Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Die Bewertung der Ergebnisse durch den Leiter des Kreismedienzentrums, Herrn Philipp Merten, werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Begründung:

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage 1014/2020, die am 25.11.2020 im Kreisausschuss und am 14.12. im Kreistag vorgelegt wurde. Wegen der Sitzungsstreichung des SSK am 17.11.2020 musste diese Beratungsfolge mit Blick auf § 5 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung bestehen bleiben.

 

Der Leiter des Kreismedienzentrums Friesland, Herr Philipp Merten, wird den Ablauf der überörtlichen Prüfung nochmal zusammenfassend darstellen und die Ergebnisse und Veränderungsmöglichkeiten aus seiner Sicht bewerten. Inhaltlich wird dazu Bezug auf die Vorlage 1014/2020 genommen.

 

Es wird um Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlages gebeten.

 

Anlagen:

- Vorlage Nr. 1014/2020

- Prüfungsmitteilung der überörtlichen Prüfung des Landesrechnungshofes im   Kreismedienzentrum Friesland

 

Herr Merten trägt in einer Zusammenfassung die Ergebnisse der Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes im Kreismedienzentrum Friesland vor. Der Bericht liegt der Niederschrift an.

 

Herr Ambrosy bedankt sich für die gute Arbeit im Kreismedienzentrum Friesland und freut sich über das gute Ergebnis. Nach dem vor drei Jahren gefassten Grundsatzbeschluss zur Digitalisierung sind wir heute sehr gut aufgestellt hinsichtlich der Ausstattung an den Schulen. Durch zusätzliche Förderprogramme vom Land und Bund konnte die Anschaffung von ausreichenden Endgeräten realisiert werden. Durch die Bedarfsmeldung der Grundschulen sind einige Geräte für Grundschulen reserviert. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie wurde deutlich, dass sich die Einrichtung des Kreismedienzentrums bewährt hat. Herr Ambrosy macht noch einmal deutlich, dass das Kreismedienzentrum auch für die Schulträger der Grundschulen ansprechbar sei.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Ernst die Ausführlichkeit des Prüfungsberichts des Landesrechnungshofes. Es ginge insbesondere um die Beantwortung von Korrekturvorschlägen aus den verschiedenen Kreismedienzentren der übrigen geprüften Landkreise.

 

Herr Merten beschreibt die verschiedenen Zuständigkeiten des Kreismedienzentrums. Neben den verschiedenen Schulträgern können sich auch eingetragene Vereine, die Volkshochschule und auch Kindergärten an das Kreismedienzentrum wenden. Künftig solle in diesen Einrichtungen mehr geworben werden.

 

Im Hinblick auf „lebenslanges Lernen“ ergeht aus der Politik der Hinweis, dass auch die Senioren zu berücksichtigen seien. Herr Merten beschreibt die Vorrangigkeit der Schulen im Zuge der Corona-Pandemie, versichert aber die Erwachsenenbildung im Blick zu behalten.

 

Frau Bödecker bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Merten.