Beschluss: zustimmend zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss in Abänderung des Beschlussvorschlages:

Die Verwaltung wird im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 89 NKomVG ermächtigt,  mobile Belüftungsgeräte für die kreiseigenen Schulen zu leasen bzw. – wenn diese Möglichkeit nicht besteht – die Geräte zu kaufen. Bei bestehendem Bedarf können mehr als 17 Geräte beschafft werden. Die  außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von derzeit maximal 70.000 € wird genehmigt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

zustimmend zur Kenntnis genommen

 

Ja:

38

Nein:

-

Enthaltung:

-