Sitzung: 13.04.2021 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 1158/2021
Beschlussvorschlag:
Die Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige wird in ihrer Neufassung beschlossen.
1. Für den Fachbereich Soziales und Senioren
Mit Wirkung zum 01.12.2020 wurde Bruder Franziskus zunächst bis
31.10.2021 zum ehrenamtlichen Beauftragten für den interreligiösen Dialog im
Landkreis Friesland bestellt (Vorlage 1052/2020). Mit der Bestellung an sich
ging ebenso der Beschluss einher, eine Aufwandsentschädigung zu entrichten.
Derzeit besteht dafür jedoch keine Grundlage, da die Satzung des Landkreises
Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für
Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige vom 2. November 2011 eine solche
nicht vorsieht.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, eine Satzung zur Änderung
der o.g. Satzung zu erlassen. Schließlich wird die Aufgabe nicht nur kurz
übernommen, sondern soll im Laufe des Jahres für eine weitere Legislaturperiode
bestätigt werden. Für die/den Beauftragte/n ist eine Entschädigung in Höhe von
180,00 € monatlich vorgesehen. Deswegen wäre die Satzung unter §1 Nr. 1 um den
Buchstaben „h) Beauftragte/r für den interreligiösen Dialog“ zu erweitern und mit einer entsprechenden
Entschädigung in Höhe von 180,00 € zu versehen.
2. Für den Fachbereich Umwelt
Durch Beschluss des Kreistages vom 14.03.2019 (0622/2019) wurden die
Aufwandsentschädigungen und Erstattungsregelungen für die ehrenamtlichen
Wespen- und Hornissenberater (Hautflüglerberater) erneuert. Wie auch im Falle
des Beauftragten für den interreligiösen Dialog ist eine Anpassung innerhalb
der Satzung erforderlich, um über den politischen Beschluss hinaus eine
rechtliche Grundlage für die Auszahlungen zu schaffen.
In diesem Fall schlägt die Verwaltung vor, unter §1 Nr. 1 um den
Buchstaben „i) Hautflüglerberater (März bis Oktober)“ zu erweitern und mit
einer entsprechenden Entschädigung in Höhe von 40,00 € zu versehen.
Gleichzeitig wurde seinerzeit eine abweichende Regelung für die
Erstattung von Fahrtkosten und Auslagen getroffen, die unter §1 Nr. 5 ergänzt
werden soll. Der Wortlaut soll „Jeder Berater nach §1 Nr. 1 Buchst. i) erhält
für die telefonische und örtliche Beratung an 8 Monaten im Jahr eine monatliche
Pauschale in Höhe von 40,00 €, insgesamt maximal 320,00 € pro Kalenderjahr.
Fahrtkosten sind mit 0,30 € je gefahrenem km auf Nachweis erstattungsfähig.
Auslagen für den Erhalt und die Ergänzung des Beratersets und Auslagen für
notwendige Fortbildungsmaßnahmen sind ebenso erstattungsfähig.“ lauten.
Beide Änderungsbegehren wurden aus Effektivitätsgründen zusammengefasst.
Das Vorgehen ist in Bezug auf den Fachbereich Umwelt mit dem
Ausschussvorsitzenden Herrn Tammen abgestimmt.
Die Verwaltung
bittet um entsprechende Beschlussfassung.
Anlage(n):
Änderungssatzung
Entwurf der neugefassten Satzung als Lesefassung (Änderungen gelb markiert)
Herr Tetz führt die
Vorlage aus.
KTA Janssen befindet es als gute Sache, einen Ehrenamtlichen für den interreligiösen Dialog im Ausschuss zu haben und erkundigt sich, ob es so eine Einrichtung auch in anderen Landkreisen gäbe, oder ob es sich hier um ein einmaliges Projekt handele.
Erste Kreisrätin Vogelbusch antwortet, dass es bei den Nachbarkreisen keine derartige Einrichtung gäbe und auch niedersachsenweit seien ihr derartige Einrichtungen derzeit nicht bekannt.
KTA Janssen befindet das als sehr gut und erkennt darin ein Alleinstellungsmerkmal.
Erste Kreisrätin Vogelbusch stellt für die Novembersitzung einen ersten Zwischenbericht von Bruder Franziskus in Aussicht.
KTA Wilken fügt hinzu, dass er es grundsätzlich als wichtig erachtet, dass die Ehrenbeamten im Bereich Soziales mindestens einmal im Jahr vortragen wie sich ihr Aufgabengebiet darstelle.
Vorsitzende Bastrop sagt zu, einmal jährlich eine Berichterstattung in den Ausschusssitzungen anzuregen.
Herr Tetz informiert ergänzend, dass man plane, für die nächste Sitzung des Ausschusses eine Art Arbeitsanweisung zu entwerfen, welche eine entsprechende Berichtspflicht enthalte.
KTA Sudholz stellt die Frage, ob die Aufwandsentschädigungen regelmäßig an z.B. Inflationen angepasst werden.
Erste Kreisrätin Vogelbusch antwortet, dass dies so gehandhabt werde, allerdings sei sie nicht aktuell darüber informiert, wann die letzte Anpassung stattgefunden habe. Dieses sei immer an die Legislaturperiode gebunden und werde, sobald der neue Kreistag gewählt sei, neu ermittelt.
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschlussvorschlag auf Anpassung der Satzung wird einstimmig zugestimmt.