Sitzung: 07.10.2020 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 14
Vorlage: 1038/2020
Beschluss:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Gesellschaften Kommunaler
Rettungsdienst gGmbH, Rettungsdienst Friesland gGmbH und Wohnungsbau Friesland
GmbH als Gesellschafter einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für die jeweils
nächste Gesellschafterversammlung einzubringen, der es einem
Beschäftigtenvertreter ermöglicht, als Gast an allen künftigen
Gesellschafterversammlungen teilzunehmen.
Die Minderheitsgesellschafter
(bei Rettungsdienst Friesland gGmbH und Wohnungsbau Friesland GmbH) werden
vorab darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Teilnahme von
Beschäftigtenvertretern beabsichtigt ist. Sollten die anderen Gesellschafter
Bedenken äußern, wird zunächst der Kreistag informiert.
Die Vertreter in den genannten
Gesellschaften werden angewiesen, in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen
einen entsprechenden Beschluss zu fassen, dass einem Beschäftigtenvertreter ein
Gastrecht eingeräumt wird.
2.
Die
Vertreter in den Gesellschaften, an denen der Landkreis nicht mehrheitlich
beteiligt ist, sowie die Vertreter in den Verbandsversammlungen von
Zweckverbänden werden angewiesen, in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen
und Verbandsversammlungen ein Gastrecht für Beschäftigtenvertreter anzuregen.
Der Kreisausschuss hat die Vorlage 1038/2020 zur
Kenntnis genommen und empfiehlt den Beschluss gemäß des
zusammenfassenden Vermerkes des Fachbereichs 10 vom 2. Oktober 2020 zu fassen.
Dies bedeutet, zu den beiden Gesellschaften Rettungsdienst gGmbH und
Wohnungsbau-Gesellschaft Beschäftigtenvertreter zu entsenden und in den
Gesellschaften, in denen der Landkreis beteiligt ist, aber keine Mehrheit hat,
die Zulassung von Beschäftigtenvertreter anzuregen. Hierzu sollen die
Mitglieder im Aufsichtsrat und in den Gesellschafterversammlungen für eine
Beteiligung von Beschäftigtenvertretern votieren.
Herr KTA Homfeldt sieht namens der CDU-Fraktion
die Vorgehensweise des Landkreises hierbei eher kritisch, da es nicht in der
Aufgabe als Kreistag oder Geschäftsführer liege, den Gesellschaften
Beschäftigtenvertreter vorzugeben. Der Bedarf der Interessensvertretung müsse
von den Mitarbeiter*innen selber ausgehen und entsprechend von ihnen angezeigt
werden, damit die Gesellschaften dies prüfen können.
Frau KTA Schlieper weist darauf hin, dass diese
entsprechenden Bedarfsanzeigen durch die Mitarbeiter*innen gegenüber der
Mehrheitsgruppe vorgebracht worden seien, woraus sich letzten Endes der Antrag
zur Beteiligung von Beschäftigtenvertretern ergeben habe. Der
Kreistagsbeschluss solle hierbei dazu dienen, die Kreisverwaltung bei der
Umsetzung dieser Maßnahme zu unterstützen. Durch die Einbindung von
Beschäftigtenvertretern solle zudem bei den Gesellschaftsgremien mehr
Transparenz für die Mitarbeiter*innen erreicht werden. Hierbei sollen die
Beschäftigtenvertreter die Möglichkeit bekommen, die Entscheidungen besser
nachvollziehen zu können. Beschäftigtenvertreter seien ein Zugewinn für die
Diskussionsrunden und auch für die Zusammenarbeit zwischen der Kreisverwaltung
und den Mitarbeiter*innen.
Herr KTA Gäde hat namens der AfD-Fraktion
grundsätzlich nichts dagegen, aber er halte dies für den falschen Ansatz, da er
die Interessen der Arbeitnehmer in den Betriebsräten gebündelt sehen würde,
weshalb es keiner Beschäftigtenvertreter bedürfe.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt bei 14 Enthaltungen
Ja: |
24 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
14 |