Beschluss:
(Vorlage
1050/2020):
Mit Schreiben vom
02.09.2020 beantragt die Diakonie für das Haushaltsjahr 2021 einen Zuschuss in
Höhe von 15.000,00 Euro zur Deckung des Eigenanteils von 10%, der bei der
Finanzierung von 1,5 Stellen durch die Diakonie selbst zu tragen ist. 90% der
Personalkosten trägt das Land Niedersachsen.
Insgesamt wurden im
Jahr 2020 (Zeitraum 01.01. – 28.08.) im Landkreis Friesland
- 1.332 Einzelfallberatungsgespräche geführt
und damit
- knapp 25% der im Landkreis lebenden
Migranten/Innen erreicht
Dabei variierte die
Intensität und Dauer der Beratung: sie reichte vom Ausfüllen von Formularen und
Übersetzungshilfe bis zur intensiveren Betreuung in Form von Hausbesuchen und
Begleitung zu Behörden und Institutionen. Bei einigen Personen waren es
einmalige, bei anderen wiederum regelmäßige, teilweise wöchentliche Kontakte.
Zudem erfolgten auch häufig telefonische Anfragen bzw. Beratungen. Das Land
Niedersachsen erhält nach Jahresabschluss einen Tätigkeitsbericht für die
Migrationsarbeit in Friesland und Wilhelmshaven.
Der
Diakonie wird aus dem Beratungsfonds für das Jahr 2021 ein Betrag in Höhe von
1.000 Euro in Anerkennung der Bemühungen um die Integration Geflüchteter zur
Verfügung gestellt. Ein Zuschuss in der beantragten Höhe konnte nicht erfolgen,
da weitere Institutionen und Ehrenamtliche ebenfalls Migrationsarbeit leisten
und insofern kein Alleinstellungsmerkmal der Diakonie besteht.
Herr Tetz führt die
Vorlage aus.
KTA Wilken merkt an,
dass der Fonds erhalten bleibe. Die Arbeit der Diakonie werde an verschiedenen
Standorten von Montag bis Freitag geleistet. Es seien Stellenanteile notwendig,
um die Arbeit ausführen zu können, die durch das Land Niedersachsen erheblich
gefördert werde. Die Arbeit sollte mindestens für die Zeit der Pandemie in Höhe
von 15.000,00 Euro mit Nachweis der Finanzierungslücke gefördert werden. Der
Betrag sollte on Top zu den vorhandenen Mitteln bewilligt werden.
Erste Kreisrätin Frau
Vogelbusch antwortet, dass insgesamt in diesem Topf 10.000,00 Euro zur
Verfügung stehen, sodass dieser Antrag über die Haushaltsberatung eingebracht
werden müsse. Der Antrag solle auch an die Städte und Gemeinden gestellt
werden. Es bestehe eine Vereinbarung des Landkreises mit den Städten und
Gemeinden, dass diese vor Ort die Integrationsarbeit durchführen. Für die
Integrationsarbeit erhalten die Städte und Gemeinden Gelder vom Landkreis
Friesland. Aus diesem Grund werde ein entsprechender Antrag an die sieben
Bürgermeister weitergegeben.
KTA Pauluschke
ergänzt, dass dieses Anliegen in der Haushaltsberatung geklärt werden sollte.
Landrat Ambrosy merkt
an, dass dieser Antrag beratend zur Kenntnis genommen werden sollte und als
Wiedervorlage im Gesamthaushalt im Finanzausschuss beraten werden sollte.
Die Vorsitzende Frau
Bastrop lässt hierüber abstimmen. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Verzicht auf Beschluss.