung der Fahrbahn.

 

Unter Berücksichtigung der aufgezeigten Ausgangslage und der Darstellung der Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Varianten schlägt die Verwaltung vor, die bisherige gleichermaßen sichere und wirtschaftliche Variante zu überplanen mit dem Ziel der Anlegung eines baulich abgesetzten Radweges auf der Südseite der Kreisstraße 332 (sog. „Variante B“). Der Masterplan ist im Ergebnis anzupassen, eine Realisierung ist bestenfalls in 2022 anzustreben.

 

Die Anlieger werden (coronabedingt in alternativer –ggf. digitaler- Form) informiert und über die Planung in Kenntnis gesetzt, sobald eine Konzeptplanung vorliegt.

 

 

Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und stellt nochmals heraus, aus welchen Gründen an der K 332 nunmehr doch der „traditionellen“ Bauweise mittels baulich abgesetztem Radweg der Vorrang eingeräumt werden sollte.

In mehreren Wortbeiträgen -seitens des Vorsitzenden zu diesem TOP zugelassen- auch seitens der Zuhörer wird diese Veränderung ausdrücklich begrüßt. Es werden noch mehrere Fragen gestellt zur möglichen Radwegbreite, zu den Überquerungshilfen und der künftigen Fahrbahnbreite.

Herr Hinrichs und Herr Janssen (Planer der Nds. Landesbehörde) beantworten diese zum einen unter Verweis auf die noch vorzunehmende Detailplanung -vorbehaltlich des heutigen Beschlusses- und zum anderen auf den Rahmenbeschluss der politischen Gremien des Landkreises, Radwege an Kreisstraßen mit einer baulichen Breite von 2,00 m zu realisieren. Man werde aber selbstverständlich in der o.g. Planung mögliche Optimierungen beplanen. Herr Hinrichs betont, dass hier jeweils eine Abwägung erforderlich sei (begrenzter Raum innerhalb der Grundstücksfläche des Landkreises, durch Regelwerke empfohlene Breiten für Fahrbahnen, Nebenanlagen wie Geh- und Radwege und Sicherheitsräume für Trennstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg).

 

Anlagen:

1.)    Übersichtslageplan K 332

2.)    Konzeptskizzen unterschiedlicher Querschnitte

3.)    Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

1