Sitzung: 24.11.2020 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 1057/2020
Beschluss:
Der Bericht zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeit des Jobcenters wird zur Kenntnis genommen.
Begründung
(Vorlage 1057/2020)
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Die Corona-Pandemie hat den Landkreis Friesland in
einer Phase der guten Arbeitsmarktentwicklung getroffen. Bis einschließlich
März 2020 hatte sich die Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den Vorjahresmonaten
jeweils noch positiv entwickelt. Die Arbeitslosenquote betrug im März 2020 4,4%
und somit 0,5 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Die gute Entwicklung fand
insbesondere auch im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters statt.
Der Lockdown ab Mitte März hat aber weite Teile des
Arbeitsmarktes vorrübergehend zum Erliegen gebracht. In den nachfolgenden
Monaten hat dies zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit in Friesland geführt. Im
Oktober 2020 ist die Arbeitslosigkeit mit einer Quote von 4,5% im Vergleich zu
den Vormonaten zwar wieder leicht rückläufig, im Vergleich zum Vorjahrsmonat
ist die Quote aber immer noch um 0,8 Prozentpunkte höher (Oktober 2019 =
3,7%).
Die Auswirkungen der Pandemie haben auch die
Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen beeinflusst. Im März 2020 waren 690
freie Arbeitsstellen gemeldet, im August 2020 betrug die Anzahl noch 590. Die
saisonal bedingte Arbeitskräftenachfrage im Hotel- und Gaststättenbereich ist
im ersten und zweiten Quartal am stärksten eingebrochen. Erst ab September 2020 ist die
Arbeitskräftenachfrage wieder gestiegen.
Zumindest unter Berücksichtigung der statistischen
Entwicklung ist festzustellen, dass der regionale Arbeitsmarkt die Folgen der Corona-Pandemie insgesamt
bisher verhältnismäßig gut verkraftet hat. Einschätzungen zu den langfristigen
Folgen können an dieser Stelle allerdings noch nicht gemacht werden.
Auswirkungen auf die Arbeit
des Jobcenters
Die Auswirkungen der
Corona-Pandemie haben die zwei Kernbereiche des Jobcenters unterschiedlich
getroffen. Durch die Kontaktbeschränkungsmaßnahmen wurde insbesondere in den
Monaten März und April 2020 die persönliche Beratung durch die
Integrationsfachkräfte erheblich verringert. Dagegen war vor allem im Bereich
der Leistungsgewährung ein erheblicher Anstieg der Antragsbearbeitung zu
verzeichnen.
Am deutlichsten wird dies an
der Entwicklung der Neuantragszahlen. Allein in der Zeit vom 30.03.2020 (14. Kalenderwoche)
bis 30.04.2020 (18. Kalenderwoche) sind 312 Neuanträge gestellt worden. Zum
Vergleich: normalerweise beträgt das Neuantragsaufkommen durchschnittlich ~100
pro Monat.
Hierbei spielt der erleichterte Zugang aufgrund des
Sozialschutzpaketes der Bundesregierung vom 27. März 2020 eine Rolle. Durch die
Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen und der befristeten Anerkennung
der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung haben viele
Erwerbstätige und Selbständige mit Einkommenseinbußen Ihren Anspruch auf
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts prüfen lassen.
Insbesondere in der Zeit des Lockdown hatte die
Sicherstellung der rechtzeitigen Auszahlung der Geldleistungen an die
Leistungsbezieherinnen und –bezieher eine hohe Priorität. Durch die Maßnahmen
des Sozialschutzpakets konnte trotz des hohen Antragsaufkommens eine schnellere
Bearbeitung und Bewilligung gewährleistet werden. Die Erleichterungen des Sozialschutzpakets
kompensieren die Mehrarbeit durch die Vielzahl der Neuanträge und deren Prüfung
sowie den Beratungsbedarf der Bürger jedoch nicht vollständig. Des Weiteren
sind die Mitarbeiter durch die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen mit nahezu
täglich zu verzeichnenden Änderungen / Ergänzungen von Auslegungshinweisen
zusätzlich gefordert.
Um die Gesundheit der Kunden und der Beschäftigten zu
schützen, hat das Jobcenter seit Mitte März zusätzliche Kommunikationskanäle für
eine elektronische und telefonische Kontaktaufnahme eingerichtet. Die Kunden
können dadurch ihre Fragen und Anliegen überwiegend auch ohne eine persönliche
Vorsprache klären. Die persönliche Beratung findet seitdem ausschließlich auf
Termin und unter Einhaltung der Hygieneregeln statt. Aktuell befindet sich
zudem der Einsatz der Videotelefonie in einer Pilotphase. Weitere digitale
Angebote (Onlineterminierung, Onlineantragstellung, usw.) werden derzeit
entwickelt und sollen schnellstmöglich umgesetzt werden. So kann das Jobcenter
trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ihr Dienstleistungsangebot
weiter ausbauen und verbessern.
Integrationsangebote wurden für die Kunden beinahe
ununterbrochen vorgehalten. Viele Träger haben die Einschränkungen genutzt und
auf alternative Lernformen (z.B. E-Learning, Online-Unterricht,
Telefoncoaching) umgestellt. Seit Ende Mai ist der Präsenzunterricht wieder
unter Einhaltung der Hygienevorschriften möglich. Um Nachteile zu vermeiden,
wurden die Maßnahmen im Bedarfsfall verlängert, damit jeder seine Weiterbildung
erfolgreich zu Ende führen kann.
Träger, die aufgrund der Maßnahmekonstellation (z.B.
Arbeitsgelegenheiten) nicht auf Online-Unterricht umstellen konnten, erhielten
einen finanziellen Ausgleich über die Regelungen des
Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG).
Herr Bruns führt die Vorlage aus.
Er geht zusätzlich darauf ein, dass sich die Pandemie
aus Sicht des Jobcenters Friesland nicht auf die Ausbildungsvermittlung
ausgewirkt habe. Im Vergleich zum Vorjahr mit 100 Bewerbern habe es knapp 20
Bewerber um Ausbildungsstellen weniger gegeben, was nicht der Corona-Pandemie
geschuldet sei, sondern es gebe seit Jahren einen Rückgang an Bewerbern um
einen Ausbildungsplatz. Alle 80 Bewerber konnten mit einem Ausbildungsplatz
versorgt werden. Positiv sei, dass es in diesem Jahr keine unversorgten
Bewerber gebe.
Das Sozialschutzpaket I wurde mittlerweile schon zwei
Mal verlängert. Es sei davon auszugehen, dass am Freitag im Bundesrat eine
weitere Verlängerung bis 31.03.2021 beschlossen werde.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen.