Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Das Gremium nimmt das Gesprächsprotokoll zur Kenntnis.
Begründung:
Anlässlich des Briefes der
Kindertagespflegepersonen vom 20.12.2020 wurden in Absprache mit der
Jugendhilfeausschussvorsitzenden Frau Sudholz,
Frau Rothenburg und Frau Dolman zu einem persönlichen Gespräch
eingeladen. Dieses fand am 19.01.2021 gemeinsam mit der ersten Kreisrätin Frau
Vogelbusch und Frau Renken statt. Frau Sudholz musste Ihre Teilnahme leider
absagen.
Zusammengefasstes Ergebnis des Gespräches:
Seitens des FB 51 wird der Beitritt der
Tagespflegepersonen zur Berufsvereinigung Kindertagespflegepersonen e.V.
begrüßt. Dies sei ein Schritt in Richtung Stärkung bei der Ausübung der
Selbständigkeit. Bislang sind es vier TPP`s, die der Berufsvereinigung
beigetreten sind.
- Zum Thema Fortzahlung der laufenden
Geldleistung, wenn das Kind aus unterschiedlichen Gründen nicht durch die
jeweilige Tagespflegeperson betreut wird, erklärte Frau Vogelbusch, dass
eine Fortzahlung bei Nichtleistung rechtlich nicht möglich ist. Der
Landkreis würde bei Fortzahlung der Leistung z.B. in Urlaubszeiten,
Krankheitszeiten oder sonstigen Gründen den Tatbestand der
Scheinselbständigkeit erfüllen. Zudem macht der Landkreis sich strafbar,
wenn er Leistungen bezahlt, die nicht erbracht wurden. Dies wurde aus
verschiedenen Blickwinkeln und Vergleichen erläutert.
- Bei den Möglichkeiten der Unterstützung
sprach Frau Rothenburg eine Werbung für Kindertagespflege auf der Homepage
des Landkreises Friesland an. Für eine online Werbung wurden von allen
Beteiligten viele Beispiele genannt: ein Video der Tagespflegepersonen auf
der Homepage des LK FRI, ähnlich wie der LK Cloppenburg es hat; eine
Verlinkung von der Seite des Landkreises zu den TPP´s; Kurzdarstellung der
einzelnen TPP`s mit ihren Besonderheiten; eine tagesaktuelle Liste mit den
freien/ besetzten Betreuungsplätzen der TPP`s online stellen;
Qualitätsmerkmale der TPP`s aufzeigen.
- Eine weitere Hilfe wäre die Entwicklung
einer beruflichen Rollenklarheit sowie eines Selbstbewusstseins des
beruflichen Handelns: wir sind viel Wert als Tagespflegepersonen! Hierzu
wurden passgenaue Fortbildungen angedacht, die ggf. mit Unterstützung der
VHS angeboten werden sollen.
- Unterstützung bedarf es ebenfalls zur
Herleitung des gemeinsamen Handelns der TPP`s. Als Beispiel wurde hier
eine Vertragsgestaltung mit den Eltern genannt, die die Durchzahlung in
nicht betreuten Zeiten in sich hat, z.B. Tagespflege kostet Summe X pro
Monat für 12 Monate im Jahr, ähnlich wie bei der Musikschule oder
Kindergarten. Dies macht nur Sinn, wenn möglichst viele TPP`s sich einig
sind und derart die Verträge gestalten.
- Zur Entwicklung einer fachlichen
Qualität, wurde die Durchführung von Supervisionen (auf den Sozialraum
bezogen) vorgeschlagen, um sich nicht nur strukturell sondern auch
fachlich auszutauschen. Frau Renken wies nochmals darauf hin, dass der
Landkreis Friesland viele Fachtage, Vorträge und Fortbildungen anbietet,
die an einen bereiten Teilnehmerkreis gesandt werden um eine einheitliche
Fachlichkeit im Landkreis Friesland zu bilden. Diese werden auch an die
Tagespflegepersonen gesandt.
- Zur Bildung von noch mehr Fachlichkeit
wünscht Frau Rothenburg sich eine einmal jährlich verpflichtende
Fortbildung zum Thema Kindeswohlgefährdung.
- Frau Rothenburg spricht ebenfalls das
QHB – Qualitätshandbuch für die Kindertagespflege an. Hier wären in der
Ausbildung ca. 400 Unterrichtsstunden vorgesehen. Für Frau Rothenburg und
Frau Dolman wäre es zu empfehlen, das QHB im Landkreis Friesland
einzuführen. (Anmerkung: Frau Renken
hat dazu ein Gespräch mit Frau Keuenhof von der VHS geführt. Frau Keuenhof
ist aus ihrer Arbeit in der VHS in NRW sehr vertraut mit dem QHB und kennt
seine Möglichkeiten und Grenzen. Es wird ein weiteres Gespräch der genauen
Bedarfe zwischen den Fachberaterinnen Kindertagespflege und Frau Keuenhof
geben müssen um ein auf den Landkreis Friesland abgestimmtes Konzept zu
entwickeln).
- Beim Thema ausstehende finanzielle
Forderung an die Eltern schlug Frau Vogelbusch eine Unterstützung der
TPP`s durch den Landkreis vor. Auch ein Brief an die Eltern durch den
Landkreis mit dem Aufzeigen der Pflichten der Eltern ist eine Möglichkeit.
- Es soll Seitens des Landkreises bei
einem nächsten Netzwerktreffen auf die Vorteile der Berufsvereinigung
Kindertagespflege e.V. hingewiesen werden.
Frau Vogelbusch erklärte Frau Rothenburg und
Frau Dolman, dass der FB 51 in seiner nächsten Jugendhilfeausschusssitzung am
24.02.2021 den Mitgliedern das Protokoll des Gespräches zur Verfügung stellen
wird.
Am Ende bedankten sich alle gegenseitig für das
Konstruktive Gespräch.
Anlage:
Anlage 1: Brief der Berufsvereinigung der
Kindertagespflegepersonen e.V.
Frau Vogelbusch berichtet von dem
gemeinsamen Gespräch mit Frau Renken, Frau Rothenburg und Frau Dolmann zur
Erörterung inwiefern der Landkreis Friesland den Tagespflegepersonen weitere
Unterstützung anbieten kann. Die Schwierigkeit bei einem so intensiven Kontakt
mit Kunden ggf. auch einmal unangenehme Botschaften zu vermitteln ist
nachvollziehbar. Frau Vogelbusch ermutigt die Tagespflegepersonen zu
verdeutlichen, dass sie eine hohe Qualität anbieten und somit auch die Eltern
ihren Verpflichtungen nachkommen müssen. Sowohl bei Vertragsfragen oder auch
bei der Öffentlichkeitsarbeit sichert Frau Vogelbusch ausdrücklich
Unterstützung zu. Weiterhin macht Frau Vogelbusch deutlich, dass dem Landkreis
Friesland die Qualität sehr wichtig ist und hinsichtlich Fortbildungen gerne
noch einmal mit den Tagespflegepersonen erörtert werden kann, was genau da
angeboten werden sollte. Vom Land Niedersachsen sind 24 Stunden Fortbildung im
Jahr vorgeschrieben. Darüber hinaus kann der Landkreis Friesland zur Steigerung
der Qualität in der Kindertagespflege einzelne Fortbildungen als Grundlage für
einen Förderanspruch der Eltern, verpflichtend anbieten.
Frau Renken führt ergänzend aus und betont
noch einmal das gute Gesprächsergebnis durch die konstruktiven Ideen von Frau
Rothenburg und Frau Dolmann. Hier wurde die gute Zusammenarbeit mit dem
Jugendamt deutlich. Auf Grundlage des Gesprächsprotokolls haben die
Fachberatungen Frau Winkes und Frau Siefener die einzelnen Punkte bereits
bearbeitet. Mit Frau Keuenhof von der VHS haben sie inzwischen über die
Umsetzung des QHB für Friesland gesprochen. Alle Beteiligten halten eine
Umsetzung zum aktuellen Zeitpunkt für nicht realistisch. Bei dem geforderten
Stundenanteil von 300 Unterrichtsstunden, plus 2 X Praktika, plus
Selbstlerneinheiten wird das Akquirieren von zukünftigen Tagespflegepersonen
als sehr schwierig angesehen, da die hiesig geforderten 160 Unterrichtsstunden
bereits schwer zu besetzen sind. Hinzu kommen die jährlich geforderten 24
Fortbildungsstunden. Auch zu diesen müssen einige Tagespflegepersonen überzeugt
werden.
Ein weiterer Punkt in dem Gespräch mit Frau
Rothenburg und Frau Dolmann war die Überlegung der Einrichtung einer Datenbank
über verfügbare Betreuungsplätze. Aufgrund der individuellen Arbeit der
Tagespflegepersonen gestaltet sich die Pflege einer solchen Datenbank
schwierig. Hierzu müsste gemeinsam mit den Tagespflegepersonen noch einmal
konkretisiert werden, welche Inhalte dort abgebildet werden könnten.
Verpflichtende einmal jährliche
Fortbildungen zum Thema Kindeswohlgefährdung wurden von allen
Gesprächsteilnehmern für wichtig erachtet. Klar ist, dass der Landkreis
Friesland diese anbietet und finanziert.
Um die fachliche Qualität und die eigene
Wichtigkeit der einzelnen Tagespflegepersonen mit ihren Besonderheiten
herauszustellen, ermutigt Frau Renken die Tagespflegepersonen dies in Verträgen
festzuhalten. Zur Vertragsgestaltung gab es bereits eine Fortbildung, die nach
Aussagen der Fachberatungen sehr gut angenommen wurde.
Auf Nachfrage erklärt Frau Renken, dass der
Landkreis Friesland die vorgegebenen 160 Fortbildungsstunden, die das Land zur
Qualifizierung von Tagespflegepersonen vorsieht, schult.
Herr Wilken sieht die Unterstützungsbedarfe
der Tagespflegepersonen in einem Entwicklungsprozess und erklärt im Namen der
Mehrheitsgruppe SPD/Grüne/FDP weitere Möglichkeiten zu eruieren. Es gilt aufgrund der Notwendigkeit der Bereitstellung ausreichender
Betreuungsplätze, eine größtmögliche Zufriedenheit der Tagespflegepersonen zu
erreichen. Offensichtlich sind die Tagespflegepersonen des Landkreises
Friesland noch nicht zufrieden und berichten von besseren Verfahrensweisen in
benachbarten Landkreisen.
Frau Vogelbusch stellt klar, dass der
Landkreis Friesland die Zahlungen, die nach
§ 23 SGB VIII vorgesehen sind, zahlt. Abweichende Regelungen, wie z.B.
das Durchzahlen bei Krankheit der Tagespflegeperson oder wenn das Kind nicht
gebracht wird, löst sofort eine
Sozialversicherungspflicht aus, weil das unternehmerische Risiko wegfällt. Sozialversicherungsbeiträge wären bei
Fortzahlung in diesen Fällen für das gesamte Jahreseinkommen fällig. Der Rentenversicherungsträger unterstellt
hier eine Scheinselbständigkeit. Mit der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung
entstünde sodann evtl. ein Angestelltenverhältnis mit dem Landkreis Friesland.
Ein entsprechender Prüfungsvermerk des
Rentenversicherungsträgers für verschiedene Funktionen im Landkreis Friesland
liegt vor. Anzumerken sei hier, dass Fortzahlungen aufgrund der Corona-Pandemie
davon ausgenommen sind. Dazu gebe es eine Landesregelung.
Frau Rothenburg beschreibt die Grenzen der
finanziellen Belastbarkeit der Eltern. Weiterhin stellt sie die selbständige
Arbeit der Tagespflegepersonen heraus und sieht hier keineswegs die Gefahr der
Scheinselbständigkeit. Diese bedürfe doch eine klare Weisungsgebundenheit, die
keineswegs besteht. Sie berichtet von Nachbarlandkreisen in denen eine
Fortzahlung praktiziert wird.
Frau Vogelbusch erläutert die vertraglichen Beziehungen.
Die Verträge werden zwischen den Tagespflegepersonen und den Eltern geschlossen
und nicht mit dem Landkreis. Der vom Landkreis gezahlte Zuschuss steht
eigentlich den Eltern zu. In Niedersachsen ist die Regelung jedoch so, dass die
Gelder direkt an die Tagespflegepersonen ausgezahlt werden. Es käme zu keiner
Diskussion, wenn diese an die Eltern überwiesen würden.
Frau Vogelbusch liest auszugsweise aus einem
Bescheid der Deutschen Rentenversicherung für verschiedenste Berufsausübungen
beim Landkreis Friesland vor. Hieraus wird noch einmal deutlich, was eine
Selbständigkeit begründet. bzw. woran festzumachen ist, dass es sich um eine
abhängige Beschäftigung handelt, für die dann Sozialversicherungspflicht
besteht.
Auf Nachfrage erklärt Frau Vogelbusch, dass
für Unfallversicherung und Altersvorsorge ein Zuschuss an die
Tagespflegepersonen gezahlt wird. Sollte die Politik zu der Entscheidung kommen, die
Tagespflegepersonen in ein Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen, sind hohe
Zahlungen an Sozialversicherungsbeiträgen zu erwarten. Als Anlage zum Protokoll
wird die Verwaltung hierzu eine Hochrechnung mit Durchschnittswerten erstellen.
Zudem wird der Vorschlag von der Verwaltung aufgenommen, eine Abfrage bei den Tagespflegepersonen
hinsichtlich ihrer Selbständigkeit zu veranlassen. Weiterhin werden
Informationen der benachbarten Landkreise hinsichtlich derer Verfahrensweisen
eingeholt.
Anmerkung
der Protokollführerin: Die Hochrechnung befindet sich derzeit in Bearbeitung
und wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Frau Renken bemerkt, dass die Inhalte des
Briefes und seine Forderungen von der „Berufsvereinigung der
Kindertagespflegepersonen e.V.“ aufgestellt wurden. Die Berufsvereinigung
umfasst in Friesland 4 Tagespflegepersonen und bildet somit nicht die Mehrheit
und Meinung aller Tagespflegepersonen ab. Insofern müssen die Inhalte mit dem
Netzwerk der Kindertagespflegepersonen besprochen werden. Dies auch, weil die
Arbeitsweisen der Kindertagespflegepersonen sehr vielfältig sind. Sie versichert
die Unterstützung des Landkreises sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch
bei Formulierung von Mahnungen von ausstehenden Forderungen. Die
Mitarbeiterinnen in der Fachberatung sind hoch motiviert eine größtmögliche
Zufriedenheit der Tagespflegepersonen herzustellen.
Herr Ambrosy erklärt, dass es hier um eine
Grundsatzentscheidung zwischen einem unternehmerischen System oder einem System
mit abhängig Beschäftigten geht. Eine Pauschalzahlung ist ein
Tatbestandsmerkmal für eine abhängige Beschäftigung. Das SGB VIII kennt ein
Nebeneinander von privatrechtlichen Elementen von Anbietern, von
Wohlfahrtsverbänden, von Kirchen, aber auch von öffentlicher Hand. Zu sagen, dass die Tagespflegepersonen für
den Landkreis Friesland mit ihrer guten
Arbeit wichtig sind, sei insofern
kein Widerspruch zum
Gesamtsystem. Herr Ambrosy fasst alle Argumente zusammen und beschreibt zwei
Lösungsansätze. Einerseits führen Pauschalzahlungen rechtlich unumstritten zu
einem Systemwechsel. Andererseits ist
der Landkreis Friesland als Träger durchaus berufen, bei Vertragsanpassungen
mitzuwirken. Hier sollte klar formuliert sein, dass die Eltern ihrer
Zahlungspflicht nachzukommen haben. Rechtlich ist diese Konstruktion
beispielsweise mit den Verträgen bei der Musikschule vergleichbar. Laut Gesetzgeber soll das
System mit Kindertagespflegepersonen über eine Selbständigkeit organisiert
werden. Dies sei eine Grundsatzentscheidung. Einer anderen kommunalen
Entscheidung liegt ein anders System zugrunde. Herr Ambrosy begrüßt die Regelung
in Niedersachsen, dass das Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen den
Tagespflegepersonen und den Eltern besteht. So bleibt die Möglichkeit der
Selbständigkeit erhalten, welches nach seiner Einschätzung von einigen
Tagespflegepersonen geschätzt wird. Der Landkreis Friesland gibt lediglich
einen Rahmen vor und übernimmt die Aufsicht, wie beispielsweise auch bei
Kindergärten und Wohlfahrtsverbänden.
Frau Vogelbusch stellt klar, dass die
Vorgaben, die der Landkreis Friesland an die Tagespflegepersonen heranträgt,
vom Gesetzgeber beschrieben sind.
Bevor es zu einer Grundsatzentscheidung
kommt, sichern Herr Ambrosy und Frau Vogelbusch wie von der Politik gewünscht
zu, alle Informationen zusammenzutragen.
Frau Sudholz übergibt den Vorsitz an Frau Bastrop um einen Antrag der CDU-Fraktion, der dem
Gremium als Tischvorlage zur heutigen Sitzung vorliegt, auszuführen.
Frau Kujath stellt den Antrag, den Antrag
der CDU-Fraktion aufgrund der Kurzfristigkeit zur Beratung zurückzustellen.
Der Antrag der CDU-Fraktion sei damit
begründet, für die Tagespflegepersonen eine bessere Planungssicherheit
herzustellen. Neben vielen anderen Fragen sieht sie die Thematik der Scheinselbständigkeit juristisch nicht
abschließend geklärt. Die Auswirkungen durch Fehlzahlungen auf die
wirtschaftliche Situation der Tagespflegepersonen sei keineswegs vergleichbar
mit den Auswirkungen in einer kommunalen Einrichtung. In der Vergangenheit
wurde aus gegebenem Anlass der Rahmen bereits nachjustiert. Frau Sudholz sieht
erneut die Veranlassung zur Überprüfung.
Sie fordert die Verwaltung zur schriftlichen Beantwortung der heute gestellten
Fragen auf, um diese im nächsten Jugendhilfeausschuss zu beraten.
Herr Wilken stellt fest, dass die
Beantwortung der vielen Fragen, die sich im Zuge der lebhaften Diskussion heute
ergeben haben, einer intensiven Ausarbeitung bedürfe. Die für den Landkreis
Friesland wichtige und gute Arbeit der Tagespflegepersonen solle mit einer
verlässlichen Finanzierung verbunden sein.
Frau Renken beschreibt diese Thematik als
einen Entwicklungsprozess, bei dem möglichst alle Tagespflegepersonen
einbezogen werden sollen. Insgesamt sind momentan 62 Tagespflegepersonen im
Landkreis Friesland qualifiziert.
Frau Bastrop bittet um Abstimmung, den
Antrag zur Beratung in die Fraktionen zurückzugeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Frau Sudholz übernimmt den Vorsitz und fährt
mit der Tagesordnung fort.