Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Das Gremium nimmt das Gesprächsprotokoll zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Anlässlich des Briefes der Kindertagespflegepersonen vom 20.12.2020 wurden in Absprache mit der Jugendhilfeausschussvorsitzenden Frau Sudholz,  Frau Rothenburg und Frau Dolman zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Dieses fand am 19.01.2021 gemeinsam mit der ersten Kreisrätin Frau Vogelbusch und Frau Renken statt. Frau Sudholz musste Ihre Teilnahme leider absagen.

 

Zusammengefasstes Ergebnis des Gespräches:

 

Seitens des FB 51 wird der Beitritt der Tagespflegepersonen zur Berufsvereinigung Kindertagespflegepersonen e.V. begrüßt. Dies sei ein Schritt in Richtung Stärkung bei der Ausübung der Selbständigkeit. Bislang sind es vier TPP`s, die der Berufsvereinigung beigetreten sind.

  • Zum Thema Fortzahlung der laufenden Geldleistung, wenn das Kind aus unterschiedlichen Gründen nicht durch die jeweilige Tagespflegeperson betreut wird, erklärte Frau Vogelbusch, dass eine Fortzahlung bei Nichtleistung rechtlich nicht möglich ist. Der Landkreis würde bei Fortzahlung der Leistung z.B. in Urlaubszeiten, Krankheitszeiten oder sonstigen Gründen den Tatbestand der Scheinselbständigkeit erfüllen. Zudem macht der Landkreis sich strafbar, wenn er Leistungen bezahlt, die nicht erbracht wurden. Dies wurde aus verschiedenen Blickwinkeln und Vergleichen erläutert.
  • Bei den Möglichkeiten der Unterstützung sprach Frau Rothenburg eine Werbung für Kindertagespflege auf der Homepage des Landkreises Friesland an. Für eine online Werbung wurden von allen Beteiligten viele Beispiele genannt: ein Video der Tagespflegepersonen auf der Homepage des LK FRI, ähnlich wie der LK Cloppenburg es hat; eine Verlinkung von der Seite des Landkreises zu den TPP´s; Kurzdarstellung der einzelnen TPP`s mit ihren Besonderheiten; eine tagesaktuelle Liste mit den freien/ besetzten Betreuungsplätzen der TPP`s online stellen; Qualitätsmerkmale der TPP`s aufzeigen.
  • Eine weitere Hilfe wäre die Entwicklung einer beruflichen Rollenklarheit sowie eines Selbstbewusstseins des beruflichen Handelns: wir sind viel Wert als Tagespflegepersonen! Hierzu wurden passgenaue Fortbildungen angedacht, die ggf. mit Unterstützung der VHS angeboten werden sollen.
  • Unterstützung bedarf es ebenfalls zur Herleitung des gemeinsamen Handelns der TPP`s. Als Beispiel wurde hier eine Vertragsgestaltung mit den Eltern genannt, die die Durchzahlung in nicht betreuten Zeiten in sich hat, z.B. Tagespflege kostet Summe X pro Monat für 12 Monate im Jahr, ähnlich wie bei der Musikschule oder Kindergarten. Dies macht nur Sinn, wenn möglichst viele TPP`s sich einig sind und derart die Verträge gestalten.
  • Zur Entwicklung einer fachlichen Qualität, wurde die Durchführung von Supervisionen (auf den Sozialraum bezogen) vorgeschlagen, um sich nicht nur strukturell sondern auch fachlich auszutauschen. Frau Renken wies nochmals darauf hin, dass der Landkreis Friesland viele Fachtage, Vorträge und Fortbildungen anbietet, die an einen bereiten Teilnehmerkreis gesandt werden um eine einheitliche Fachlichkeit im Landkreis Friesland zu bilden. Diese werden auch an die Tagespflegepersonen gesandt.
  • Zur Bildung von noch mehr Fachlichkeit wünscht Frau Rothenburg sich eine einmal jährlich verpflichtende Fortbildung zum Thema Kindeswohlgefährdung.
  • Frau Rothenburg spricht ebenfalls das QHB – Qualitätshandbuch für die Kindertagespflege an. Hier wären in der Ausbildung ca. 400 Unterrichtsstunden vorgesehen. Für Frau Rothenburg und Frau Dolman wäre es zu empfehlen, das QHB im Landkreis Friesland einzuführen. (Anmerkung: Frau Renken hat dazu ein Gespräch mit Frau Keuenhof von der VHS geführt. Frau Keuenhof ist aus ihrer Arbeit in der VHS in NRW sehr vertraut mit dem QHB und kennt seine Möglichkeiten und Grenzen. Es wird ein weiteres Gespräch der genauen Bedarfe zwischen den Fachberaterinnen Kindertagespflege und Frau Keuenhof geben müssen um ein auf den Landkreis Friesland abgestimmtes Konzept zu entwickeln).
  • Beim Thema ausstehende finanzielle Forderung an die Eltern schlug Frau Vogelbusch eine Unterstützung der TPP`s durch den Landkreis vor. Auch ein Brief an die Eltern durch den Landkreis mit dem Aufzeigen der Pflichten der Eltern ist eine Möglichkeit.
  • Es soll Seitens des Landkreises bei einem nächsten Netzwerktreffen auf die Vorteile der Berufsvereinigung Kindertagespflege e.V. hingewiesen werden.

 

Frau Vogelbusch erklärte Frau Rothenburg und Frau Dolman, dass der FB 51 in seiner nächsten Jugendhilfeausschusssitzung am 24.02.2021 den Mitgliedern das Protokoll des Gespräches zur Verfügung stellen wird.

 

Am Ende bedankten sich alle gegenseitig für das Konstruktive Gespräch.

 

Anlage:

 

Anlage 1:             Brief der Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V.

 

Frau Vogelbusch berichtet von dem gemeinsamen Gespräch mit Frau Renken, Frau Rothenburg und Frau Dolmann zur Erörterung inwiefern der Landkreis Friesland den Tagespflegepersonen weitere Unterstützung anbieten kann. Die Schwierigkeit bei einem so intensiven Kontakt mit Kunden ggf. auch einmal unangenehme Botschaften zu vermitteln ist nachvollziehbar. Frau Vogelbusch ermutigt die Tagespflegepersonen zu verdeutlichen, dass sie eine hohe Qualität anbieten und somit auch die Eltern ihren Verpflichtungen nachkommen müssen. Sowohl bei Vertragsfragen oder auch bei der Öffentlichkeitsarbeit sichert Frau Vogelbusch ausdrücklich Unterstützung zu. Weiterhin macht Frau Vogelbusch deutlich, dass dem Landkreis Friesland die Qualität sehr wichtig ist und hinsichtlich Fortbildungen gerne noch einmal mit den Tagespflegepersonen erörtert werden kann, was genau da angeboten werden sollte. Vom Land Niedersachsen sind 24 Stunden Fortbildung im Jahr vorgeschrieben. Darüber hinaus kann der Landkreis Friesland zur Steigerung der Qualität in der Kindertagespflege einzelne Fortbildungen als Grundlage für einen Förderanspruch der Eltern, verpflichtend anbieten. 

Frau Renken führt ergänzend aus und betont noch einmal das gute Gesprächsergebnis durch die konstruktiven Ideen von Frau Rothenburg und Frau Dolmann. Hier wurde die gute Zusammenarbeit mit dem Jugendamt deutlich. Auf Grundlage des Gesprächsprotokolls haben die Fachberatungen Frau Winkes und Frau Siefener die einzelnen Punkte bereits bearbeitet. Mit Frau Keuenhof von der VHS haben sie inzwischen über die Umsetzung des QHB für Friesland gesprochen. Alle Beteiligten halten eine Umsetzung zum aktuellen Zeitpunkt für nicht realistisch. Bei dem geforderten Stundenanteil von 300 Unterrichtsstunden, plus 2 X Praktika, plus Selbstlerneinheiten wird das Akquirieren von zukünftigen Tagespflegepersonen als sehr schwierig angesehen, da die hiesig geforderten 160 Unterrichtsstunden bereits schwer zu besetzen sind. Hinzu kommen die jährlich geforderten 24 Fortbildungsstunden. Auch zu diesen müssen einige Tagespflegepersonen überzeugt werden.

Ein weiterer Punkt in dem Gespräch mit Frau Rothenburg und Frau Dolmann war die Überlegung der Einrichtung einer Datenbank über verfügbare Betreuungsplätze. Aufgrund der individuellen Arbeit der Tagespflegepersonen gestaltet sich die Pflege einer solchen Datenbank schwierig. Hierzu müsste gemeinsam mit den Tagespflegepersonen noch einmal konkretisiert werden, welche Inhalte dort abgebildet werden könnten.

 

Verpflichtende einmal jährliche Fortbildungen zum Thema Kindeswohlgefährdung wurden von allen Gesprächsteilnehmern für wichtig erachtet. Klar ist, dass der Landkreis Friesland diese anbietet und finanziert.

Um die fachliche Qualität und die eigene Wichtigkeit der einzelnen Tagespflegepersonen mit ihren Besonderheiten herauszustellen, ermutigt Frau Renken die Tagespflegepersonen dies in Verträgen festzuhalten. Zur Vertragsgestaltung gab es bereits eine Fortbildung, die nach Aussagen der Fachberatungen sehr gut angenommen wurde. 

Auf Nachfrage erklärt Frau Renken, dass der Landkreis Friesland die vorgegebenen 160 Fortbildungsstunden, die das Land zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen vorsieht, schult.

Herr Wilken sieht die Unterstützungsbedarfe der Tagespflegepersonen in einem Entwicklungsprozess und erklärt im Namen der Mehrheitsgruppe SPD/Grüne/FDP weitere Möglichkeiten zu eruieren.  Es gilt aufgrund der Notwendigkeit  der Bereitstellung ausreichender Betreuungsplätze, eine größtmögliche Zufriedenheit der Tagespflegepersonen zu erreichen. Offensichtlich sind die Tagespflegepersonen des Landkreises Friesland noch nicht zufrieden und berichten von besseren Verfahrensweisen in benachbarten Landkreisen.

Frau Vogelbusch stellt klar, dass der Landkreis Friesland die Zahlungen, die nach  § 23 SGB VIII vorgesehen sind, zahlt. Abweichende Regelungen, wie z.B. das Durchzahlen bei Krankheit der Tagespflegeperson oder wenn das Kind nicht gebracht wird,  löst sofort eine Sozialversicherungspflicht aus, weil das unternehmerische Risiko wegfällt.  Sozialversicherungsbeiträge wären bei Fortzahlung in diesen Fällen für das gesamte Jahreseinkommen fällig.  Der Rentenversicherungsträger unterstellt hier eine Scheinselbständigkeit. Mit der Feststellung einer abhängigen Beschäftigung entstünde sodann evtl. ein Angestelltenverhältnis mit dem Landkreis Friesland. Ein entsprechender Prüfungsvermerk des Rentenversicherungsträgers für verschiedene Funktionen im Landkreis Friesland liegt vor. Anzumerken sei hier, dass Fortzahlungen aufgrund der Corona-Pandemie davon ausgenommen sind. Dazu gebe es eine Landesregelung.

Frau Rothenburg beschreibt die Grenzen der finanziellen Belastbarkeit der Eltern. Weiterhin stellt sie die selbständige Arbeit der Tagespflegepersonen heraus und sieht hier keineswegs die Gefahr der Scheinselbständigkeit. Diese bedürfe doch eine klare Weisungsgebundenheit, die keineswegs besteht. Sie berichtet von Nachbarlandkreisen in denen eine Fortzahlung praktiziert wird.

Frau Vogelbusch erläutert die vertraglichen Beziehungen. Die Verträge werden zwischen den Tagespflegepersonen und den Eltern geschlossen und nicht mit dem Landkreis. Der vom Landkreis gezahlte Zuschuss steht eigentlich den Eltern zu. In Niedersachsen ist die Regelung jedoch so, dass die Gelder direkt an die Tagespflegepersonen ausgezahlt werden. Es käme zu keiner Diskussion, wenn diese an die Eltern überwiesen würden.

Frau Vogelbusch liest auszugsweise aus einem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung für verschiedenste Berufsausübungen beim Landkreis Friesland vor. Hieraus wird noch einmal deutlich, was eine Selbständigkeit begründet. bzw. woran festzumachen ist, dass es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt, für die dann Sozialversicherungspflicht besteht.

Auf Nachfrage erklärt Frau Vogelbusch, dass für Unfallversicherung und Altersvorsorge ein Zuschuss an die Tagespflegepersonen gezahlt wird. Sollte die Politik zu der Entscheidung kommen, die Tagespflegepersonen in ein Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen, sind hohe Zahlungen an Sozialversicherungsbeiträgen zu erwarten. Als Anlage zum Protokoll wird die Verwaltung hierzu eine Hochrechnung mit Durchschnittswerten erstellen. Zudem wird der Vorschlag von der Verwaltung aufgenommen,  eine Abfrage bei den Tagespflegepersonen hinsichtlich ihrer Selbständigkeit zu veranlassen. Weiterhin werden Informationen der benachbarten Landkreise hinsichtlich derer Verfahrensweisen eingeholt.

Anmerkung der Protokollführerin: Die Hochrechnung befindet sich derzeit in Bearbeitung und wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Frau Renken bemerkt, dass die Inhalte des Briefes und seine Forderungen von der „Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V.“ aufgestellt wurden. Die Berufsvereinigung umfasst in Friesland 4 Tagespflegepersonen und bildet somit nicht die Mehrheit und Meinung aller Tagespflegepersonen ab. Insofern müssen die Inhalte mit dem Netzwerk der Kindertagespflegepersonen besprochen werden. Dies auch, weil die Arbeitsweisen der Kindertagespflegepersonen sehr vielfältig sind. Sie versichert die Unterstützung des Landkreises sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei Formulierung von Mahnungen von ausstehenden Forderungen. Die Mitarbeiterinnen in der Fachberatung sind hoch motiviert eine größtmögliche Zufriedenheit der Tagespflegepersonen herzustellen.

