Landrat Ambrosy führt aus, dass am Donnerstag der niedersächsische Innenminister und die niedersächsische Gesundheitsministerin eine Pressekonferenz veranstaltet haben. Den Landkreisen wurde die Aufgabe der Impfzentren und der mobilen Impfgruppen/Impfteams übertragen. Das Besondere sei, dass das Land Niedersachsen das erste Mal in seiner Geschichte ein sogenanntes „Außergewöhnliches Ereignis“ ausrufen werde. Die Errichtung der mobilen Impfteams und des Impfzentrum ist keine Maßnahme des Gesundheitsamtes sondern wird vom Land über den sogenannten Katastrophenschutzstrang über die Landkreise als Träger der Aufgabe als untere Katastrophenschutzbehörde organisiert. Es wurden am Donnerstag mit Herrn Niebuhr und dem Katastrophenstab die Vorbereitungen getroffen und die nötigen Prüfaufträge in den Arbeitsverlauf gegeben. Es wurden mehrere Liegenschaften identifiziert. Das Land ist für das gesamte Handeling des Impfstoffes zuständig und wird zentral diesen Impfstoff beschaffen, zentral bewirtschaften sowie zentral die gesamte Logistik und Verteilung übernehmen. Wenn eine Charge des bestimmten Impfstoffes angebrochen sei, könne dieser Impfstoff nicht mehr eingefroren werden. Das bedeute, dass an einem Tag 1000 Menschen geimpft werden müssten. Am 22. Tag müsste die zweite Dosis verabreicht werden, so dass weitere 1000 Menschen in diesem Impfzentrum geimpft werden müssten. Das bedeute, dass 2000 Menschen in diesem Impfzentrum präsent wären. Die mobilen Teams werden noch vor dem Impfzentrum starten. Sie müssen gleich arbeitsfähig sein, weil als erstes Risikopatienten geimpft werden sollen sowie MitarbeiterInnen des pflegerischen und medizinischen Personals und anderer systemrelevanter Berufe, die insbesondere mit Risikogruppen zu tun haben. Die Herausforderung sei auch die Zeit, da bis zum 30.11.2020 gemeldet werden soll, ob eine Liegenschaft vorliege und ob die Arbeitsstruktur arbeitsfähig sei. Am 15.12.2020 sollen die Landkreise arbeitsfähig sein. Dies sei im Landkreis Friesland möglich. Der Gesundheitsminister Spahn hat bekanntgegeben, dass eventuell bereits Mitte/Ende Dezember der Impfstoff für die mobilen Teams vorliegen könnte. Die komplette Kostenübernahme wird durch das Land garantiert. Trotzdem müssten Kosten ausgelegt werden.

 

Herr Niebuhr ergänzt, dass momentan noch nicht feststehe, welchen Impfstoff der Landkreis bekommen werde. Dieses wird vom Land entschieden. Die Impfungen in Höhe von 1.000 Dosen betreffen lediglich einen bestimmten Impfstoff.

 

Herr Tetz ergänzt in seiner Funktion als Stabsleiter, beschreibt die maßgeblichen Punkte. Maßgeblich seien die Verhandlungen mit der KVN, sowie die Anzahl der für die Impfungen zur Verfügung stehenden Ärzte, welcher Impfstoff zur Verfügung stehe und welche Liegenschaft als geeignet befunden werde.

 

Herr Bruns geht darauf ein, dass vor eineinhalb Jahren das sogenannte Schlüssige Konzept zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten im Landkreis Friesland in Kraft getreten sei. Weil die Ermittlung der Werte bereits zwei Jahre zurückliege, habe eine neue Datenerhebung vorgenommen werden müssen. Das Konzept wird fortgeschrieben, damit dieses rechtssicher bleibt. Es seien somit die aktuellen Mietpreise erhoben worden sowie der verfügbare Wohnraum ermittelt. Auf Basis der zugrunde liegenden Werte seien auch die Angemessenheitsgrenzen im Landkreis Friesland neu ermittelt und festgesetzt worden. Das Konzept werde in aktualisierter Form zum 01.01.2021 angewendet.

 

KTA Kühne stellt die Frage, ob dieses Konzept wieder zur Verfügung gestellt werde und bemerkt, dass keine erneute Befragung stattgefunden habe.

 

Herr Bruns antwortet, dass es sich hier lediglich um eine Fortschreibung handele, und deswegen auch keine erneute Befragung stattgefunden habe. Durch den Anbieter sei eine Marktanalyse durchgeführt worden. Der Methodenbericht werde öffentlich auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung gestellt, damit auch die Leistungsbezieher nachvollziehen können, wie sich das Konzept zusammensetzt. Der Bericht wird der Niederschrift angefügt.