Sitzung: 07.10.2020 Kreistag des Landkreises Friesland
Gem. der
Geschäftsordnung (GO) hat der Kreistag zu beschließen, ob die 4 Anträge, die
wenige Tage vor der Sitzung schriftlich an den Landrat gestellt wurden,
aufgrund des Fristablaufes als Dringlichkeitsanträge gelten und der
Tagesordnung hinzuzufügen sind.
Auszug aus der
Geschäftsordnung des Kreistages (GO):
Gem. § 8 Abs. 1, S.
2 der GO werden Anträge,
die nicht mindestens 14 Tage vor der Kreistagssitzung eingegangen sind, als
Dringlichkeitsanträge behandelt, wenn sie als solche bezeichnet und begründet
sind.
Gem. § 9 Abs. 1, S.
2 der GO beschließt der Kreistag ausschließlich über die Dringlichkeit eines
Antrages, der vor Eintritt in die Tagesordnung eingebracht worden ist, nicht
aber über den Inhalt.
Gem. § 9
Abs. 2 der GO ist der Antrag auf die Tagesordnung zu setzen, wenn die Dringlichkeit vom
Kreistag mit einer Zweidrittelmehrheit
seiner Mitglieder (mind. 29) anerkannt worden ist.
Herr KTV Pauluschke
stellt zu dem Antrag von Herrn KTA Just fest, dass der 1. Teil dieses Antrages
obsolet sei, da der Landkreis die Aufhebung des Schichtbetriebes in den Schulen
bereits ab Do., 8.10.2020 veranlasst habe. Mit dem 2. Teil habe Herr KTA Just
beantragt, eine Diskussion am Runden Tisch, im Schulausschuss oder in
öffentlicher Kreistagssitzung über ein „Ampelsystem mit Warnstufen an den
Schulen“ zu führen, hierzu ändert er jedoch
seinen Antrag dahingehend, dass er eine Beratung im zuständigen
Fachausschuss für den 2. Antrag auf „Entwicklung eines Szenarios nach dem
Ampel-/Warnstufensystem mit konkreten Maßnahmen für die Schulen“ für
ausreichend halte und somit nur noch in der heutigen Kreistagssitzung den
„Schichtbetrieb an den Schulen und der Verhältnismäßigkeit hierbei“ zur
Diskussion stellen wolle. Der Antragsinhalt decke sich mit dem Antrag der
Fraktion Zukunft Varel, so Herr KTA Just.
Herr KTV Pauluschke
stellt die Erforderlichkeit eines Dringlichkeitsbeschlusses fest, bevor
inhaltlich über den Antrag eine Diskussion geführt werden könne. Dieser bedürfe
einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder.
Die AfD-Fraktion hat für ihren Antrag auf „Einstellung der
Corona-Zwangsmaßnahmen“ keine Dringlichkeit formuliert oder begründet, so dass
Herr KTV Pauluschke vorschlägt, diesen Antrag per Organisationsbeschluss an den
zuständigen Fachausschuss zu verweisen. Herr KTA Gäde ist hiermit namens der
AfD-Fraktion einverstanden.
Die Fraktion Zukunft Varel hat ihren Antrag mit 5 unterschiedlichen
Punkten zu den „Corona-Maßnahmen des Landkreises“ ebenfalls nicht als
Dringlichkeitsantrag bezeichnet oder begründet. Herr KTA Funke stellt klar,
dass es sich nicht um einen Antrag zur Abstimmung handeln würde, sondern regt
zu den 5 Punkten eine Diskussion über den Inhalt des Antrages im heutigen
Kreistag an.