Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Begründung:

Die Haushaltssatzung 2021 des Landkreises Friesland mit den nach §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes  (NKomVG) und § 15 Abs. 6 des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) genehmigungspflichtigen Bestandteilen  sind mit Schreiben vom 23.03.2021 durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport genehmigt worden.

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Friesland am Mittwoch, 31.03.2021, und der anschließenden Auslegung, ist die Haushaltssatzung ab dem 15. April 2021 wirksam.

 

Wie in der vergangenen Sitzung des Kreistages gewünscht, wird hiermit die Genehmigung des Haushalts 2021 zur Kenntnis gegeben.

 

Die in Ziff. IV des Genehmigungsschreibens aufgeführten vermeintlichen Versäumnisse (wiederholt „falscher Vordruck“) sind nicht zutreffend, die Thematik wurden mit dem Ministerium erörtert und ausgeräumt.

 

Anm. aus dem KA vom 14.04.:

Zur weiteren Kenntnisnahme/ ggf. Beratung an den WTKF am 03.05.2021.

 

Anlage(n):

Genehmigungsschreiben des MI (nichtöffentlich)

 

Im WTKF hat hierzu keine weitere Beratung stattgefunden; Kenntnisnahme ist erfolgt und deswegen keine Neuverweisung in den KA.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme