Beschluss: zur Kenntnis genommen




Der Einmündungsbereich der Kreisstraße 99 mit der Gemeindestraße Altendeichsweg in Sande erwies sich in der Vergangenheit als ein Bereich, der durch schwere Unfälle (weniger durch die Anzahl der Unfälle) in den Blickpunkt des Geschehens rückte; in den letzten Jahren stellt sich das Unfallgeschehen wie folgt dar:


2003: kein Verkehrsunfall

2004: Krad überholt aus Richtung BAB mit hoher Geschwindigkeit links einbiegenden Pkw (1 Schwerverletzter)

2005: Linksabbieger wird von nachfolgendem Pkw trotz Überholverbot (Zeichen 295, „durchgezogene Linie“) überholt

2006: Müllfahrzeug missachtet beim Überqueren der K 99 in Richtung Sande die Vorfahrt eines von links (BAB) kommenden Pkw, wodurch eine Person verletzt wurde

2007: kein Verkehrsunfall

2008: Pkw bemerkt zu spät Linksabbieger in Richtung Sande und erfasst beim Ausweichen Radfahrerin, die die K 99 überqueren wollte (1 Tote)


Nach der durch die Gemeinde Sande vorgenommenen baulichen Abbindung des Altendeichsweges von der K 99, die somit ein Abbiegen der Pkw nicht mehr ermöglicht und die durch verkehrsbehördliche Anordnung des Landkreises vom 25.02.2008 mit entsprechender Beschilderung verdeutlicht wurde, stehen noch die durch die Gemeinde Sande und den Bürgerverein Sanderahm beantragte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h sowie die Fußgänger-Lichtsignalanlage für die Querung der K 99 im Raum.


Zur Beurteilung dieser Anträge wurde zum einen eine Erhebung der Verkehrsdichte sowie der gefahrenen Geschwindigkeiten im Bereich Einmündung K 99/ Altendeichsweg vom 06.03. – 12.03. veranlasst, zum anderen erfolgte die Zählung der Querungen am 27.05. (sowie durch die Gemeinde am 22.06., um auch “Wochenend-Daten” zu erlangen).


Die Querungszählung hat übereinstimmendes Ergebnis, dass die erforderlichen Zahlen von mind. 100 Querungen (bzw. 50 wg. Schulweg) nicht annähernd erreicht werden, so dass es keine verkehrsrechtliche Begründung für die Anordnung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage gibt; dieses Begehren wird im Benehmen mit der Gemeinde Sande zurückgewiesen.


Die o.g. Messung mit dem durch den Landkreis eingesetzten System „viacount“ (erfasst wurden ca. 31.000 Fahrzeuge) hat eine V 85 (= die Geschwindigkeit, die von 85 % der Verkehrsteilnehmer nicht überschritten wird) von knapp über 100 km/h ergeben. Weitere ca. 9 % halten eine Geschwindigkeit < 110 km/h ein, während 4,6 % Geschwindigkeiten > 110 km/h fahren (ca. 1.400 Fahreuge); hierbei wurden “Ausreißer” bis maximal 201 km/h (FR Friedeburg) sowie 178 km/h (FR L 815) festgestellt.


Nach Darlegung der Polizei (s.o.) ist dort kein Unfallgeschehen aufgrund überhöhter Geschwindigkeit festzustellen, in der Vergangenheit setzten sich die Unfälle im wesentlichen aus Unfällen im Zusammenhang mit Abbiegevorgängen sowie Vorfahrtsverletzungen zusammen. Die Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich sind sehr gut; eine Lasermessung der Polizei hat ergeben, dass auch im Bereich der Anschlussstelle Sande jeweils Sichtweiten von ca. 200 m gegeben sind, was bei den vorhandenen Geschwindigkeiten ausreichend ist.


Die ehemals geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h auf der K 99 zwischen den Einmündungen K 91 (Dollstraße) und Altendeichsweg wurde nur zum Schutz der Radfahrer bis zum Bau eines Radweges angeordnet und nach Fertigstellung des Radweges 2006 wieder entfernt.


Nach der geltenden Rechtslage (-> § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung) sind Verkehrszeichen und -einrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.


Im Ergebnis sind sich die Fachbehörden Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Polizeiinspektion Wilhelmshaven/ Friesland sowie die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises im Rahmen der Unfallkommission einig, dass hier keine Beschränkung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit angezeigt ist, sondern vielmehr eine Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten durch Landkreis sowie ggf. Polizei.


Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 (oder gar 50 km/h) ist nach Beurteilung der Unfallkommission nicht das richtige Mittel, um dem Phänomen der einzelnen “Ausreißer” (s.o.) zu begegnen, denn eine solche (nicht nachvollziehbare) Geschwindigkeitsbeschränkung ist erfahrungsgemäß nicht geeignet, um die o.g. Überschreitungen einzudämmen, sondern führt nur zu einer vermehrten Anzahl von Verstößen. Hier sollten vielmehr -wie oben dargelegt- Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden.


Darüber hinaus wurde festgelegt, dass eine Fahrbahnrandmarkierung der K 99 durch die Straßenmeisterei Jever veranlasst wird.


Nicht zuletzt aufgrund der politischen Diskussion dieser straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheit wird eine Befassung im Ausschuss für Bauen, Feuerschutz und Straßenverkehr des Landkreises für sinnvoll erachtet, um ein Votum dieses Gremiums zu erhalten.



Herr Hinrichs erläuterte die Vorlage zu diesem TOP.



Die Wortbeiträge hatten übereinstimmend zum Inhalt, dass insbesondere aufgrund der ungenügenden Sichtverhältnisse einhergehend mit den hohen Geschwindigkeiten in den Einmündungen „Altendeichsweg“ als auch der AS Sande Beschränkungen der Geschwindigkeiten auf 70 km/h geboten seien.


KTA Ramke bat konkret um eine positive Entscheidung über die durch den Bürgerverein Sanderahm sowie die Gemeinde Sande gestellten Anträge, die Geschwindigkeit zwischen den Einmündungen Dollstraße (K 91) sowie „Altendeichsweg“ auf 70 km/h zu beschränken.


Die Verwaltung wird ohne konkrete Beschlussfassung beauftragt, in eigener Zuständigkeit zu entscheiden unter Einbeziehung des Votums des Fachausschusses.