Sitzung: 24.11.2020 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 1042/2020
Beschluss:
Dem vorgelegten Integrations- und Arbeitsmarktprogramm
2021 mit seinen geschäftspolitischen Schwerpunkten wird zugestimmt.
(Vorlage
1042/2020):
Das Integrations- und Arbeitsmarktprogramm beschreibt
im Rahmen des gesetzlichen Auftrags und den hierzu entwickelten Bundeszielen
die geschäftspolitischen Ziele des Jobcenters Friesland für das Jahr 2021 und
legt gleichzeitig fest, mit welchen Aktivitäten diese Ziele erreicht werden
sollen.
Es stellt Transparenz über die Aktivitäten des
Jobcenters her und ist zugleich Grundlage für die Zusammenarbeit mit allen
Akteuren des lokalen Arbeitsmarktes, indem es diese Informationen den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters, den Kooperations- und
Netzwerkpartnern als auch der interessierten Öffentlichkeit zugänglich macht.
Ein kooperatives Miteinander sowie der Ausbau und die
Weiterentwicklung funktionierender und ineinandergreifender Netzwerke soll mit
der Umsetzung gemeinsamer Projekte zur Erreichung der Ziele beitragen.
Als
Einflussfaktoren wurden im Integrations- und Arbeitsmarktprogramm die
voraussichtliche Entwicklung des Arbeitsmarktes, die aktuelle Kundenstruktur im
Jobcenter, die Ziele für 2021 sowie die personellen und finanziellen Ressourcen
berücksichtigt. Es bildet den Rahmen für
die Entwicklung von Maßnahmen, ist jedoch keine detaillierte Maßnahmenplanung.
Frau Burkhardt erläutert die Vorlage.
Das Budget für das nächste Jahr ist auskömmlich für
das, was im nächsten Jahr geplant ist. Es wird mit Ausgaberesten gerechnet. Die
4 Millionen Euro, die das Jobcenter Friesland im nächsten Jahr erhält, sind die
Grundlage, auf der geplant wird. Auf der Basis der vorgegebenen Bundesziele
wird geplant, bestimmte Zielgruppen besonders zu fördern. Das betrifft die
Zielgruppe der Frauen, insbesondere der alleinerziehenden Frauen und der
geflüchteten Frauen, und die Zielgruppe der Langzeitleistungsbezieher sowie
insgesamt die Zielgruppe der Ausländer und die der geflüchteten Ausländer, die
Zielgruppe der Geringqualifizierten und die der Jugendlichen und jungen
Erwachsenen. Jede dieser Personen soll eine individuelle Förderstrategie
erhalten, das heißt intensive Beratung und Stärkung der Vermittlung. Im
kommenden Jahr wird der Arbeitgeberservice durch ein Inhouse-Projekt mehr in
diese Vermittlungsarbeit einbezogen. Für die Zielgruppe der Frauen soll mit
Dritten gearbeitet werden und Kooperationsprojekte durchgeführt werden.
Insbesondere für geflüchtete Frauen werden niederschwellige Angebote geplant.
Gute Erfahrungen wurden mit einem Projekt mit der Diakonie am Standort in
Schortens gemacht (Nähwerkstatt). Dieses Projekt soll im nächsten Jahr auch am
Standort Varel aufgebaut werden. Für den Bereich der Langzeitleistungsbezieher
werden weiterhin die Instrumente des Teilhabechancengesetzes genutzt. Den
bereits geförderten Personen sollen Anschlussbeschäftigungsperspektiven geboten
werden. Gesundheitsprojekte und gesundheitsfördernde Projekte mit Dritten
sollen durchgeführt werden. Für die Zielgruppe der Geflüchteten und der
Ausländer insgesamt steht weiterhin die Arbeitsmarktintegration im Fokus.
Gerade bei größeren Familien, die noch nicht so lange in Deutschland leben, sei
es wichtig, einen stärkeren Blick in die Familien erhalten. Es soll im nächsten
Jahr ein Familiencoaching angeboten werden, das von geschulten Dritten
durchgeführt werden soll. Die Geringqualifizierten sollen qualifiziert werden.
Eine große Rolle soll hier der Bereich Lager und Logistik spielen. Frau
Burkhardt verweist auf die Ansiedlung eines großen Online-Versandhändlers in
Schortens, wo nahezu hundert Beschäftigte gesucht werden. Eine weitere Rolle
spiele aber auch der Bereich des Handwerks, der Pflege und des
Dienstleistungssektors. Für Jugendliche und junge Erwachsene sollen Integrationsprojekte
und niederschwellige Projekte in Kooperation mit der Jugendberufsagentur
angeboten werden.
