Sitzung: 13.04.2021 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 1181/2021
Beschlussvorschlag:
Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen.
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen
mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) wird in vier Stufen umgesetzt,
beginnend mit den ersten Änderungen für die EGH zum 01.01.2017.
Nach bisherigen Planungen wurde die letzte Reformstufe auf den
01.01.2023 festgelegt. Inzwischen liegt der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung
der Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe
(Teilhabestärkungsgesetz) vor, der diesen Termin maßgeblich verändern könnte.
Der Gesetzesentwurf soll am 26.03.2021 im Bundestag debattiert werden
(BT.Drs.19/27400).
Mit dem BTHG hat sich der Gesetzgeber das Ziel gesetzt, auch im Hinblick auf die
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eine zeitgemäße Gestaltung mit besserer
Nutzerorientierung und Zugänglichkeit sowie eine höhere Effizienz der
Eingliederungshilfe zu erreichen. Bei dem BTHG handelt es sich um ein
Artikelgesetz, das diverse Gesetze (auch außerhalb der Sozialgesetzbücher)
ändert.
Sämtliche dieser Änderungen haben Einfluss auf die tägliche Arbeit im
Bereich der Eingliederungshilfe und zwar sowohl im Bereich der Arbeitsprozesse
sowie der Qualifikation und Profession des Personals.
Nachdem der Fachbereich zuletzt im Jahr 2019 über den Zwischenstand der
Umsetzung berichtet hat, scheint es derzeit angebracht, einen Zwischenbericht
abzugeben, zumal sich die letzte Reformstufe seit einem Jahr in der Umsetzung
befindet. Diese beinhaltete:
Reformstufe 3 ab 01.01.2020:
- Einführung SGB IX, Teil 2
(Eingliederungshilferecht), die Eingliederungshilfe wird aus dem SGB XII
herausgenommen und in das SGB IX integriert.
- Trennung der Fachleistungen der
Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen.
- Zweite Stufe bei Verbesserungen in der
Einkommens- und Vermögensheranziehung: Der Vermögensfreibetrag steigt auf
rund 50.000 Euro. Partnereinkommen und -vermögen wird nicht mehr
herangezogen.
- Erhöhte Melde- und Berichtspflichten
- Verbleib der Zuständigkeit auch bei
Umzug der leistungsberechtigten Person (gilt auch für die
existenzsichernden Leistungen)
In der Sitzung wird dazu entsprechend vorgetragen. Ein entsprechendes
Handout wird wegen der möglichen Anpassungen (s.o.) ggf. separat oder erst in
der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Anlage(n):
Bericht zum Sachstand zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Herr Tetz führt die Vorlage aus.
Herr Tetz berichtet zum Sachstand anhand einer Vorlage. Ein entsprechendes Handout wird in der Sitzung zur Verfügung gestellt und wird ebenfalls der Niederschrift als Anlage beigefügt.
KTA Wilken stellt die Frage, inwieweit der Bedarf, der von den Betroffenen geäußert würde, auch gedeckt werden könne. Gäbe es eine große Lücke oder sei das Angebot hier ausreichend.
Herr Tetz antwortet, dass grundsätzlich die Wünsche eher einfacher Natur seien. Diese könnten in der Regel auch realisiert werden. Auch spezielle Wünsche können die Menschen äußern. Es läge ein sehr großes Angebot an Unterstützung vor. Die Wenigsten allerdings nähmen dieses in Anspruch.
KTA Wilken fragt, ob die notwendigen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle untergebracht werden können.
Herr Tetz antwortet, dass es zurzeit noch möglich sei, allerdings durch die Einzelbesetzung der Doppelbüros würden diese Kapazitäten knapper.
KTA Wilken fragt, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich im Homeoffice befänden.
Herr Tetz antwortet, dass die Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Büro anwesend seien und nur wenige sich im Homeoffice befänden.
Erste Kreisrätin Vogelbusch fügt ergänzend an, dass ein Doppelbüro zurzeit nur von einer Person genutzt werden dürfe und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich durch Absprechen von Zeiten, Wahrnehmung von Außenterminen oder auch durch Homeoffice arrangierten.
Herr Tetz führt ergänzend aus, dass die Arbeit der Pädagogen sich tatsächlich gut aus dem Büro heraus organisieren lasse.
Abstimmungsergebnis:
Der Vortrag wird einstimmig zur Kenntnis genommen.