Beschlussvorschlag (mit Ergänzung zum Verwaltungsvorschlag):

 

Das Gremium stimmt der beigefügten Entwurfsfassung der Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit vorbehaltlich der Zustimmung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sowie den Ergebnissen aus dem Arbeitskreis mit den VertreterInnen der Jugendpflegen, zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie hinsichtlich der Höhe der Fördermittel mit den Städten und Gemeinden einvernehmlich zu vereinbaren.

 

 

 


Begründung:

Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03.09.2020 wurde von Herrn Waldemar Janßen, als Vertreter der Jugendverbände, der Antrag gestellt, das Konzept für die Neugestaltung der Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit  des Landkreises Friesland als Thema für die Sitzung am 03.11.2020 aufzunehmen. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben diesem Antrag zugestimmt.

Aufgrund der zwischen dem Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden geschlossenen Vereinbarung vom 19.12.1994 über die Förderung der Jugendarbeit, stellt der Landkreis diesen jährlich den für die jeweilige Kommune ermittelnden Betrag zur Jugendförderung in der jeweiligen Stadt/ Gemeinde zur Verfügung. Die entsprechende Richtlinie für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen bedarf der Aktualisierung. Diese wurde im Jahr 2002 letztmalig angepasst.

In den Überarbeitungsprozess, welcher im Jahr 2018 begonnen hat, waren, neben der Kreisjugendpflege, Vertreter*innen aus folgenden Bereichen eingebunden:

-       Vertreter*innen der Jugendpflegen in Friesland

-       Vertreter*innen der kirchlichen und verbandlichen Jugendarbeit/ Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

-       Vertreter*innen aus der Verwaltung der Städte und Gemeinden des Landkreises Friesland

-       Jugendliche aus dem Jugendparlament Friesland.

 

Einzelne Änderungen der durch die Arbeitsgruppe erstellten und aktuell angepassten Entwurfsfassung der Richtlinien sowie deren Anlagen werden nachfolgend erläutert:

 

-       Punkt 1.3.1        Außerschulische Bildungsveranstaltungen

Der Zuschuss für außerschulische Bildungsveranstaltungen wurde im Hinblick auf die Veranstaltungsdauer detaillierter ausgearbeitet. Die neuen Richtlinien berücksichtigen nun halbe und volle Seminartage sowie mehrtätige Veranstaltungen an Wochenenden. Die Fördersumme für volle Seminartage wurde zudem von bislang 7,67€ auf 8,00€ angehoben. Auch der Zuschussrahmen für das jeweilige Abrechnungsjahr wurde von 255,65€ auf insgesamt 400€ angehoben.

 

-       Punkt 1.3.3        Hilfe zur Erholung/ Freizeit/ Ferienfreizeiten

Im Bereich der Hilfe zur Erholung/ Freizeit und Ferienfreizeiten wurde der Zuschussbetrag von 2,56€ auf 2,60€ erhöht. Ein erweiterter Betreuungsbedarf bei inklusiven Angeboten wurde ebenfalls berücksichtigt. In Absprache mit der Sachbearbeiterin/ dem Sachbearbeiter der jeweiligen Stadt und Gemeinde kann der Betreuungsschlüssel für diese Angebote bei Bedarf angepasst werden.

 

-       Punkt 1.3.5        Förderung von besonderen Veranstaltungen oder Projekten

Im Bereich der Förderung von besonderen Veranstaltungen oder Projekten sollen zukünftig die örtlichen, strukturellen Jugendbeteiligungen der Stadt und Gemeinde aktiv am Bewilligungsprozess beteiligt und um ihre Einschätzung gebeten werden. Um die Projektarbeit im Jugendbereich nicht nur zu fördern sondern auszubauen, wurde die Gesamtförderung von ehemals 20% auf maximal 60% der tatsächlichen Projektkosten angehoben. Projekte werden jedoch mit maximal 510,00€ von Seiten der Städte und Gemeinden und des Landkreises bezuschusst.

 

-       Punkt 2.2            Förderung trägerübergreifender Jugendleiter*innen-lehrgänge, Fortbildungen und Projekte in Kooperation mit der Kreisjugendpflege

In den neuen Richtlinien werden Jugendleiter*innenausbildungen (JULEICA) explizit berücksichtigt und feste Zuschussbeträge für die einzelnen Ausbildungszeiten festgelegt. Halbe Seminartage (mind. 3 Zeitstunden) werden mit 6,00€, volle Seminartage (mind. 8 Zeitstunden) mit 15,00€ und Wochenenden (2 Übernachtungen) mit 40,00€ bezuschusst.

