Sitzung: 09.12.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Beschlussvorschlag:
In der Gesamtabstimmung wird dem Haushaltsplan (Ergebnis- und Finanzhaushalt) und der Haushaltssatzung inklusive Stellenplan des Landkreises Friesland für das Haushaltsjahr 2021 zugestimmt.
Die Aussprache zum Haushalt ist unter TOP 4.3 geführt worden.
Die Haushaltssatzung 2021 wird inklusive Haushaltsplan (Ergebnis- und Finanzhaushalt) und Stellenplan 2021 in der vorliegenden Form (Stand nach WTKF v. 09.12.2020) verabschiedet:
Haushaltssatzung
des Landkreises
Friesland für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund des § 112
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Kreistag des
Landkreises Friesland in der Sitzung am 14.12.2020 folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf |
206.968.244 Euro |
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf |
207.788.580 Euro |
1.3 der außerordentlichen Erträge auf |
0
Euro |
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0
Euro |
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
202.757.637 Euro |
2.2 der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit |
195.444.581 Euro |
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit |
2.890.850 Euro |
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit |
25.237.015 Euro |
2.5 der
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit |
14.000.000 Euro |
2.6 der
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit |
1.938.800 Euro |
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes |
219.648.487 Euro |
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes |
222.620.396 Euro |
§ 2
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 14.000.000
Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird auf 10.028.000
Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 20.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Umlagesatz der
Kreisumlage wird auf 46,0 % der
Steuerkraftmesszahlen und der Gemeindeschlüsselzuweisungen festgesetzt.
Jever, den
LANDKREIS FRIESLAND
(Ambrosy)
Landrat
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
zugestimmt
Ja |
6 |
Nein |
4 |
Enthaltungen |
1 |