Gem. der Geschäftsordnung (GO) hat der Kreistag zu beschließen, ob die 4 Anträge, die wenige Tage vor der Sitzung schriftlich an den Landrat gestellt wurden, aufgrund des Fristablaufes als Dringlichkeitsanträge gelten und der Tagesordnung hinzuzufügen sind.

 

Auszug aus der Geschäftsordnung des Kreistages (GO):

Gem. § 8 Abs. 1, S. 2 der GO werden Anträge, die nicht mindestens 14 Tage vor der Kreistagssitzung eingegangen sind, als Dringlichkeitsanträge behandelt, wenn sie als solche bezeichnet und begründet sind.

 

Gem. § 9 Abs. 1, S. 2 der GO beschließt der Kreistag ausschließlich über die Dringlichkeit eines Antrages, der vor Eintritt in die Tagesordnung eingebracht worden ist, nicht aber über den Inhalt.

 

Gem. § 9 Abs. 2 der GO ist der Antrag auf die Tagesordnung zu setzen, wenn die Dringlichkeit vom Kreistag mit einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder (mind. 29) anerkannt worden ist.

 

Herr KTV Pauluschke stellt zu dem Antrag von Herrn KTA Just fest, dass der 1. Teil dieses Antrages obsolet sei, da der Landkreis die Aufhebung des Schichtbetriebes in den Schulen bereits ab Do., 8.10.2020 veranlasst habe. Mit dem 2. Teil habe Herr KTA Just beantragt, eine Diskussion am Runden Tisch, im Schulausschuss oder in öffentlicher Kreistagssitzung über ein „Ampelsystem mit Warnstufen an den Schulen“ zu führen, hierzu ändert er jedoch seinen Antrag dahingehend, dass er eine Beratung im zuständigen Fachausschuss für den 2. Antrag auf „Entwicklung eines Szenarios nach dem Ampel-/Warnstufensystem mit konkreten Maßnahmen für die Schulen“ für ausreichend halte und somit nur noch in der heutigen Kreistagssitzung den „Schichtbetrieb an den Schulen und der Verhältnismäßigkeit hierbei“ zur Diskussion stellen wolle. Der Antragsinhalt decke sich mit dem Antrag der Fraktion Zukunft Varel, so Herr KTA Just.

 

Herr KTV Pauluschke stellt die Erforderlichkeit eines Dringlichkeitsbeschlusses fest, bevor inhaltlich über den Antrag eine Diskussion geführt werden könne. Dieser bedürfe einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder.

 

Die AfD-Fraktion hat für ihren Antrag auf „Einstellung der Corona-Zwangsmaßnahmen“ keine Dringlichkeit formuliert oder begründet, so dass Herr KTV Pauluschke vorschlägt, diesen Antrag per Organisationsbeschluss an den zuständigen Fachausschuss zu verweisen. Herr KTA Gäde ist hiermit namens der AfD-Fraktion einverstanden.

 

Die Fraktion Zukunft Varel hat ihren Antrag mit 5 unterschiedlichen Punkten zu den „Corona-Maßnahmen des Landkreises“ ebenfalls nicht als Dringlichkeitsantrag bezeichnet oder begründet. Herr KTA Funke stellt klar, dass es sich nicht um einen Antrag zur Abstimmung handeln würde, sondern regt zu den 5 Punkten eine Diskussion über den Inhalt des Antrages im heutigen Kreistag an.