Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssituation wird zur Kenntnis genommen

 

 


Begründung:

Zur Erörterung der Haushaltssituation werden zur Verfügung gestellt:

 

Anlage(n):

- Vorläufiger Jahresabschluss 2020

- Finanzbericht 1. Quartal 2021

- Liste der freiwilligen Ausgaben 2021

- Übersichten zur mittelfristigen Finanzplanung

 

Frau EKR’in Vogelbusch erläutert hierzu, dass im letzten Kreisausschuss nochmals die Haushaltsunterlagen zur heutigen Sitzung angefordert wurden, um nach Möglichkeiten zur Kompensation der im Kreistag beschlossenen Kreditaufnahmen in Höhe von 15 Mio. Euro zu schauen. Dem Finanzbericht zur Folge schließt der Haushalt 2020 schlechter ab, als geplant, sodass keine zusätzlichen Mittel für das Jahr 2021 zur Verfügung stehen. Im Vergleich zu den zurückliegenden Jahren sei dies hingegen immer der Fall gewesen. Sie stellt fest, dass laut Budgetbericht 1/2021 ebenfalls keine Einsparungen zu erwarten sein werden, zumal im Bereich der Jugendhilfe gestiegene Kosten, u.a. für die benötigten Lernhilfen und auch aufgrund von Kostensteigerungen der Leistungsträger für Wohngruppen und andere Betreuungsstellen zu Buche schlagen. Dieser Kostenanstieg bedeute Mehraufwendungen in Höhe von rund 1 Mio. Euro, so dass für das Haushaltsjahr 2021 keine finanzielle Verbesserung anstehe. Das Planergebnis zu erreichen, sei schon schwierig genug. Auch die mittelfristige Finanzplanung sehe in den nächsten zwei Jahren keinen ausgeglichenen Haushalt ohne Kreditaufnahme vor.

 

Herr Homfeldt bedankt sich für diesen Überblick und hebt hervor, dass sich die Schulden entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 mehr als verdoppeln werden. Er richtet seine Frage nach möglichen Lösungen zur Kosteneinsparung an die Verwaltung.

 

Herr Landrat Ambrosy führt aus, dass der Verwaltungsvorstand eine klare Meinung vertrete, welche Investitionen zu verschieben sind. Hierbei sei jedoch unstrittig, dass bereits begonnene Projekte weiterzuführen und gemäß der Gerechtigkeitsfrage auch die Maßnahmen für die Schulen nicht einfach abgebrochen werden können. Seine Hoffnung setze er auf das Wiederanlaufen der Wirtschaft. Letztlich sei es eine Frage des politischen Willens und des Ergebnisses der Arbeitsgruppe der Kämmerer, ob eine Sparperiode oder Investitionen zur Stimulierung der Wirtschaft die Lösung sein werden. Die Verwaltung werde ihren Teil hierzu entsprechend beitragen und den neuen Haushaltsentwurf 2022 zeitnah zu den Beratungen vorlegen. Die finanzielle Entlastung der Städte und Gemeinden beträgt 4,4 Mio. Euro pro Jahr. Das sind netto 1,7 Mio. Euro pro Jahr mehr als 2020.

 

Herr Homfeldt weist zum Thema Gerechtigkeit (Schulen) auch noch einmal auf die Generationengerechtigkeit hin. Die Arbeit von 15 Jahren zur Erreichung einer ausgeglichenen Haushaltssituation sei ansonsten binnen 4 Jahren zunichtegemacht. Um dies zu verhindern, sei es notwendig, dass der Kreistag und die Verwaltung frühzeitig Gespräche führen. Im Ergebnis stelle er fest, dass die Absenkung der Kreisumlage keine gute Entscheidung gewesen sei. Er warte das Ergebnis der Arbeitsgruppe der Kämmerer ab, welches dann bereits Auskunft über die zukünftige Aufstellung der Kinderbetreuungskosten in den Kommunen geben könne und daraus ließen sich dann Pläne erarbeiten, wie mit den Masterplänen in den künftigen Jahren verfahren werden solle.

 

Herr Landrat Ambrosy deutet auf die kommunalverfassungsrechtliche Problematik in diesem Jahr hin, insbesondere die Haushaltsberatungen 2022 betreffend, da sich nach der diesjährigen Kommunalwahl der Kreistag Anfang November neu konstituiere und es ihm obliege, den Haushalt 2022 zu beschließen. Wie in den vergangenen Wahlperioden sei hierbei ein Kompromiss möglich, indem der Haushaltsbeschluss erst im Februar/ März 2022 gefasst werden würde. Zum aktuellen Vorgehen schlägt er vor, die Zahlen der Arbeitsgruppe der Kämmerer zunächst abzuwarten, denn es habe sich erwiesen, wie er auch schon in der Vergangenheit mehrfach festgestellt habe, dass eine Debatte über Ist-Zahlen immer realitätsnäher sei, als über Soll-Zahlen. Wegen der Schuldenquote verweist der Landrat darauf, dass dem Werte gegenüberstünden, der Landkreis eine hohe Eigenkapitalquote habe und die Summe der Annuitätszahlungen dank der niedrigen Zinsen angesichts des Gesamthaushaltes vertretbar sei. Zur Kreisumlage führt er aus, dass die CDU-Fraktion seit Jahren verlange, die Städte und Gemeinden wegen der Kita-Kosten zu entlasten. Die Entlastung betrage bei den Kita-Kosten durch die Senkung der Kreisumlage derzeit 4,4 Mio. Euro pro Jahr. Ob eine Entlastung über eine niedrige Kreisumlage oder bei einer hohen Kreisumlage durch eine jährliche Zahlung erfolge, sei dabei unerheblich.

 

 

 

 

Anmerkung der Verwaltung vom 05.05.2021:

In der Anlage zum Finanzbericht (Zusammenstellung freiwilliger Leistungen, vorletzte Seite; -7-) wurde die Zeile FB56/ Schuldnerberatung entfernt, da dies eine Pflichtleistung für SGB II Kunden ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme