Sitzung: 09.12.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1105/2020
Beschlussvorschlag:
Der außerplanmäßigen Ausgabe für das Bauvorhaben Neubau
B-Trakt am Mariengymnasium Jever in Höhe von 501.500,--€ wird zugestimmt.
Begründung:
In
der Bauausschuss-Sitzung vom 23. Oktober 2017, der Kreisausschuss-Sitzung vom
1. November 2017 sowie der Kreistagssitzung vom 18. Dezember 2017 wurde zur
Vorlage 0268/2017 dem Abbruch und dem Neubau als Erweiterung des B-Traktes am
Mariengymnasium Jever zugestimmt. Für das Vorhaben wurden für die
Haushaltsjahre 2017 bis 2019 nach zunächst 3.299.300 € (2018) und
schlussendlich rund 3.567.500 € im Haushaltsjahr 2019 veranschlagt.
Der
Neubau des sog. B - Gebäudes ist zwischenzeitlich fertiggestellt und am
27.08.2020 in Betrieb genommen worden. Derzeit laufen entsprechend die
Prüfungen der Schlussrechnungen. Die vorgeprüften Schlussrechnungen führen
voraussichtlich zu einer Budgetüberschreitung, die haushaltsrechtlich
abgesichert werden muss. Hierbei handelt es sich um eine risikoorientierte
Betrachtung, da diesen Kosten Regressansprüche an beteiligte Firmen und
Ingenieurbüros gegenüber stehen.
Wie
in der Vorlage 0416/2018 bereits berichtet, lagen die Ursachen für die bis
dahin entstandenen Kostensteigerungen in den vor dem Abriss nicht
ausermittelbaren Bodenverhältnissen (Pfahlgründung erforderlich), den
zusätzlichen statistischen Anforderungen durch den Anbau am Bestand, der
Umlegung des Haupteingangs Ost (barrierefreier Zugang) sowie der hinzugefügten Lehrer-Toiletten
(Nachbesserung) und so einem insgesamt erhöhtes Bauvolumen. Hinzu trat die die
Kostensteigerung im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung.
Zudem
haben sich an den jeweiligen Ausschreibung, bspw. Rohbau, nur sehr wenige
Firmen beteiligt, so dass entsprechend hohe Marktpreise entstanden sind. Allein
diese marktbedingten Mehrkosten summieren sich über mehrere Gewerke um ca.
230.000 €. Eine Aufhebung der Ausschreibungen ist aufgrund der Baufreiheit für
die anderen Gewerke nicht immer möglich. Zudem werden wie üblich mehrere
aufeinander angewiesene Gewerke zeitgleich ausgeschrieben, so dass die
Aufhebung an der einen Stelle zu Verzögerungen und damit meist Mehrkosten
anderer Stelle führen.
Überdies
gab es mehrere Planänderungen sowie immer wieder Störungen im Bauablauf durch
Minder- oder Fehlleistungen von einzelnen Unternehmen und Ingenieurbüros. Mit
der Fortführung der Baumaßnahme erhöhten sich die Baukosten entsprechend und
führten zu teils hohen Nachträgen hauptsächlich in dem Gewerk Rohbauarbeiten. In den Rohbauarbeiten hat
sich die Planänderung von Ortbetonwänden in Fertigteilwänden einen Nachtrag von
ca. 82.000 € verursacht. Die erhöhte Bewehrung haben die Planer nicht im
Vorfeld in den Leistungsverzeichnissen einberechnet und sie deshalb als
vermeintliche günstigere Alternative vorgeschlagen. Zudem mussten die
Brüstungen und die Stahlbetonpfeiler in den Fertigteilwänden gem. der geprüften
Statik in Ortbeton statt in Fertigteilen ausgeführt werden. Diese Steigerung zu
einem vergleichsweisen frühen Zeitpunkt wird normalerweise im Bauverlauf durch
Minderkosten an anderen Stellen ausgeglichen.
Damit
die Schüler im Treppenhaus ausreichend Bewegungsfläche haben, ist der Luftraum
in zwei Etagen gegenüber dem Entwurf verringert worden. Die größeren
Bewegungsflächen waren unvermeidbar, um beim Verlassen und Betreten der Klassen
keine großen Ansammlungen entstehen zu lassen. Überdies konnten wegen nicht
vorhersehbaren statischen Abstützungen anliegenden Bestandgebäude nicht vom
Abbruchunternehmen bearbeitet werden, was höhere Sicherungskosten bzw. eben
entsprechende Schäden verursacht hat. Der Rohbauunternehmer hat die
Nacharbeiten zum Abriss übernommen und zusätzlich einen nicht mehr benötigten
Windfang abgebrochen sowie die Giebelwand der bestehenden Gymnastikhalle
ertüchtigt. Aus statischen Gründen ist der Schornstein der Giebelwand der
Gymnastikhalle bis zum Ende der Baumaßnahme erhalten geblieben und konnte erst
im Nachgang zurückgebaut werden.
