Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt die Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege gemäß des beigefügten Entwurfes der Anlage 1.
Begründung:
Der Verwaltung ist am weiteren Ausbau und Erhalt der Qualität im Betreuungsangebot der Kindertagespflege gelegen. Die Satzung bedarf daher der Anpassung.
Gemäß § 22 SGB VIII soll Kindertagespflege die Entwicklung des
Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
fördern, die Erziehung und
Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser
miteinander vereinbaren zu können. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des
Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige
Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und
Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den
sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den
Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine
ethnische Herkunft berücksichtigen. Dies bedeutet u.a., dass der Landkreis
Friesland als Fachberatung mit den Tagespflegepersonen stetig am Ausbau und
Erhalt der Qualität in der Kindertagespflege arbeiten muss.
Die Änderungen der Satzung werden nachfolgend
erläutert.
In § 3 Abs. 6 und 7 der “Satzung des Landkreises
Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen
in der Kindertagespflege” wurde jeweils eine ergänzende Klarstellung
aufgenommen, welche sich in der Praxis als notwendige Ergänzung herausstellte.
In § 4 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises
Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen
in der Kindertagespflege” wurde der Stundensatz erhöht. Der Anerkennungsbetrag
der Förderleistung beträgt weiterhin 3,20 € pro geleisteter Betreuungsstunde
und Kind, die pauschale Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand
wurde von 1,00 € pro Betreuungsstunde und Kind auf 1,40 € erhöht. Dies bedeutet
einen Gesamtbetrag von 4,60 € pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind. Diese
Erhöhung ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung
und zur Beibehaltung der Attraktivität der Kindertagespflege erforderlich.
Zudem wurde § 4 Abs. 5 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung
von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege”
etwas gestrafft, die Abrechnungsmodalität richtet sich nach schriftlicher
Vereinbarung.
Die Erhöhung der pauschalen Erstattung der
angemessenen Kosten für den Sachaufwand pro Betreuungsstunde und Kind um 0,40 €
wird voraussichtlich Mehrkosten i.H.v. ca. 80.000,00 € jährlich bedeuten, diese
Mehrkosten wurden bereits eingeplant.
In § 7 der “Satzung des Landkreises Friesland
über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der
Kindertagespflege” wurden einige Klarstellungen oder auch Gesetzesänderungen
hinzugefügt. Neu aufgenommen wurde § 7 Abs. 13 der “Satzung des Landkreises
Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen
in der Kindertagespflege” um Familien mit mehreren Kindern in
kostenbeitragspflichtiger Kindertagespflege eine Verringerung des
Kostenbeitrages für das ältere Kind zuteil werden zu lassen.
Die Anlage 1 der “Satzung des Landkreises
Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen
in der Kindertagespflege” wurde bei den unteren Einkommensstufen etwas
verringert und bei der Stufe 6 (Einkommen ab 35.001,00 €) etwas erhöht von 2,52
€ auf 2,60 € je Betreuungsstunde. Diese vorgenommenen Änderungen werden aus
Sicht der Verwaltung keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen für den
Landkreis haben.
Die geänderte Satzung soll ab dem 01.06.2021
gelten.
Anlagen:
Anlage
1: Entwurf der Satzung des
Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von
Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege ab dem 01.06.2021
Anlage
2: Bisherige Satzung des
Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von
Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege vom 19.12.2018
Anlage
3: Gegenüberstellung der
Änderungen in der Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von
Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege
Frau Vogelbusch
erinnert an die letzte vom damaligen Kreistag beschlossene Änderung und
Anpassung der Satzung. Es seien aus Gründen der Praktikabilität die
Abrechnungsmodalitäten herausgenommen worden. Die müsse nicht in einer Satzung
geregelt werden.
Frau Renken
erklärt, dass sich die Notwendigkeit der Änderung der Satzung aus der
alltäglichen Zusammenarbeit mit den
Tagespflegepersonen ergeben hat.
Ergänzend zur
Vorlage stellt sie heraus, dass die Höchststundenzahl (§3) verändert worden
ist, um eine realistische Voraussetzung zu schaffen, die den Arbeitszeiten der
Eltern Rechnung trägt. Die Erstattungen für den Sachkostenaufwand wurden um
0,40 € angehoben (§4). Die Abrechnungsmodalitäten werden zukünftig schriftlich
zwischen den Vertragspartnern und nicht in der Satzung festgelegt. Eine weitere
Anpassung ergibt sich hinsichtlich der Einkommensgrenzen und die Einführung
eines Geschwisterbonus (§7).
Herr Neugebauer
wundert sich über die Vielzahl an Betreuungsstunden die sich rechnerisch aus
den Mehrausgaben in Höhe von 80.000 €, bei einer Erhöhung von 0,40 € pro
Betreuungsstunde ergeben. Frau Renken
bestätigt diese Betreuungsform des Landkreises Friesland in ihrer Wichtigkeit.
Frau Vogelbusch betont die Notwendigkeit dieser Betreuungsform aufgrund fehlender Krippenplätze oder wenn beispielsweise ein Kindergarten die individuell erforderlichen Betreuungszeiten nicht gewährleisten kann. Die Tagespflegepersonen stellen sich auf die Bedarfe der Eltern ein.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig