Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem vorgelegten Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2021 mit seinen geschäftspolitischen Schwerpunkten wird zugestimmt.

 

 


(Vorlage 1042/2020):

Das Integrations- und Arbeitsmarktprogramm beschreibt im Rahmen des gesetzlichen Auftrags und den hierzu entwickelten Bundeszielen die geschäftspolitischen Ziele des Jobcenters Friesland für das Jahr 2021 und legt gleichzeitig fest, mit welchen Aktivitäten diese Ziele erreicht werden sollen.

 

Es stellt Transparenz über die Aktivitäten des Jobcenters her und ist zugleich Grundlage für die Zusammenarbeit mit allen Akteuren des lokalen Arbeitsmarktes, indem es diese Informationen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters, den Kooperations- und Netzwerkpartnern als auch der interessierten Öffentlichkeit zugänglich macht.

 

Ein kooperatives Miteinander sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung funktionierender und ineinandergreifender Netzwerke soll mit der Umsetzung gemeinsamer Projekte zur Erreichung der Ziele beitragen.

 

Als Einflussfaktoren wurden im Integrations- und Arbeitsmarktprogramm die voraussichtliche Entwicklung des Arbeitsmarktes, die aktuelle Kundenstruktur im Jobcenter, die Ziele für 2021 sowie die personellen und finanziellen Ressourcen berücksichtigt.  Es bildet den Rahmen für die Entwicklung von Maßnahmen, ist jedoch keine detaillierte Maßnahmenplanung.

 

 

Frau Burkhardt erläutert die Vorlage.

 

Das Budget für das nächste Jahr ist auskömmlich für das, was im nächsten Jahr geplant ist. Es wird mit Ausgaberesten gerechnet. Die 4 Millionen Euro, die das Jobcenter Friesland im nächsten Jahr erhält, sind die Grundlage, auf der geplant wird. Auf der Basis der vorgegebenen Bundesziele wird geplant, bestimmte Zielgruppen besonders zu fördern. Das betrifft die Zielgruppe der Frauen, insbesondere der alleinerziehenden Frauen und der geflüchteten Frauen, und die Zielgruppe der Langzeitleistungsbezieher sowie insgesamt die Zielgruppe der Ausländer und die der geflüchteten Ausländer, die Zielgruppe der Geringqualifizierten und die der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Jede dieser Personen soll eine individuelle Förderstrategie erhalten, das heißt intensive Beratung und Stärkung der Vermittlung. Im kommenden Jahr wird der Arbeitgeberservice durch ein Inhouse-Projekt mehr in diese Vermittlungsarbeit einbezogen. Für die Zielgruppe der Frauen soll mit Dritten gearbeitet werden und Kooperationsprojekte durchgeführt werden. Insbesondere für geflüchtete Frauen werden niederschwellige Angebote geplant. Gute Erfahrungen wurden mit einem Projekt mit der Diakonie am Standort in Schortens gemacht (Nähwerkstatt). Dieses Projekt soll im nächsten Jahr auch am Standort Varel aufgebaut werden. Für den Bereich der Langzeitleistungsbezieher werden weiterhin die Instrumente des Teilhabechancengesetzes genutzt. Den bereits geförderten Personen sollen Anschlussbeschäftigungsperspektiven geboten werden. Gesundheitsprojekte und gesundheitsfördernde Projekte mit Dritten sollen durchgeführt werden. Für die Zielgruppe der Geflüchteten und der Ausländer insgesamt steht weiterhin die Arbeitsmarktintegration im Fokus. Gerade bei größeren Familien, die noch nicht so lange in Deutschland leben, sei es wichtig, einen stärkeren Blick in die Familien erhalten. Es soll im nächsten Jahr ein Familiencoaching angeboten werden, das von geschulten Dritten durchgeführt werden soll. Die Geringqualifizierten sollen qualifiziert werden. Eine große Rolle soll hier der Bereich Lager und Logistik spielen. Frau Burkhardt verweist auf die Ansiedlung eines großen Online-Versandhändlers in Schortens, wo nahezu hundert Beschäftigte gesucht werden. Eine weitere Rolle spiele aber auch der Bereich des Handwerks, der Pflege und des Dienstleistungssektors. Für Jugendliche und junge Erwachsene sollen Integrationsprojekte und niederschwellige Projekte in Kooperation mit der Jugendberufsagentur angeboten werden.

 

KTA Wilken finde es gut, dass an dem Projekt Jugendwerkstatt weitergearbeitet werde. Die Angebote sollen über den Landkreis gestreut werden. Projekte wie BVSO sollten nicht nur in Jever sondern auch in Varel angeboten werden. Er lobt die gute Arbeit des Jobcenters Friesland.

