Beschlussvorschlag:

Die Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige wird in ihrer Neufassung beschlossen.


1. Für den Fachbereich Soziales und Senioren

 

Mit Wirkung zum 01.12.2020 wurde Bruder Franziskus zunächst bis 31.10.2021 zum ehrenamtlichen Beauftragten für den interreligiösen Dialog im Landkreis Friesland bestellt (Vorlage 1052/2020). Mit der Bestellung an sich ging ebenso der Beschluss einher, eine Aufwandsentschädigung zu entrichten.

Derzeit besteht dafür jedoch keine Grundlage, da die Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige vom 2. November 2011 eine solche nicht vorsieht.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, eine Satzung zur Änderung der o.g. Satzung zu erlassen. Schließlich wird die Aufgabe nicht nur kurz übernommen, sondern soll im Laufe des Jahres für eine weitere Legislaturperiode bestätigt werden. Für die/den Beauftragte/n ist eine Entschädigung in Höhe von 180,00 € monatlich vorgesehen. Deswegen wäre die Satzung unter §1 Nr. 1 um den Buchstaben „h) Beauftragte/r für den interreligiösen Dialog“  zu erweitern und mit einer entsprechenden Entschädigung in Höhe von 180,00 € zu versehen.

 

2. Für den Fachbereich Umwelt

 

Durch Beschluss des Kreistages vom 14.03.2019 (0622/2019) wurden die Aufwandsentschädigungen und Erstattungsregelungen für die ehrenamtlichen Wespen- und Hornissenberater (Hautflüglerberater) erneuert. Wie auch im Falle des Beauftragten für den interreligiösen Dialog ist eine Anpassung innerhalb der Satzung erforderlich, um über den politischen Beschluss hinaus eine rechtliche Grundlage für die Auszahlungen zu schaffen.

In diesem Fall schlägt die Verwaltung vor, unter §1 Nr. 1 um den Buchstaben „i) Hautflüglerberater (März bis Oktober)“ zu erweitern und mit einer entsprechenden Entschädigung in Höhe von 40,00 € zu versehen.

Gleichzeitig wurde seinerzeit eine abweichende Regelung für die Erstattung von Fahrtkosten und Auslagen getroffen, die unter §1 Nr. 5 ergänzt werden soll. Der Wortlaut soll „Jeder Berater nach §1 Nr. 1 Buchst. i) erhält für die telefonische und örtliche Beratung an 8 Monaten im Jahr eine monatliche Pauschale in Höhe von 40,00 €, insgesamt maximal 320,00 € pro Kalenderjahr. Fahrtkosten sind mit 0,30 € je gefahrenem km auf Nachweis erstattungsfähig. Auslagen für den Erhalt und die Ergänzung des Beratersets und Auslagen für notwendige Fortbildungsmaßnahmen sind ebenso erstattungsfähig.“ lauten.

 

Beide Änderungsbegehren wurden aus Effektivitätsgründen zusammengefasst. Das Vorgehen ist in Bezug auf den Fachbereich Umwelt mit dem Ausschussvorsitzenden Herrn Tammen abgestimmt.

 

Die Verwaltung bittet um entsprechende Beschlussfassung.

 

Anlage(n):

Änderungssatzung

Entwurf der neugefassten Satzung als Lesefassung (Änderungen gelb markiert)

 

 

Herr Tetz führt die Vorlage aus.

 

KTA Janssen befindet es als gute Sache, einen Ehrenamtlichen für den interreligiösen Dialog im Ausschuss zu haben und erkundigt sich, ob es so eine Einrichtung auch in anderen Landkreisen gäbe,  oder ob es sich hier um ein einmaliges Projekt handele.

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch antwortet, dass es bei den Nachbarkreisen keine derartige Einrichtung gäbe und auch niedersachsenweit seien ihr derartige Einrichtungen derzeit nicht bekannt.

 

KTA Janssen befindet das als sehr gut und erkennt darin ein Alleinstellungsmerkmal.

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch stellt für die Novembersitzung einen ersten Zwischenbericht von Bruder Franziskus in Aussicht.

 

KTA Wilken fügt hinzu, dass er es grundsätzlich als wichtig erachtet, dass die Ehrenbeamten im Bereich Soziales mindestens einmal im Jahr vortragen wie sich ihr Aufgabengebiet darstelle.

 

Vorsitzende Bastrop sagt zu, einmal jährlich eine Berichterstattung in den Ausschusssitzungen anzuregen.

 

Herr Tetz informiert ergänzend, dass man plane, für die nächste Sitzung des Ausschusses eine Art Arbeitsanweisung zu entwerfen, welche eine entsprechende Berichtspflicht enthalte.

 

KTA Sudholz stellt die Frage, ob die Aufwandsentschädigungen regelmäßig an z.B. Inflationen angepasst werden.

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch antwortet, dass dies so gehandhabt werde, allerdings sei sie nicht aktuell darüber informiert, wann die letzte Anpassung stattgefunden habe. Dieses sei immer an die Legislaturperiode gebunden und werde, sobald der neue Kreistag gewählt sei, neu ermittelt.


Abstimmungsergebnis:

Dem Beschlussvorschlag auf Anpassung der Satzung wird einstimmig zugestimmt.