Sitzung: 24.11.2020 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 1043/2020
Beschluss:
Der Antrag für das kommunale
Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit zum Aufbau gesundheitsförderlicher
Steuerungsstrukturen wird nicht gestellt.
(Vorlage
1043/2020):
Das Förderprogramm des
GKV-Bündnisses für Gesundheit zielt darauf ab, Kommunen beim Auf- und Ausbau
gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen zu unterstützen. Zwar sind im
Landkreis einzelne Strukturen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention
vorhanden, jedoch sind diese noch nicht unbedingt aufeinander abgestimmt. Zudem
fehlt zum Teil der zielgruppenspezifische Bezug, der Angebote effizienter
gestaltet.
Das Förderprogramm bietet nun die Chance die gegebenen
Strukturen zu nutzen und sie mit besonderem Fokus auf verschiedene Lebenswelten
und die sogenannten vulnerablen Gruppen weiter auszubauen (alleinerziehende
Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit
Behinderungen/Beeinträchtigungen, ältere Menschen, Kinder und Jugendliche aus
suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien).
So sollen vor allem Menschen von dem Ausbau
präventiver und gesundheits-förderlicher Strukturen profitieren, die bisher nur
wenig von Angeboten dieser Art erreicht wurden.
Auf diese Weise sollte auch durch den Landkreis
Friesland ein Beitrag zur gesundheitlichen Chancengleichheit in der Kommune
geleistet werden.
Daraufhin wurde ein
entsprechender Vorschlag für die politischen Gremien vorbereitet. Die
entsprechende Vorlage hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales mehrheitlich am
10.02.2020 und der Kreisausschuss mehrheitlich am 26.02.2020 beschlossen.
Ein Antrag wurde bislang jedoch nicht gestellt und
soll auf Vorschlag des Fachbereiches Gesundheitswesen auch nicht mehr gestellt
werden.
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie war eine
fristgerechte Antragstellung zum Stichtag 30.06.2020 für viele antragberechtigte
Kommunen – darunter auch der Landkreis Friesland – nicht möglich. Der
Projektträger sowie das Programmbüro haben sich daraufhin verständigt, dass der
Förderantrag auch nach dem Stichtag gestellt werden könne. Voraussetzung für
eine verspätete Antragstellung war jedoch eine (unverbindliche)
Absichtserklärung der Kommunen, die beabsichtigen den Förderantrag nachträglich
zu stellen. Diese Absichtserklärung (Letter of Intent) hat der Landkreis
Friesland fristgerecht eingereicht.
Gründe, die aktuell gegen eine Antragstellung
sprechen, sind, dass die ursprünglich geplante Koordinierungsstelle aufgrund
von Corona bedingten Einschränkungen ihre Arbeit gar nicht im erforderlichen
Umfang durchführen könnte. Dies zeigt sich derzeit auch bei der Arbeit der Gesundheitsregion
Jade-Weser. Die zuständige Kollegin Frau Baars ist derzeit vermehrt für den
Landkreis Friesland tätig. Außerdem ist derzeit noch nicht absehbar, wie sich
die Infektionsraten sowohl in den kommenden Monaten als auch im nächsten Jahr
im Landkreis Friesland entwickeln werden, und inwiefern alle Mitarbeiter*innen
des Gesundheitsamtes in das Pandemiegeschehen z.B. in die Prüfung der
Infektionsketten eingebunden sein werden.
Es gilt derzeit für alle Gesundheitsämter eine
absolute Priorität für die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie.
Aus vorgenannten Gründen sind auch die personellen
Kapazitäten, die die umfangreiche Antragstellung nach sich ziehen würden,
derzeit nicht vorhanden. Hinzu kommt noch, dass sich viele Überstunden
angesammelt haben, auch Urlaube konnten zum Teil bisher nicht genommen werden.
Durch die sehr hohe Belastung sind auch schon erste krankheitsbedingte Ausfälle
zu verzeichnen. Die personelle Situation war auch schon vor dem Lockdown
angespannt.
Auch die im Förderprogramm vorgesehene
Anteilsfinanzierung (für den Landkreis Friesland i. H. v. ca. 107.000 Euro bei
einer Projektlaufzeit von 5 Jahren) muss bei der derzeitigen Haushalthaltlage
mitberücksichtigt werden.
Daher
spricht sich der Fachbereich Gesundheitswesen, bei dem die o. g. Koordinierungsstelle
angesiedelt wäre, jetzt gegen eine Antragstellung aus.
Herr Niebuhr führt die Vorlage aus.
KTA Wilken erklärt, dass auch benachteiligten Gruppen
der Zugang zum Gesundheitssystem ermöglicht werden solle. Der Antrag sollte
gestellt werden, wenn die Möglichkeit wieder bestehe.
Dr. Fuchs ergänzt, dass es zur aktuellen Zeit
vermessen wäre, im Fachbereich Gesundheitswesen eine entsprechende
Koordinierungsstelle aufzubauen. Die Entwicklung der letzten Wochen habe
gezeigt, dass dieses Vorhaben unrealistisch sei.
KTA Wilken ergänzt, dass der Antrag zum jetzigen
Zeitpunkt nicht gestellt werde sondern verschoben werde.
Landrat Ambrosy und die Vorsitzende stimmen zu. Wenn
die Möglichkeit im Jahre 2022 bestehe, werde der Antrag gerne wieder
aufgegriffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.