Beschluss: zur Kenntnis genommen

Landrat Ambrosy gab auszugsweise das Antwortschreiben des Vorstandsvorsitzenden Dr. Brinker wieder; es ist diesem Protokoll beigefügt.


Der Kreistag nahm Kenntnis.


Kreistagsabgeordneter Husemann führte aus, ursprünglich habe die EWE AG signalisiert, alle Bürger gleich zu behandeln, unabhängig davon, ob sie Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt hätten oder nicht. Nun zeichne sich ab, dass die EWE sich teilweise von dieser Zusage zurück ziehe. Viele Bürger aber hätten auf diese Aussage vertraut und auf einen Widerspruch verzichtet. - Über seine Vertretung in den Gremien sollte der Landkreis darauf einwirken, dass die ursprüngliche Zusage weiterhin Bestand habe.


Landrat Ambrosy bezog sich auf ein persönliches Gespräch mit Herrn Dr. Brinker am heutigen Tage. Demnach seien zwei Verfahren zu unterscheiden:


Zum einen gehe es um die Frage der Rechtmäßigkeit des Preisanstiegs für Gas. Das Verfahren habe vor zwei Jahren begonnen. Alle bisherigen Verfahren zur Frage der Billigkeit/Unbilligkeit von Erhöhungen habe die EWE gewonnen.


Dabei gehe es um die Klärung, ob über die normalen BGB-Regelungen diese Prozentsätze an die Kunden weitergegeben werden durften und angemessen oder unbillig gewesen seien.


Bezüglich dieser Rechtsstreitigkeiten halte die EWE lt. aktueller Aussage von Herrn Dr. Brinker an ihrem Wort fest. Sollte der Bundesgerichtshof oder ein anderes Gericht rechtskräftig gegen die EWE entscheiden, so werde die EWE alle Bürgerinnen und Bürger - wie zugesagt - gleich behandeln.


Davon zu unterscheiden sei ein neu eingeführtes Rechtsproblem, bei dem nunmehr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hauptgegenstand seien. Hier gehe es um die Frage, ob die EWE AG überhaupt berechtigt sei, Preisanstiege weiterzugeben; die grundsätzliche Entscheidung dazu sei naturgemäß in ihren möglich Konsequenzen wesentlich weitreichender. Sollte die EWE AG in diesem Verfahren unterliegen und die Unwirksamkeit der AGB festgestellt werden, so sei dies gleichbedeutend mit einer akuten Bestandsgefährdung des gesamten Unternehmens. Verständlich sei daher, wenn der Vorstand vor diesem Hintergrund die Urteile abwarten wolle; letztlich sei aus dessen Sicht das Wohl des Unternehmens entscheidend, denn niemand könne ein Interesse an einer Gefährdung der EWE haben.


Der Kreistag nahm Kenntnis.