Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

1.       Der Kreistag stimmt einer Einzahlung in Höhe von 65.000 € in das Stammkapital/Kapitalrücklage der WoBau Friesland GmbH und einer Erhöhung des Stammkapitals der WoBau Friesland GmbH um 22.250,00 € auf 1.758.500 € und den damit verbundenen Änderungen der Stimmrechtsanteile zu.

                                                                                                               

2.       Der Kreistag stimmt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG der dafür erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlung i.H.v. 65.000 € zu.

 

 

 


Begründung:

Die Wohnungsbaugesellschaft Friesland plant in den Jahren 2020 bis 2024 u.a. Neubauvorhaben in Zetel, Schortens und Jever. Die Einbringung von Grundstücken dieser  Gemeinden in die Gesellschaft mit rund 1/17 des Wertes als Stammkapital (rund 16/17 als Kapitalrücklage) führt zu geringen prozentualen Verschiebungen der Anteilswerte der einzelnen Gesellschafter untereinander. Eine Unterschreitung der mindestens 50 % des Hauptgesellschafters, Landkreis Friesland, kann durch Einbringung von Geld- oder Sachwerten i.H.v. 65.000 € kompensiert werden.

 

Der Landkreis Friesland hält derzeit an der WoBau Friesland GmbH Stimmrechtsanteile i.H.v. 50,44 % (entspricht einer Stammeinlage von 875.600 €).

 

Mit den geplanten Grundstückeinbringungen (Zetel 163.000 €, Schortens 108.000 € und Jever 45.000 €) verringert sich der für die Stimmrechtsanteile und Gewinnverteilung relevante prozentuale Anteil des Landkreises Friesland auf 49,91 %.

 

Unter Berücksichtigung einer Bareinzahlung von 65.000 € beläuft sich das Stammkapital der WoBau Friesland GmbH dann auf insgesamt 1.758.500 € und der Stimmrechtsanteil des Landkreises Friesland erhöht sich wieder auf 50,01 % (entspricht Stammkapital i.H.v. 879.400 €), womit der Landkreis Friesland Mehrheitsgesellschafter bleiben würde.

 

Als Anlage ist eine Übersicht der WoBau Friesland GmbH zu den Stammeinlagen der Gesellschafter mit Darstellung der sich durch die Stammkapitalerhöhungen verbundenen Veränderungen des Stammkapitals sowie der geänderten prozentualen Gewichtung der Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter beigefügt.

 

Der Kreistag wird gem. § 59 Abs. 1 Nr. 12 NKomVG um Zustimmung der geplanten Bareinzahlung und der damit verbundenen Änderung des Beteiligungsverhältnisses und um Zustimmung der gesamten Stammkapitalerhöhung der WoBau Friesland GmbH gebeten.

 

Entsprechende Haushaltsmittel wurden nicht eingeplant. Die Deckung ist jedoch durch vorhandene liquide Mittel gewährleistet. Der Kreistag wird daher gem. § 59 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG um Zustimmung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 117 NKomVG gebeten.

 

Anlage:

Übersicht Stammkapital, Erhöhungen und künftige prozentuale Gewichtung

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Ja:

9

Nein:

1

Enthaltung:

-