Sitzung: 26.11.2020 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: zustimmend zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1072/2020
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Mit einer Info-Vorlage zur Thematik der Nutzung von Radwegen soll dem
Informationsbedürfnis der Ausschussmitglieder nachgekommen werden. Mit der als
Anlage beigefügten Präsentation wird dargestellt, dass insbesondere im letzten
Jahrzehnt die besondere Bedeutung des Verkehrsmittels „Fahrrad“ in der
Gesetzgebung und der Rechtsprechung betont wurde.
Allerdings haben Radfahrer bei benutzungspflichtigen Radwegen
(entsprechende Verkehrszeichen) grundsätzlich nicht die Wahlmöglichkeit der
Fahrbahnnutzung, sondern müssen zunächst die Zeichen beachten. Für die
Verkehrsbehörden haben sich jedoch die Voraussetzungen entscheidend erhöht,
unter denen überhaupt noch eine Benutzungspflicht von Radwegen angeordnet
werden kann.
Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und beantwortet eine Nachfrage von KTA Langer: Ihm sind zwar keine konkreten Urteile dazu bekannt, aber theoretisch könnte die Verkehrsbehörde für eine falsche (also rechtswidrige) und gefahrenträchtige Beschilderung eines Radweges verantwortlich und haftbar gemacht werden, wenn es kausal hierdurch zu einem Schaden eines Radfahrers gekommen sei.
Anlage:
Präsentation „Nutzung von Radwegen“
Abstimmungsergebnis:
zustimmend zur Kenntnis genommen
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |