Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Die Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland wird entsprechend der als Anlage beigefügten Fassung der Veränderungsverordnung geändert.





Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., Bezirksgruppe Oldenburg, beantragt mit Schreiben vom 17.07.2008 die Erhöhung der Taxi-Tarife im Landkreis Friesland durch Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland.


Die letzte Erhöhung der Tarife wurde durch den Landkreis mit der Neufassung der o.g. Verordnung, die am 01.09.2006 in Kraft trat, vorgenommen; hier wurde eine gemittelte Erhöhung der Tarife von 8,9 % vorgenommen.


Der Antrag beinhaltet nunmehr folgende Erhöhungen:


1. Grundgebühr: 2,30 € (bisher 2,10 €);

2. Entgelt für Fahrleistung: Der in 2006 erstmals eingeführte Staffeltarif soll wie folgt geändert werden:

  • bis 3,000 km Wegstrecke für jede 62,50 m besetzt gefahrene Wegstrecke 0,10 € (entspricht 1,60 €/km)/ bisher: 1,50 €/km

  • ab 3,001 km Wegstrecke für jede 66,66 m besetzt gefahrene Wegstrecke 0,10 € (entspricht 1,50 €/km)/ bisher: 1,40 €/km

  • die bisherige Tarifstufe ab 9,001 km mit 1,30 €/km soll entfallen.


Für die folgenden beispielhaften Touren würde sich die Erhöhung bei Umsetzung wie folgt auswirken:

aktuell beantragt


1,5 km Fahrt 4,35 € 4,70 €

3,0 km Fahrt 6,60 € 7,10 €

6,0 km Fahrt 10,80 € 11,60 €

15 km Fahrt 22,80 € 25,10 €


Der Antrag beinhaltet somit eine gemittelte Erhöhung der Entgelte von ca. 8 %.


Neben „normalen“ Kostensteigerungen in den Bereichen „Wartung und Reparatur der Fahrzeuge“ wird der Antrag im wesentlichen begründet mit den enorm gestiegenen Treibstoffkosten, die nach der Dieselpreis-Information des Statistischen Bundesamtes zwischen September 2006 (Anmerkung: letzte Erhöhung der Tarife) von 88,73 ct/Liter (netto) auf 128,48 ct/Liter (netto) im Juli 2008 um ca. 45 % gestiegen sind!


Nach dem Personenbeförderungsgesetz hat der Landkreis die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind; hierbei sind auch die öffentlichen Verkehrsinteressen und das Gemeinwohl in die Prüfung mit einzubeziehen.


Das durchgeführte Anhörverfahren sowie der bezirksweite Vergleich bestätigen die Angemessenheit der Tarifanpassung, die mit der als Anlage beigefügten Änderung der bestehenden Verordnung, die am 01.12.2008 in Kraft treten soll, umgesetzt wird.


Die bereits in 2006 diskutierte grundlegende Reform des Personenbeförderungsrechts -einhergehend mit einer evtl. Aufhebung der behördlichen Vorgabe von Taxitarifen, die seitens der Verwaltung als nicht mehr zeitgemäß angesehen wird- steht noch aus und scheint nach hiesiger Einschätzung zumindest mittelfristig auch nicht zu erwarten sein.



Herr Hinrichs erläuterte die Vorlage zu diesem TOP.


Herr Gramberger ergänzte, dass aufgrund der steigenden Benzinkosten der Antrag nachvollziehbar ist.







Abstimmungsergebnis:

einstimmig