Die nachfolgenden Kurzberichte wurden im Rahmen der Sitzung als Unterlagen dem Ausschuss zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung trug die Themen vor.



4.1 Personalveränderungen im Fachbereich Jugend und Familie


Frau Rieken ist seit dem 01.08.2008 für den Bereich Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII mit einer ½ AK tätig, weiterhin ist Frau Rieken mit ½ AK für Individualbetreuungen auf Wangerooge eingesetzt.


Frau Gouvea Dieball ist seit dem 06.08.2008 im ASD für die Bereiche Bockhorn und Wangerooge zuständig und hat somit die Stelle von Frau Kamp übernommen.


Frau Kamp arbeitet seit dem 01.09.2008 im Familien- und Kinderservicebüro als sozialpädagogische Fachkraft.



4.2 Zuordnung der Betreuungsstelle nach dem Betreuungsgesetz zum Fachbereich 23 - Gesundheitsamt


Die Betreuungsstelle nach dem Betreuungsgesetz ist seit dem 01.07.2008 dem Gesundheitsamt zugeordnet. Die Umorganisation ist sinnvoll, da eine enge Zusammenarbeit mit sonstigen Dienststellen des Gesundheitsamtes notwendig ist.



4.3 Eingliederung Erziehungsgeld/ Elterngeld und Unterhaltssicherung für Wehrdienstleistende in den Fachbereich Jugend und Familie


Seit dem 01.07.2008 sind sowohl Erziehungsgeld/ Elterngeld als auch Unterhaltssicherung dem Fachbereich 22 angegliedert. In diesem Bereich gibt es ebenso wie bei Unterhaltsvorschuss Widerspruchsverfahren sowie den weiteren Rechtsweg im Klageverfahren beim Sozialgericht. Daher ist auch die Widerspruchs- und Klagesachbearbeitung für diesen Bereich auf den Fachbereich 22 übergegangen.



4.4 Weitere Ausgabensteigerung in der Jugendhilfe aufgrund erhöhten Bedarfs


Im Jugendhilfeausschuss am 09.04.2008 wurde von verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Jugendhilfereform und deren Auswirkung auf die gesamte Arbeit des Jugendamtes vorgestellt. Dabei wurde exemplarisch darauf hingewiesen, dass der Bedarf der Familien, Kinder und Jugendlichen an Jugendhilfemaßnahmen stetig wächst. Ursache hierfür ist u.a. die zunehmende mangelnde Erziehungsfähigkeit der Eltern und vermehrte ungünstige Sozialstrukturen, die sich auch im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Friesland bemerkbar machen. Von 2006 auf 2007 wurde im Vortrag beispielhaft die Steigerung der Abrechnungen für ambulante Maßnahmen um 38,80 Prozent genannt, die Fallzahlen für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen stiegen um 31,15 Prozent und die der Unterbringung in Pflegestellen um 11,83 Prozent.


Die Steigerungsrate bei der Bereitschaftspflege lag gar bei 63,16 Prozent.


Für 2007 gab es bei den Ausgaben folgende Rechnungsergebnisse:


Ambulante Maßnahmen (einschl. § 35a SGB VIII) 1.203.044 €

Kosten für Heimunterbringung (einschl. § 35a SGB VIII) 2.155.383 €

Kosten für Unterbringung in Pflegefamilien 1.236.006 €


Diese Entwicklung hat sich im hiesigen Zuständigkeitsbereich ebenso wie bei den benachbarten Jugendämtern fortgesetzt. Die Prognose zum jetzigen Zeitpunkt (Ausgangspunkt ist eine Hochrechnung aufgrund der Prognose für September 2008) ergeben sich voraussichtlich folgende Ausgaben in 2008:


Ambulante Maßnahmen (einschl. § 35a SGB VIII) 1.400.600 € (Steig. um 16,42 %)

Kosten für Heimunterbringung (einschl. § 35a SGB VIII) 2.260.000 € (Steig. um 4,84 %)

Kosten für Unterbringung in Pflegefamilien 1.270.000 € (Steig. um 2,75%)



4.5 Vertrag der NBank für das Pro-Aktiv-Center


Am 02.06.2008 ging der Zuwendungsvertrag von der NBank bezüglich des Pro-Aktiv-Centers für die Jahre 2008 bis 2010 ein. Die Mittel wurden in beantragter Höhe anerkannt, die 50-prozentige Finanzierung aus Landes- und ESF-Mitteln durch die NBank ist somit sichergestellt. Mittlerweile ist allerdings die Co-Finanzierung aus Mitteln des SGB II ab dem Jahr 2009 unsicher. Mit dem Job-Center wurde letztes Jahr bis Ende 2008 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, für das Jahr 2009 ist dies noch nicht geschehen. Aufgrund überarbeiteter Arbeitshinweise der Agentur zu bestehenden Gesetzestexten und zukünftig geplanter Gesetzesänderungen sieht das Job-Center für sich Probleme bei der Co-Finanzierung. In Zusammenarbeit mit dem Job-Center soll eine Klärung erfolgen. Es wurde der Niedersächsische Landkreistag seitens des Landkreises eingeschaltet wie auch das Wirtschafts- und Sozialministerium über die NBank, da viele Pro-Aktiv-Centren betroffen sein dürften.



4.6 Antragstellung Schulverweigerung - Die Zweite Chance


Die Antragstellung seitens des Landkreises Friesland im Rahmen der Initiative „Jugend und Chancen- Integration fördern“ erfolgte am 26.06.2008. Das oben genannte Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, schulverweigernde Kinder und Jugendliche in die Regelschule zu reintegrieren und so ihre Chancen auf einen erfolgreichen Schulabschluss zu erhöhen.


Freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe werden junge Menschen, die schulverweigerndes Verhalten zeigen, gemeinsam mit Schulen und Eltern wieder in die Schule zurückführen. Wesentliche Ziele sind die schulische und soziale Reintegration von Schüler/-innen, die Begleitung zum Schulabschluss, Familien stärken und aktivieren, lokale Ressourcen ausbauen, Netzwerke entwickeln und Synergien nutzen. Durch die Fachkräfte der Koordinierungsstelle soll die Kooperation von Schule und Jugendhilfe gefördert und lokale Netzwerke etabliert werden. Die Schüler/Innen sollen hierbei individuell begleitet und gefördert werden.


Mit einer Entscheidung zum Antrag des Landkreises Friesland wird etwa Mitte bis Ende September 2008 gerechnet.



Herr Wehnemann wies auf einen Termin am 31.10.2008 um 15 Uhr im Bürgerhaus der Stadt Schortens mit der Sozialministerin Frau Ross-Luttmann bezüglich der Präventions- und Bildungsoffensive Hand in Hand im Landkreis Friesland (Kita-Vorsorgebogen) hin. Herr Osterloh teilte den nächsten regulären Sitzungstermin des Jugendhilfeausschusses am 11.11.2008 mit.



Der Ausschuss nahm die Berichte der Verwaltung zur Kenntnis.