Eine komplette JULEICA-Ausbildung, mit einem Mindestumfang von 50 Ausbildungsstunden, kann pro Teilnehmer*in mit 150,00€ bezuschusst werden.

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Frau Herzog berichtet über den Start des Überarbeitungsprozesses in 2018 und die Beteiligten im Arbeitskreis. Sie nimmt Bezug auf die in der Vorlage herausgestellten Änderungen der Entwurfsfassung der neuen Richtlinie für die Förderung der Jugendarbeit. Neu sind auch der dazugehörige Antrag und das Abrechnungsformular.

 

Herr Osterloh hinterfragt die Festsetzung der Zuschussbeträge für Ferienfreizeiten und beantragt eine höhere Heraufsetzung der Beträge.

 

Herr Janßen richtet zunächst seinen Dank an Frau Renken und Frau Herzog für die heutige Vorlage und hofft auf eine weitere Bearbeitung. Er moniert ebenfalls die geringen Zuschussbeträge und erinnert an den Bearbeitungswunsch seit 2002. Bisher sei hier nicht nachjustiert worden. An einem Beispiel aus dem Ferienpass mit gestiegenen Kosten für einen Bus  macht deutlich, dass die Beträge nicht mehr ausreichend sind. Eine Preissteigerung oder die Inflationsrate wurden hier nicht berücksichtigt. Herr Janßen regt eine Diskussion im Jugendhilfeausschuss an.

 

Herr Ambrosy schlägt vor, dieses Thema in das Gespräch mit den Städten und Gemeinden einzubringen. Gerne sei das Gremium aber dazu aufgefordert, Vorschläge zu machen.

 

Herr Janßen befürwortet die Beteiligung der Vertreter*innen der Jugendpflegen im Vorhinein und stellt die Wichtigkeit der Expertise der Fachebene heraus. Herr Ambrosy bestätigt, dass die Ansätze von damals heute nicht mehr auskömmlich sind, bemerkt aber gleichzeitig die zusätzliche Belastung des Haushaltes durch die Corona-Pandemie.

 

Derzeit werden die erhöhten Kosten auf die Teilnehmerentgelte aufgeschlagen und gehen somit zu Lasten der Kinder und Jugendlichen beschreibt Herr Berger. Er wünscht sich eine gleichmäßige Beteiligung der Städte und Gemeinden.

 

Mit verschiedenen Wortbeiträgen wurde die veränderte Berechnungsgrundlage der Ferienfreizeiten kritisiert. An- und Abreisetage würden nicht mehr vollumfänglich einberechnet. Zudem müsse es eine Verbindlichkeit über die Zuschüsse geben. Die Jugendpflegen sind dazu aufgefordert über ihren Sitz in den entsprechenden Ausschüssen der Städte und Gemeinden das Thema zu forcieren.

 

Herr Bünting gibt den Hinweis auf die Wichtigkeit der Betreuer, die nicht über eine Juleica-Ausbildung verfügen. Es sollte einen deutlichen Hinweis auf die Wertschätzung ihrer Funktion geben.

 

Als weiteren Kritikpunkt führt Herr Wilken die starre Handhabung der Zuschüsse bis maximal 400,00 € an und wünscht sich, dass hier nachgesteuert wird.

 

Frau Renken weist noch einmal darauf hin, dass es sich um eine Entwurfsfassung handelt. In der kurzen Zeit zwischen der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses und der heutigen Sitzung war eine umfassendere Bearbeitung nicht möglich. Durch die weitere Bearbeitung, mit Einbindung der Vertreter*innen der Jugendpflegen, möglichst in Zusammensetzung des Arbeitskreises von 2018, sowie Abstimmung mit den Städten und Gemeinden als Kofinanzierer wird die Vorlage einer konkreten Neufassung der Richtlinie bis zum nächsten Jugendhilfeausschuss angestrebt.

 

Herr Ambrosy nimmt das Thema als Tageordnungspunkt für die nächste Sitzung der HVB auf.

 

Herr Janßen bittet um Erweiterung des Beschlussvorschlages hinsichtlich der Beteiligung der Vertreter*innen der Jugendpflegen. Herr Ambrosy verweist auf das von Frau Renken beschriebene Abstimmungsprocedere, welches im Protokoll dieser Sitzung beschrieben ist.

 

Frau Sudholz  verliest den Beschlussvorschlag einschließlich des Ergänzungswunsches und bittet das Gremium um Abstimmung.

 

Herr Bünting wünscht sich eine Mitarbeit in dem Arbeitskreis. Frau Renken schlägt vor, es bei den Mitgliedern des bisherigen Arbeitskreises zu belassen und rät Herrn Bünting sich an die Jugendpflegen zu wenden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung:

  0