Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

In der Gesamtabstimmung wird dem Haushaltsplan (Ergebnis- und Finanzhaushalt) und der Haushaltssatzung inklusive Stellenplan des Landkreises Friesland für das Haushaltsjahr 2021 zugestimmt.

 

 


Die Aussprache zum Haushalt ist unter TOP 4.3 geführt worden.

 

Die Haushaltssatzung 2021 wird inklusive Haushaltsplan (Ergebnis- und Finanzhaushalt) und Stellenplan 2021 in der vorliegenden Form (Stand nach WTKF v. 09.12.2020) verabschiedet:

 

Haushaltssatzung

des Landkreises Friesland für das Haushaltsjahr 2021

 

Auf Grund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Kreistag des Landkreises Friesland in der Sitzung am 14.12.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1.      im Ergebnishaushalt

          mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

                          

1.1 der ordentlichen Erträge auf

206.968.244 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf

 

207.788.580 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf

0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 Euro

 

 

2.      im Finanzhaushalt

          mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

          

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

202.757.637 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

195.444.581 Euro

          

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.890.850 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

25.237.015 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

14.000.000 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.938.800 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                            

219.648.487 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

222.620.396 Euro

    

         

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 14.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf  10.028.000  Euro festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Umlagesatz der Kreisumlage wird auf  46,0 % der Steuerkraftmesszahlen und der Gemeindeschlüsselzuweisungen festgesetzt.

 

 

Jever, den

 

 

LANDKREIS FRIESLAND

 

 

(Ambrosy)

Landrat

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Ja

6

Nein

4

Enthaltungen

1