Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Schreiben vom 25.06.2008 liegt an.


Kreistagsabgeordneter Just erklärte, es gehe der Fraktion um Klarstellungen zu drei Punkten:


zu 1.:

Die Einhaltung des EWE-Versprechens:

Sollte die EWE hinsichtlich der Gaspreiserhöhungen höchstrichterlich unterliegen, so würden alle Kunden gleichgestellt. Schriftlich sei dieses Versprechen 2006 an alle Haushalte verteilt worden. Viele Verbraucher/innen, Unternehmen und Kommunen hätten auf der Basis dieser Zusage von einem Widerspruch abgesehen.


Herr Funke habe seinerzeit auch im Kreistag von einer entsprechenden Zusicherung der EWE gesprochen.


Keineswegs sei seitens der EWE eine Beschränkung dieses Versprechens auf bestimmte entscheidungsrelevante Gründe erfolgt.


Eine neue Klage-/Verfahrenswelle, wie der Landrat sie heute dargestellt habe, gebe es nicht. Es gehe noch immer um die erste Sammelklage aus dem Jahre 2005. Parallel dazu laufe eine weitere Sammelklage in Ostfriesland. - Darin seien die Preiserhöhungen angefochten worden. Eine Argumentation in diesem Verfahren sei die Unbilligkeit nach § 315 BGB, eine andere ziele auf die Grundsatzfrage nach dem Preiserhöhungsrecht der EWE.


Vor dem Landgericht habe die EWE dieses Verfahren gewonnen, da aus Sicht des Gerichtes keine Unbilligkeit der Preiserhöhungen gegeben gewesen sei. Auf der Ebene des Oberlandesgerichts befasse man sich in erster Linie mit der Frage der Transparenz der Preisanpassungsklausel. Insofern habe Herr Dr. Brinker sich seinerzeit mit seinem Versprechen übernommen.


In den Überschriften der Pressemitteilungen dieser Tage sei davon die Rede, die EWE halte ihr Wort. Dies sei aber offensichtlich nicht der Fall. Herr Dr. Brinker habe das seinerzeit gegebene Versprechen gegenüber der Bevölkerung zu vertreten; sie müsse sich getäuscht fühlen.


Über eine Klarstellung von Herrn Dr. Brinker habe der Landrat bereits unter TOP 8.1 berichtet.


zu 2.:

In der Entschließung des Kreistages vom 27. Februar 2008 sei die Forderung nach einer transparenten Preisanpassungsklausel enthalten gewesen. Für die Kunden sei nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen die Preise zu welchem Zeitpunkt erhöht oder auch gesenkt werden müssten. Es stehe ihnen ein entsprechendes Auskunftsrecht zu wie beispielsweise in einem Mietverhältnis.


Auf diesen Kern der Resolution habe Herr Dr. Brinker in seinem Schreiben nicht geantwortet.


zu 3.:

Da zwischen Landkreis und EWE ebenfalls ein Vertrag bestehe, der keine transparente Preisanpassungsklausel enthalte, sollte der Landkreis der jetzt angekündigten Gaspreiserhöhung widersprechen. Dabei sollte wie in der Resolution vom 27.02.2008 ausdrücklich Preistransparenz eingefordert werden, um nachrechnen zu können, wann eine Erhöhung berechtigt bzw. wann eine Senkung angebracht sei. Bis hierzu keine Klärung erfolgt sei, solle der Landkreis Gaspreiserhöhungen nicht anerkennen.


Kreistagsabgeordneter Burgenger befürwortete den Wunsch nach mehr Transparenz. Herr Dr. Brinker habe in der Vergangenheit stets signalisiert, die Preiserhöhungen für alle Kunden rückgängig zu machen, wenn eine Unbilligkeit vor Gericht festgestellt werde. - Man dürfe den Menschen jedoch nicht den Eindruck vermitteln, die Energiepreise würden irgendwann einmal wieder sinken. Im Gegenteil müsse man sich auf extreme weitere Preissteigerungen auf dem Energiesektor einstellen.


Landrat Ambrosy verwies darauf, die Preisgestaltung der EWE sei allein Zuständigkeit des Vorstandes. Niemand bestreite die hohe Belastung durch Energiekosten; Beschlüsse des Landkreises Friesland könnten hieran jedoch nichts ändern. Ausschlag gebend sei die Situation auf den Weltmärkten.


Die EWE habe eine vergleichbare Position wie die Endverbraucher, da sie lediglich die Energiemengen einkaufe und entsprechend zu zahlen habe.


Im Übrigen verweise er auf die aktuellen Aussagen von Herrn Dr. Brinker.


Da alle Kunden lt. Herrn Dr. Brinker im Billigkeits-/Unbilligkeitsverfahren gleich gestellt würden, erübrige sich für den Landkreis Friesland eine Widerspruchserhebung.


Kreistagsabgeordneter Just bat um Abstimmung über seinen Antrag auf Erhebung des Widerspruchs gegen die Preiserhöhung zum 01.08.2008 und Zahlungsvorbehalt.


Kreistagsvorsitzender Lahl verwies auf die erforderliche Vorbereitung eines entsprechenden Beschlusses durch den Kreisausschuss; man werde den Punkt dort auf die Tagesordnung setzen