Mögliche Rechnungsminderungen und
Regressansprüche
Zudem
sind in den vorliegenden Schlussrechnungen noch Beträge strittig, weil diese
ungeklärte Positionen enthalten und die Aufmaßblätter nicht vollständig sind.
Insbesondere bei den Störungen im Bauablauf mussten vielfach Nachträge
freigegeben werden, um keinen Baustillstand und damit weitere und ebenfalls
kostenintensive Nachforderungen (Stillstandzeiten) der übrigen Gewerbe/Firmen
zu riskieren. Die teilweise erforderlichen kurzfristigen Entscheidungen
hierüber sind nun im Nachgang anhand der VOB zu klären und können zu
Rechnungskürzungen im Umfang von bis zu 20.000 € führen.
Desweiterem
prüft der Landkreis Friesland Regressansprüche gegenüber Planern und
ausführenden Fachfirmen. Durch Ausführungsfehler während der Baumaßnahme,
Abweichungen zwischen Planung und Ausführung sowie Schäden durch Eingriffe von
Fachunternehmen in Fremdgewerke addieren sich die Kosten auf ca. 189.500 €
auf. Zur Sicherung des Bauablaufs sind
diese jedoch zunächst von den Bauherren zu tragen und müssen später im
Verhandlungs- bzw. Rechtsweg eingefordert werden.
Zusammengefasst
liegen die Gesamtbaukosten in den vorgeprüften Schlussabrechnungssummen bei
4.069.000 €. Auf der Grundlage, dass der Landkreis Friesland die
Regressansprüche in Vorleistung ausgleicht, sind finanzielle Mittel von 501.500
€ zu beschaffen.
Zusammenstellung der Baukosten
Tatsächliche
Baukosten |
4.069.000
€ |
||
Genehmigte
HH-Mittel |
- |
3.567.500
€ |
|
Mehrkosten |
= |
501.500 € |
|
|
davon |
|
|
|
marktbedingte
Mehrkosten |
|
230.000
€ |
|
Nachtrag
Statik |
|
82.000
€ |
|
Regressansprüche |
|
189.500
€ |
|
|
|
Deckungsvorschlag:
Die außerplanmäßigen finanziellen Mittel werden im
Haushaltsjahr 2020 mit 212.717 € Mittel für inklusive Beschulung (allgemeine
Zuweisung vom Land), 65.000 € Reste aus Neubau Sporthalle Wangerooge und
223.783 € freie liquide Haushaltsmittel gedeckt. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass kein anderes Projekt für den Deckungsvorschlag Budgeteinbußen
hat. Die noch offenen Regressansprüche führen zu entsprechender Rückführung von
liquiden Mitteln in den Haushalt des Landkreises und senken die Baukosten
nachträglich.
Deckungsvorschlag 1: Mittel aus inkl. Beschulung |
- |
212.717 € |
Deckungsvorschlag 2: Reste aus Neubau SpH W`ooge |
- |
65.000 € |
Deckungsvorschlag 3: freie liquide HH-Mittel 2020 |
- |
223.783 € |
Der Neubau des B-Traktes des Mariengymnasiums Jever hat deutlich höhere
Kosten verursacht, als geplant. Die Mehrkosten betragen insgesamt 501.500 €.
Herr Dieter Janßen beanstandet die hohe Kostensteigerung von ca. 15 %
und fragt nach den genauen Gründen.
Herr Landrat Ambrosy erläutert, dass mehrere Gründe zu der
Kostensteigerung beigetragen haben. Er
nennt Planungsänderungen in der Bauphase, die geringe Zahl an Angeboten, was
sich tendenziell preissteigernd ausgewirkt habe, sowie Fehler einiger
beteiligter Firmen als wesentliche Gründe.
Bezüglich der Baumängel werden derzeit Regressforderungen geprüft,
sodass im Fall von
Schadensersatzzahlungen die Kostensteigerung entsprechend geringer ausfällt.
Der
außerplanmäßigen Ausgabe für das Bauvorhaben Neubau B-Trakt Mariengymnasium
Jever in Höhe von 501.500,00 € wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage ist
angenommen.
Ja: |
11 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
- |