Sitzung: 09.12.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1104/2020
Beschlussvorschlag:
- Der
Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2017 des Landkreises Friesland.
- Die noch nicht bewilligten über- und
außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen 2017 werden nachträglich
bewilligt.
3. Der Überschuss
des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 18.945.151,72 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
4. Der Verlust des außerordentlichen Ergebnisses
in Höhe von - 2.550.618,18 Euro wird mit der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses verrechnet.
5. Der Kreistag erteilt
dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2017 Entlastung.
Begründung:
Nach Aufstellung des Jahresabschlusses hat das Rechnungsprüfungsamt ihn
nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) zu prüfen. Nach § 156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt seine
Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit
ergeben, in einem Schlussbericht zusammenzufassen.
Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des
Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem
Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu
diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).
Nach § 129 Abs. 1 beschließt der Kreistag über den Abschluss und die
Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind unverzüglich der
Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des
Jahresabschlusses 2017 (endgültig, nach Änderungen) am 12. November 2020
festgestellt. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes datiert vom 3.
Dezember 2020. Der Jahresabschluss (mit Anhang und Rechenschaftsbericht) und
der Schlussbericht hierzu liegen dieser Vorlage an.
Einer Stellungnahme der Verwaltung hierzu bedarf es – aus Sicht der
Verwaltung – nicht.
Das Haushaltsjahr 2017 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
ordentliches Ergebnis:
18.945.151,72 Euro
außerordentliches Ergebnis:
- 2.550.618,18 Euro
Jahresergebnis:
16.394.533,54 Euro (Vorjahr:
9.495.243,43 Euro)
Die Überschüsse sind nach § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen
zuzuführen; die Verluste mit den vorhandenen Rücklagen zu verrechnen. Die
Zuführungen/Verrechnungen müssen durch den Kreistag im Rahmen des Beschlusses
über den Jahresabschluss beschlossen werden.
Die Überschussrücklagen haben nach den Beschlüssen des Kreistages über
den Jahresabschluss 2016 und die Verrechnung der Überschussrücklagen mit dem
Reinvermögen derzeit einen Bestand von 9.495.243,43 € (ordentl.: 5.312.204,97 €
/ außerordentl.: 4.183.038,46 €). Überschussrücklagen sind ebenfalls Teil der
Nettoposition.
Die wesentlichen Aussagen ergeben sich aus dem Rechenschaftsbericht (ab
S. 26 des Anhangs):
-
Der
Ergebnishaushalt 2017 ist gegenüber der Planung um 9.449.728,47 Euro besser
abgeschlossen worden (Vorjahr: 4.668.471 Euro); davon entfallen allerdings -
2.550.618,18 Euro auf den Verlust des außerordentlichen Ergebnisses. Es handelt
sich um eine nicht geplante außerordentliche Abschreibung der Beteiligung an
den Friesland Kliniken gGmbH.
-
Der
Finanzmittelbestand hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 8,76 Mio. Euro auf
26,9 Mio. Euro erhöht;
-
Liquiditätskredite
mussten nicht aufgenommen werden.
-
Der
Landkreis hat im Jahre zwei Kredite mit insgesamt rd. 1,6 Mio. Euro getilgt;
der Schuldenstand ist netto um 6,96 Mio. Euro gesunken.
-
Das
Anlagevermögen hat sich um rd. 2,4 Mio. Euro erhöht (Schulbauten,
Infrastruktur), das Beteiligungsvermögen (Friesland Kliniken gGmbH) sank um 2,8
Mio. Euro auf 13,8 Mio. Euro.
Die Verwaltung schlägt vor,
o den Jahresabschluss 2017 zu beschließen,
o die über- und außerplanmäßigen Auszahlungen
und Aufwendungen
2017 nachträglich zu
bewilligen,
o zu beschließen, den Überschuss des
ordentlichen Ergebnisses der Überschussrücklage zuzuführen,
o zu beschließen, den Verlust des
außerordentlichen Ergebnisses mit der Überschussrücklage zu verrechnen,
o dem Landrat für das Haushaltsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen
Ja: |
11 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
- |
Zu 5. Für die Erteilung der Entlastung rückt der Landrat von der Sitzungsrunde ab und kehrt danach zurück.
Herr Zerth stellt den Antrag, dass alle Sprecher den Mund-Nasen-Schutz
abnehmen sollen. Der Antrag wird mit 10:1 Stimmen abgelehnt.