Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Bericht zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeit des Jobcenters wird zur Kenntnis genommen.

 


Begründung (Vorlage 1057/2020)

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Die Corona-Pandemie hat den Landkreis Friesland in einer Phase der guten Arbeitsmarktentwicklung getroffen. Bis einschließlich März 2020 hatte sich die Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den Vorjahresmonaten jeweils noch positiv entwickelt. Die Arbeitslosenquote betrug im März 2020 4,4% und somit 0,5 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Die gute Entwicklung fand insbesondere auch im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters statt.

Der Lockdown ab Mitte März hat aber weite Teile des Arbeitsmarktes vorrübergehend zum Erliegen gebracht. In den nachfolgenden Monaten hat dies zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit in Friesland geführt. Im Oktober 2020 ist die Arbeitslosigkeit mit einer Quote von 4,5% im Vergleich zu den Vormonaten zwar wieder leicht rückläufig, im Vergleich zum Vorjahrsmonat ist die Quote aber immer noch um 0,8 Prozentpunkte höher (Oktober 2019 = 3,7%). 

 

 

 

 

Die Auswirkungen der Pandemie haben auch die Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen beeinflusst. Im März 2020 waren 690 freie Arbeitsstellen gemeldet, im August 2020 betrug die Anzahl noch 590. Die saisonal bedingte Arbeitskräftenachfrage im Hotel- und Gaststättenbereich ist im ersten und zweiten Quartal am stärksten eingebrochen.  Erst ab September 2020 ist die Arbeitskräftenachfrage wieder gestiegen.

 

 

 

Zumindest unter Berücksichtigung der statistischen Entwicklung ist festzustellen, dass der regionale Arbeitsmarkt die Folgen der Corona-Pandemie insgesamt bisher verhältnismäßig gut verkraftet hat. Einschätzungen zu den langfristigen Folgen können an dieser Stelle allerdings noch nicht gemacht werden.

 

 

Auswirkungen auf die Arbeit des Jobcenters

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die zwei Kernbereiche des Jobcenters unterschiedlich getroffen. Durch die Kontaktbeschränkungsmaßnahmen wurde insbesondere in den Monaten März und April 2020 die persönliche Beratung durch die Integrationsfachkräfte erheblich verringert. Dagegen war vor allem im Bereich der Leistungsgewährung ein erheblicher Anstieg der Antragsbearbeitung zu verzeichnen.

 

Am deutlichsten wird dies an der Entwicklung der Neuantragszahlen. Allein in der Zeit vom 30.03.2020 (14. Kalenderwoche) bis 30.04.2020 (18. Kalenderwoche) sind 312 Neuanträge gestellt worden. Zum Vergleich: normalerweise beträgt das Neuantragsaufkommen durchschnittlich ~100 pro Monat.

 

 

Hierbei spielt der erleichterte Zugang aufgrund des Sozialschutzpaketes der Bundesregierung vom 27. März 2020 eine Rolle. Durch die Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen und der befristeten Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung haben viele Erwerbstätige und Selbständige mit Einkommenseinbußen Ihren Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts prüfen lassen.

 

Insbesondere in der Zeit des Lockdown hatte die Sicherstellung der rechtzeitigen Auszahlung der Geldleistungen an die Leistungsbezieherinnen und –bezieher eine hohe Priorität. Durch die Maßnahmen des Sozialschutzpakets konnte trotz des hohen Antragsaufkommens eine schnellere Bearbeitung und Bewilligung gewährleistet werden. Die Erleichterungen des Sozialschutzpakets kompensieren die Mehrarbeit durch die Vielzahl der Neuanträge und deren Prüfung sowie den Beratungsbedarf der Bürger jedoch nicht vollständig. Des Weiteren sind die Mitarbeiter durch die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen mit nahezu täglich zu verzeichnenden Änderungen / Ergänzungen von Auslegungshinweisen zusätzlich gefordert.

 

Um die Gesundheit der Kunden und der Beschäftigten zu schützen, hat das Jobcenter seit Mitte März zusätzliche Kommunikationskanäle für eine elektronische und telefonische Kontaktaufnahme eingerichtet. Die Kunden können dadurch ihre Fragen und Anliegen überwiegend auch ohne eine persönliche Vorsprache klären. Die persönliche Beratung findet seitdem ausschließlich auf Termin und unter Einhaltung der Hygieneregeln statt. Aktuell befindet sich zudem der Einsatz der Videotelefonie in einer Pilotphase. Weitere digitale Angebote (Onlineterminierung, Onlineantragstellung, usw.) werden derzeit entwickelt und sollen schnellstmöglich umgesetzt werden. So kann das Jobcenter trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ihr Dienstleistungsangebot weiter ausbauen und verbessern.

 

Integrationsangebote wurden für die Kunden beinahe ununterbrochen vorgehalten. Viele Träger haben die Einschränkungen genutzt und auf alternative Lernformen (z.B. E-Learning, Online-Unterricht, Telefoncoaching) umgestellt. Seit Ende Mai ist der Präsenzunterricht wieder unter Einhaltung der Hygienevorschriften möglich. Um Nachteile zu vermeiden, wurden die Maßnahmen im Bedarfsfall verlängert, damit jeder seine Weiterbildung erfolgreich zu Ende führen kann.

Träger, die aufgrund der Maßnahmekonstellation (z.B. Arbeitsgelegenheiten) nicht auf Online-Unterricht umstellen konnten, erhielten einen finanziellen Ausgleich über die Regelungen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG).

 

Herr Bruns führt die Vorlage aus.

Er geht zusätzlich darauf ein, dass sich die Pandemie aus Sicht des Jobcenters Friesland nicht auf die Ausbildungsvermittlung ausgewirkt habe. Im Vergleich zum Vorjahr mit 100 Bewerbern habe es knapp 20 Bewerber um Ausbildungsstellen weniger gegeben, was nicht der Corona-Pandemie geschuldet sei, sondern es gebe seit Jahren einen Rückgang an Bewerbern um einen Ausbildungsplatz. Alle 80 Bewerber konnten mit einem Ausbildungsplatz versorgt werden. Positiv sei, dass es in diesem Jahr keine unversorgten Bewerber gebe.

Das Sozialschutzpaket I wurde mittlerweile schon zwei Mal verlängert. Es sei davon auszugehen, dass am Freitag im Bundesrat eine weitere Verlängerung bis 31.03.2021 beschlossen werde.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen.