Beschluss:

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, für die Gesellschaften Kommunaler Rettungsdienst gGmbH, Rettungsdienst Friesland gGmbH und Wohnungsbau Friesland GmbH als Gesellschafter einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für die jeweils nächste Gesellschafterversammlung einzubringen, der es einem Beschäftigtenvertreter ermöglicht, als Gast an allen künftigen Gesellschafterversammlungen teilzunehmen.

 

Die Minderheitsgesellschafter (bei Rettungsdienst Friesland gGmbH und Wohnungsbau Friesland GmbH) werden vorab darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Teilnahme von Beschäftigtenvertretern beabsichtigt ist. Sollten die anderen Gesellschafter Bedenken äußern, wird zunächst der Kreistag informiert.

 

Die Vertreter in den genannten Gesellschaften werden angewiesen, in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen einen entsprechenden Beschluss zu fassen, dass einem Beschäftigtenvertreter ein Gastrecht eingeräumt wird.

 

2.         Die Vertreter in den Gesellschaften, an denen der Landkreis nicht mehrheitlich beteiligt ist, sowie die Vertreter in den Verbandsversammlungen von Zweckverbänden werden angewiesen, in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen und Verbandsversammlungen ein Gastrecht für Beschäftigtenvertreter anzuregen.

 

 


Der Kreisausschuss hat die Vorlage 1038/2020 zur Kenntnis genommen und empfiehlt den Beschluss gemäß des zusammenfassenden Vermerkes des Fachbereichs 10 vom 2. Oktober 2020 zu fassen. Dies bedeutet, zu den beiden Gesellschaften Rettungsdienst gGmbH und Wohnungsbau-Gesellschaft Beschäftigtenvertreter zu entsenden und in den Gesellschaften, in denen der Landkreis beteiligt ist, aber keine Mehrheit hat, die Zulassung von Beschäftigtenvertreter anzuregen. Hierzu sollen die Mitglieder im Aufsichtsrat und in den Gesellschafterversammlungen für eine Beteiligung von Beschäftigtenvertretern votieren.

 

Herr KTA Homfeldt sieht namens der CDU-Fraktion die Vorgehensweise des Landkreises hierbei eher kritisch, da es nicht in der Aufgabe als Kreistag oder Geschäftsführer liege, den Gesellschaften Beschäftigtenvertreter vorzugeben. Der Bedarf der Interessensvertretung müsse von den Mitarbeiter*innen selber ausgehen und entsprechend von ihnen angezeigt werden, damit die Gesellschaften dies prüfen können.

 

Frau KTA Schlieper weist darauf hin, dass diese entsprechenden Bedarfsanzeigen durch die Mitarbeiter*innen gegenüber der Mehrheitsgruppe vorgebracht worden seien, woraus sich letzten Endes der Antrag zur Beteiligung von Beschäftigtenvertretern ergeben habe. Der Kreistagsbeschluss solle hierbei dazu dienen, die Kreisverwaltung bei der Umsetzung dieser Maßnahme zu unterstützen. Durch die Einbindung von Beschäftigtenvertretern solle zudem bei den Gesellschaftsgremien mehr Transparenz für die Mitarbeiter*innen erreicht werden. Hierbei sollen die Beschäftigtenvertreter die Möglichkeit bekommen, die Entscheidungen besser nachvollziehen zu können. Beschäftigtenvertreter seien ein Zugewinn für die Diskussionsrunden und auch für die Zusammenarbeit zwischen der Kreisverwaltung und den Mitarbeiter*innen.

 

Herr KTA Gäde hat namens der AfD-Fraktion grundsätzlich nichts dagegen, aber er halte dies für den falschen Ansatz, da er die Interessen der Arbeitnehmer in den Betriebsräten gebündelt sehen würde, weshalb es keiner Beschäftigtenvertreter bedürfe.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt bei 14 Enthaltungen

 

Ja:

24

Nein:

-

Enthaltung:

14