Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

 


(Vorlage 1050/2020):

Mit Schreiben vom 02.09.2020 beantragt die Diakonie für das Haushaltsjahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 15.000,00 Euro zur Deckung des Eigenanteils von 10%, der bei der Finanzierung von 1,5 Stellen durch die Diakonie selbst zu tragen ist. 90% der Personalkosten trägt das Land Niedersachsen.

 

Insgesamt wurden im Jahr 2020 (Zeitraum 01.01. – 28.08.) im Landkreis Friesland

  • 1.332 Einzelfallberatungsgespräche geführt und damit
  • knapp 25% der im Landkreis lebenden Migranten/Innen erreicht

 

Dabei variierte die Intensität und Dauer der Beratung: sie reichte vom Ausfüllen von Formularen und Übersetzungshilfe bis zur intensiveren Betreuung in Form von Hausbesuchen und Begleitung zu Behörden und Institutionen. Bei einigen Personen waren es einmalige, bei anderen wiederum regelmäßige, teilweise wöchentliche Kontakte. Zudem erfolgten auch häufig telefonische Anfragen bzw. Beratungen. Das Land Niedersachsen erhält nach Jahresabschluss einen Tätigkeitsbericht für die Migrationsarbeit in Friesland und Wilhelmshaven.

 

Der Diakonie wird aus dem Beratungsfonds für das Jahr 2021 ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro in Anerkennung der Bemühungen um die Integration Geflüchteter zur Verfügung gestellt. Ein Zuschuss in der beantragten Höhe konnte nicht erfolgen, da weitere Institutionen und Ehrenamtliche ebenfalls Migrationsarbeit leisten und insofern kein Alleinstellungsmerkmal der Diakonie besteht.

 

 

Herr Tetz führt die Vorlage aus.

 

KTA Wilken merkt an, dass der Fonds erhalten bleibe. Die Arbeit der Diakonie werde an verschiedenen Standorten von Montag bis Freitag geleistet. Es seien Stellenanteile notwendig, um die Arbeit ausführen zu können, die durch das Land Niedersachsen erheblich gefördert werde. Die Arbeit sollte mindestens für die Zeit der Pandemie in Höhe von 15.000,00 Euro mit Nachweis der Finanzierungslücke gefördert werden. Der Betrag sollte on Top zu den vorhandenen Mitteln bewilligt werden.

 

Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch antwortet, dass insgesamt in diesem Topf 10.000,00 Euro zur Verfügung stehen, sodass dieser Antrag über die Haushaltsberatung eingebracht werden müsse. Der Antrag solle auch an die Städte und Gemeinden gestellt werden. Es bestehe eine Vereinbarung des Landkreises mit den Städten und Gemeinden, dass diese vor Ort die Integrationsarbeit durchführen. Für die Integrationsarbeit erhalten die Städte und Gemeinden Gelder vom Landkreis Friesland. Aus diesem Grund werde ein entsprechender Antrag an die sieben Bürgermeister weitergegeben.

 

KTA Pauluschke ergänzt, dass dieses Anliegen in der Haushaltsberatung geklärt werden sollte.

 

Landrat Ambrosy merkt an, dass dieser Antrag beratend zur Kenntnis genommen werden sollte und als Wiedervorlage im Gesamthaushalt im Finanzausschuss beraten werden sollte.

 

Die Vorsitzende Frau Bastrop lässt hierüber abstimmen. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

 


Abstimmungsergebnis:

Verzicht auf Beschluss.