Herr Ambrosy erklärt, dass es hier um eine Grundsatzentscheidung zwischen einem unternehmerischen System oder einem System mit abhängig Beschäftigten geht. Eine Pauschalzahlung ist ein Tatbestandsmerkmal für eine abhängige Beschäftigung. Das SGB VIII kennt ein Nebeneinander von privatrechtlichen Elementen von Anbietern, von Wohlfahrtsverbänden, von Kirchen, aber auch von öffentlicher Hand.  Zu sagen, dass die Tagespflegepersonen für den  Landkreis Friesland mit ihrer guten Arbeit wichtig sind, sei insofern  kein  Widerspruch zum Gesamtsystem. Herr Ambrosy fasst alle Argumente zusammen und beschreibt zwei Lösungsansätze. Einerseits führen Pauschalzahlungen rechtlich unumstritten zu einem Systemwechsel.  Andererseits ist der Landkreis Friesland als Träger durchaus berufen, bei Vertragsanpassungen mitzuwirken. Hier sollte klar formuliert sein, dass die Eltern ihrer Zahlungspflicht nachzukommen haben. Rechtlich ist diese Konstruktion beispielsweise mit den Verträgen bei der Musikschule vergleichbar. Laut Gesetzgeber soll das System mit Kindertagespflegepersonen über eine Selbständigkeit organisiert werden. Dies sei eine Grundsatzentscheidung. Einer anderen kommunalen Entscheidung liegt ein anders System zugrunde. Herr Ambrosy begrüßt die Regelung in Niedersachsen, dass das Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen den Tagespflegepersonen und den Eltern besteht. So bleibt die Möglichkeit der Selbständigkeit erhalten, welches nach seiner Einschätzung von einigen Tagespflegepersonen geschätzt wird. Der Landkreis Friesland gibt lediglich einen Rahmen vor und übernimmt die Aufsicht, wie beispielsweise auch bei Kindergärten und Wohlfahrtsverbänden.

Frau Vogelbusch stellt klar, dass die Vorgaben, die der Landkreis Friesland an die Tagespflegepersonen heranträgt, vom Gesetzgeber beschrieben sind.

Bevor es zu einer Grundsatzentscheidung kommt, sichern Herr Ambrosy und Frau Vogelbusch wie von der Politik gewünscht zu, alle Informationen zusammenzutragen.

Frau Sudholz übergibt  den Vorsitz an Frau Bastrop  um einen Antrag der CDU-Fraktion, der dem Gremium als Tischvorlage zur heutigen Sitzung vorliegt, auszuführen.

Frau Kujath stellt den Antrag, den Antrag der CDU-Fraktion aufgrund der Kurzfristigkeit zur Beratung zurückzustellen.

Der Antrag der CDU-Fraktion sei damit begründet, für die Tagespflegepersonen eine bessere Planungssicherheit herzustellen. Neben vielen anderen Fragen sieht sie die Thematik  der Scheinselbständigkeit juristisch nicht abschließend geklärt. Die Auswirkungen durch Fehlzahlungen auf die wirtschaftliche Situation der Tagespflegepersonen sei keineswegs vergleichbar mit den Auswirkungen in einer kommunalen Einrichtung. In der Vergangenheit wurde aus gegebenem Anlass der Rahmen bereits nachjustiert. Frau Sudholz sieht erneut die Veranlassung  zur Überprüfung. Sie fordert die Verwaltung zur schriftlichen Beantwortung der heute gestellten Fragen auf, um diese im nächsten Jugendhilfeausschuss zu beraten.

Herr Wilken stellt fest, dass die Beantwortung der vielen Fragen, die sich im Zuge der lebhaften Diskussion heute ergeben haben, einer intensiven Ausarbeitung bedürfe. Die für den Landkreis Friesland wichtige und gute Arbeit der Tagespflegepersonen solle mit einer verlässlichen Finanzierung verbunden sein. 

Frau Renken beschreibt diese Thematik als einen Entwicklungsprozess, bei dem möglichst alle Tagespflegepersonen einbezogen werden sollen. Insgesamt sind momentan 62 Tagespflegepersonen im Landkreis Friesland qualifiziert.

Frau Bastrop bittet um Abstimmung, den Antrag zur Beratung in die Fraktionen zurückzugeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Frau Sudholz übernimmt den Vorsitz und fährt mit der Tagesordnung fort.