 

KTA Kühne bezieht sich auf die finanzielle Ausstattung, die vom Bund komme. Die Bewirtschaftung der Maßnahmen werde um etwa 5% gekürzt und die Verwaltungskosten um 3,3%.

Herr Bruns führt aus, dass beide Komponenten gegenseitig deckungsfähig seien. Ein gewisser Anteil für die Deckung der Verwaltungskosten werde herangezogen, da es grundsätzlich nicht auskömmlich sei, was der Bund für die Verwaltungskosten zur Verfügung stelle. Im nächsten Jahr werde dieser Anteil etwas größer ausfallen. Das Maßnahmenangebot werde an das zur Verfügung stehende Budget angepasst. Dieser Prozess beginne schon sehr weit im Voraus, um die Planungen für das nächste Jahr entsprechend zu gestalten.

 

Landrat Ambrosy betont, dass von Seiten des Landkreises bereits seit zehn Jahren angemerkt werde, dass die bereitgestellten Mittel vom Bund für die Verwaltungskosten des Jobcenters nicht auskömmlich seien. Es sei grundsätzlich falsch, die Verwaltungskosten auf Kosten der Maßnahmen refinanzieren zu müssen.

 

Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch geht auf die Jugendwerkstatt Süd ein. Das Problem sei hier, dass das Land keine weiteren Jugendwerkstätten in die Förderung aufnehme. Lediglich die bestehenden Werkstätten könnten gefördert werden. Es sei nun gelungen durch die gute Kooperation zwischen Jobcenter und VHS, ein ähnliches Modell zu schaffen. Die Förderung erfolge zu 80% durch die N-Bank an die VHS und zu 20% vom Jobcenter. Für die Jugendlichen im Südkreis sei es wichtig, dass dieses Angebot nun auch vor Ort vorhanden sei.

 

KTA Wilken stellt die Frage, für welchen Zeitraum dieses Projekt gefördert werde.

 

Frau Burkhardt antwortet, dass der Antrag zum 01.04.2021 für 15 Monate Förderung gestellt worden sei und die Hoffnung bestehe, dass ab 2022 der Weg verlängert werde, die Fortführung der Jugendwerkstätten in alter Form beizubehalten. Dann bestehe eine neue Antragsperiode, um dann die Förderung für beide Standorte zu beantragen.

 

KTA Wilken merkt an, dass die Jugendarbeitslosigkeit zu steigen scheine, und deshalb diese Maßnahmen sehr wichtig seien.

 

KTA Sudholz gibt zu bedenken, dass die Anforderungen zum Beispiel im Bereich Logistik gestiegen seien, so dass Auszubildende die Ausbildung nicht fortführen könnten. Sie stellt die Frage, ob das Jobcenter beziehungsweise das Land auch innerbetriebliche Maßnahmen für die Jugendlichen unterstützt, um die Auszubildenden zu halten. Sie weißt darauf hin, dass weiterhin Schwierigkeiten bezüglich der Sprachbarriere bei ausländischen Mitbürgern/Mitbürgerinnen in den Berufsschulen bestehen würden, und Auszubildende ihre Ausbildung aus diesem Grund abbrechen müssten.

 

Herr Bruns antwortet, dass innerbetriebliche Maßnahmen, die die Betriebe in eigener Initiative betrieben, nicht in die Zuständigkeit der Jobcenter gehörten und somit keine Erkenntnisse vorliegen würden. Das Jobcenter würde bereits seit Jahren ausbildungsbegleitende Hilfen für die Auszubildenden anbieten, um die Leistungen in der Ausbildung zu verbessern. Das Lerndefizit würde dann unterstützt werden. Es werden an den Berufsschulen sprachbegleitende Kurse installiert, hierüber fänden Gespräche statt.

Frau Burkhardt ergänzt, dass im September Gespräche mit Vertretern der Schulen und möglichen Vertretern von Bildungsträgern stattgefunden hätten. Die Vertreter der BBS in Jever und Varel haben sich klar dafür ausgesprochen, diese Maßnahmen an den Schulen anzubieten. Es handelt sich hier vorrangig um Leistungen des Bundesamtes für Migration. Für den Landkreis Friesland komme ein Träger in Betracht. Es komme nun darauf an, ob dieser Träger die Sprachfördermaßnahmen an den Schulen anbieten könne. Beide Schulen hätten sich sehr positiv geäußert und wollen die Maßnahmen gegebenenfalls durchführen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.