KTA Wilken finde es gut, dass an dem Projekt
Jugendwerkstatt weitergearbeitet werde. Die Angebote sollen über den Landkreis
gestreut werden. Projekte wie BVSO sollten nicht nur in Jever sondern auch in
Varel angeboten werden. Er lobt die gute Arbeit des Jobcenters Friesland.
KTA Kühne bezieht sich auf die finanzielle
Ausstattung, die vom Bund komme. Die Bewirtschaftung der Maßnahmen werde um
etwa 5% gekürzt und die Verwaltungskosten um 3,3%.
Herr Bruns führt aus, dass beide Komponenten
gegenseitig deckungsfähig seien. Ein gewisser Anteil für die Deckung der
Verwaltungskosten werde herangezogen, da es grundsätzlich nicht auskömmlich
sei, was der Bund für die Verwaltungskosten zur Verfügung stelle. Im nächsten
Jahr werde dieser Anteil etwas größer ausfallen. Das Maßnahmenangebot werde an
das zur Verfügung stehende Budget angepasst. Dieser Prozess beginne schon sehr
weit im Voraus, um die Planungen für das nächste Jahr entsprechend zu
gestalten.
Landrat Ambrosy betont, dass von Seiten des
Landkreises bereits seit zehn Jahren angemerkt werde, dass die bereitgestellten
Mittel vom Bund für die Verwaltungskosten des Jobcenters nicht auskömmlich
seien. Es sei grundsätzlich falsch, die Verwaltungskosten auf Kosten der
Maßnahmen refinanzieren zu müssen.
Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch geht auf die
Jugendwerkstatt Süd ein. Das Problem sei hier, dass das Land keine weiteren
Jugendwerkstätten in die Förderung aufnehme. Lediglich die bestehenden
Werkstätten könnten gefördert werden. Es sei nun gelungen durch die gute
Kooperation zwischen Jobcenter und VHS, ein ähnliches Modell zu schaffen. Die
Förderung erfolge zu 80% durch die N-Bank an die VHS und zu 20% vom Jobcenter.
Für die Jugendlichen im Südkreis sei es wichtig, dass dieses Angebot nun auch
vor Ort vorhanden sei.
KTA Wilken stellt die Frage, für welchen Zeitraum
dieses Projekt gefördert werde.
Frau Burkhardt antwortet, dass der Antrag zum
01.04.2021 für 15 Monate Förderung gestellt worden sei und die Hoffnung
bestehe, dass ab 2022 der Weg verlängert werde, die Fortführung der
Jugendwerkstätten in alter Form beizubehalten. Dann bestehe eine neue Antragsperiode,
um dann die Förderung für beide Standorte zu beantragen.
KTA Wilken merkt an, dass die Jugendarbeitslosigkeit
zu steigen scheine, und deshalb diese Maßnahmen sehr wichtig seien.
KTA Sudholz gibt zu bedenken, dass die Anforderungen
zum Beispiel im Bereich Logistik gestiegen seien, so dass Auszubildende die
Ausbildung nicht fortführen könnten. Sie stellt die Frage, ob das Jobcenter
beziehungsweise das Land auch innerbetriebliche Maßnahmen für die Jugendlichen
unterstützt, um die Auszubildenden zu halten. Sie weißt darauf hin, dass
weiterhin Schwierigkeiten bezüglich der Sprachbarriere bei ausländischen
Mitbürgern/Mitbürgerinnen in den Berufsschulen bestehen würden, und
Auszubildende ihre Ausbildung aus diesem Grund abbrechen müssten.
Herr Bruns antwortet, dass innerbetriebliche
Maßnahmen, die die Betriebe in eigener Initiative betrieben, nicht in die
Zuständigkeit der Jobcenter gehörten und somit keine Erkenntnisse vorliegen
würden. Das Jobcenter würde bereits seit Jahren ausbildungsbegleitende Hilfen
für die Auszubildenden anbieten, um die Leistungen in der Ausbildung zu
verbessern. Das Lerndefizit würde dann unterstützt werden. Es werden an den
Berufsschulen sprachbegleitende Kurse installiert, hierüber fänden Gespräche
statt.
Frau Burkhardt ergänzt, dass im September Gespräche
mit Vertretern der Schulen und möglichen Vertretern von Bildungsträgern
stattgefunden hätten. Die Vertreter der BBS in Jever und Varel haben sich klar
dafür ausgesprochen, diese Maßnahmen an den Schulen anzubieten. Es handelt sich
hier vorrangig um Leistungen des Bundesamtes für Migration. Für den Landkreis
Friesland komme ein Träger in Betracht. Es komme nun darauf an, ob dieser
Träger die Sprachfördermaßnahmen an den Schulen anbieten könne. Beide Schulen
hätten sich sehr positiv geäußert und wollen die Maßnahmen gegebenenfalls
durchführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.