Beschlussvorschlag:

 

Das Gremium beschließt die Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege gemäß des beigefügten Entwurfes der Anlage 1.

 

 


Begründung:

 

Der Verwaltung ist am weiteren Ausbau und Erhalt der Qualität im Betreuungsangebot der Kindertagespflege gelegen. Die Satzung bedarf daher der Anpassung.

 

Gemäß § 22 SGB VIII soll Kindertagespflege die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Dies bedeutet u.a., dass der Landkreis Friesland als Fachberatung mit den Tagespflegepersonen stetig am Ausbau und Erhalt der Qualität in der Kindertagespflege arbeiten muss.

 

Die Änderungen der Satzung werden nachfolgend erläutert.

 

In § 3 Abs. 6 und 7 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” wurde jeweils eine ergänzende Klarstellung aufgenommen, welche sich in der Praxis als notwendige Ergänzung herausstellte.

 

In § 4 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” wurde der Stundensatz erhöht. Der Anerkennungsbetrag der Förderleistung beträgt weiterhin 3,20 € pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind, die pauschale Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand wurde von 1,00 € pro Betreuungsstunde und Kind auf 1,40 € erhöht. Dies bedeutet einen Gesamtbetrag von 4,60 € pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind. Diese Erhöhung ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung und zur Beibehaltung der Attraktivität der Kindertagespflege erforderlich. Zudem wurde § 4 Abs. 5 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” etwas gestrafft, die Abrechnungsmodalität richtet sich nach schriftlicher Vereinbarung.

Die Erhöhung der pauschalen Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand pro Betreuungsstunde und Kind um 0,40 € wird voraussichtlich Mehrkosten i.H.v. ca. 80.000,00 € jährlich bedeuten, diese Mehrkosten wurden bereits eingeplant.

 

In § 7 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” wurden einige Klarstellungen oder auch Gesetzesänderungen hinzugefügt. Neu aufgenommen wurde § 7 Abs. 13 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” um Familien mit mehreren Kindern in kostenbeitragspflichtiger Kindertagespflege eine Verringerung des Kostenbeitrages für das ältere Kind zuteil werden zu lassen.

Die Anlage 1 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” wurde bei den unteren Einkommensstufen etwas verringert und bei der Stufe 6 (Einkommen ab 35.001,00 €) etwas erhöht von 2,52 € auf 2,60 € je Betreuungsstunde. Diese vorgenommenen Änderungen werden aus Sicht der Verwaltung keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen für den Landkreis haben.

 

Die geänderte Satzung soll ab dem 01.06.2021 gelten.

 

Anlagen:

 

Anlage 1:             Entwurf der Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege ab dem 01.06.2021

 

Anlage 2:             Bisherige Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege vom 19.12.2018

 

Anlage 3:             Gegenüberstellung der Änderungen in der Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege

 

Frau Vogelbusch erinnert an die letzte vom damaligen Kreistag beschlossene Änderung und Anpassung der Satzung. Es seien aus Gründen der Praktikabilität die Abrechnungsmodalitäten herausgenommen worden. Die müsse nicht in einer Satzung geregelt werden.

 

Frau Renken erklärt, dass sich die Notwendigkeit der Änderung der Satzung aus der alltäglichen  Zusammenarbeit mit den Tagespflegepersonen ergeben hat.

Ergänzend zur Vorlage stellt sie heraus, dass die Höchststundenzahl (§3) verändert worden ist, um eine realistische Voraussetzung zu schaffen, die den Arbeitszeiten der Eltern Rechnung trägt. Die Erstattungen für den Sachkostenaufwand wurden um 0,40 € angehoben (§4). Die Abrechnungsmodalitäten werden zukünftig schriftlich zwischen den Vertragspartnern und nicht in der Satzung festgelegt. Eine weitere Anpassung ergibt sich hinsichtlich der Einkommensgrenzen und die Einführung eines Geschwisterbonus (§7).

 

Herr Neugebauer wundert sich über die Vielzahl an Betreuungsstunden die sich rechnerisch aus den Mehrausgaben in Höhe von 80.000 €, bei einer Erhöhung von 0,40 € pro Betreuungsstunde ergeben.  Frau Renken bestätigt diese Betreuungsform des Landkreises Friesland in ihrer Wichtigkeit.

 

Frau Vogelbusch betont die Notwendigkeit dieser Betreuungsform aufgrund fehlender Krippenplätze oder wenn beispielsweise ein Kindergarten die individuell erforderlichen Betreuungszeiten nicht gewährleisten kann. Die Tagespflegepersonen stellen sich auf die Bedarfe der Eltern ein. 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig