Sitzung: 14.12.2020 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: zustimmend zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1101/2020
Beschluss:
Die anliegende Mitteilung des Hauptverwaltungsbeamten über seine
Nebentätigkeiten (Stand 24.11.2020) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Gem. § 81 Abs. 5 NKomVG teilt der HVB der Vertretung innerhalb von drei
Monaten nach Ablauf des ersten Jahres seiner
Amtszeit schriftlich oder durch ein elektronisches Dokument mit, welche
anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten
Nebentätigkeiten und welche auf Verlangen nach § 71 NBG übernommenen
Nebentätigkeiten er zu diesem Zeitpunkt ausübt. In der Mitteilung müssen gem. §
81 Abs. 5 Satz 2 NKomVG die zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit, die
Dauer der Tätigkeit, die Person des Auftrag- oder Arbeitgebers sowie die Höhe
der aus diesen erlangten Entgelte oder geldwerten Vorteile angegeben werden.
Die neue Amtszeit begann am 01.11.2019, so dass diese (gesetzliche) Mitteilung
im Zeitraum 01.11.2020 bis spätestens 31.01.2021 zu erfolgen hat.
Eine Beratung über diese Mitteilung darf nur in nichtöffentlicher
Sitzung erfolgen. Eine Beratungspflicht des Kreistages gibt es jedoch nicht.
Diese mitgeteilten Nebentätigkeiten sind
ohne nähere Einzelheiten innerhalb von 3 Monaten nach der Mitteilung ortsüblich
bekannt zu machen. Nebentätigkeitsrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
In der Anlage ist
die „Mitteilung
des Hauptverwaltungsbeamten an die Vertretung gemäß § 81 Abs. 5 Sätze 1 und 2
NKomVG“ beigefügt. Der Kreistag
wird diesbezüglich um Kenntnisnahme gebeten.
Zur
Kenntnis beigefügt ist darüber hinaus eine Auflistung der Zuordnung der vom
Landrat Ambrosy wahrgenommenen Tätigkeiten nach Hauptamt, Ehrenamt und
Nebenamt.
Abstimmungsergebnis:
zustimmend zur Kenntnis genommen
Ja: |
36 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
- |
(2 Abwesenheiten)