Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Der Förderrichtlinie Friesland-Hilfsfonds in der anliegenden geänderten Fassung wird zugestimmt.

 

 

 


Begründung:

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2021 im Wege der Eilentscheidung nach § 89 NKomVG beschlossen, die am 22.04.2020 verabschiedete Förderrichtlinie Friesland-Hilfsfonds mit Wirkung vom 1. Januar 2021 wieder in Kraft zu setzen; die Geltungsdauer endet am 31. Dezember 2021. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Förderregelungen von Bund und Land auf evtl. Regelungslücken hin zu prüfen und bei Bedarf eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Regelungen des Friesland-Hilfsfonds zu erstellen.

 

Daraufhin hat die Wirtschaftsförderung eine neue Beschlussvorlage und eine Neufassung der Förderrichtlinie (Vorlage 1171/2021) erstellt, die vom Kreistag in der Sitzung am 24.03.2021 gemäß KA-Empfehlung vom 17.03.2021 beschlossen worden ist. Gegenüber der Förderrichtlinie aus dem Jahr 2020 ist der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert worden. Nunmehr sind auch folgende Gruppen anspruchsberechtigt:

 

-       Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme bis zu 2 Millionen Euro, die nach dem 30.04.2020 gegründet wurden,

-       nicht gewerblich tätige Vermieter von Ferienhäusern / Ferienwohnungen / Ferienzimmern, die ihren Hauptwohnsitz und die Betriebsstätte im Landkreis Friesland haben und nicht mehr als 9 Betten vermieten.

 

Bis zum Stand 19.04.2021 sind insgesamt 50 Anträge zum Friesland-Hilfsfonds gestellt worden, davon

-         2 mittlere Unternehmen

-       12 Soloselbstständige / Freiberufler

-         2 Kleinstunternehmen, die nach dem 30.04.2020 gegründet worden sind

-       34 nicht-gewerblich tätige Vermieter

 

Bei der Förderung von Kleinstunternehmen hat sich zwischenzeitlich eine Änderung ergeben. Der Bund hat den Kreis der Anspruchsberechtigten bei der Überbrückungshilfe III geändert. Junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020 sind ab jetzt antragsberechtigt. Bisher konnten nur Unternehmen, die bis zum 30. April 2020 gegründet waren, einen Antrag stellen. Eine Änderung bzw. Anpassung der Förderrichtlinie Friesland-Hilfsfonds ist aus Sicht der Wirtschaftsförderung hier nicht erforderlich, da die Förderung vom Landkreis Friesland ohnehin nur nachrangig gewährt wird.

Zum überwiegenden Teil haben nicht-gewerblich tätige Vermieter*innen von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern einen Antrag gestellt. In der bisherigen Förderrichtlinie sind sie nur antragsberechtigt, wenn sie nicht-gewerblich tätig sind und nicht mehr als 9 Betten vermieten. Diese Obergrenze wurde aufgenommen, da Betriebe bis einschließlich 9 Betten nach der amtlichen Statistik nicht meldepflichtig sind.

 

Im Rahmen der Prüfung der jetzt gestellten Förderanträge und zahlreicher Anfragen hat sich ergeben, dass diese Unterscheidung hier nicht zielführend ist. So gibt es zahlreiche Vermieter*innen, die mehrere Objekte haben und insgesamt unter der Obergrenze von 9 Betten liegen (z.B. 4 Ferienwohnungen mit jeweils 2 Betten) und somit für jedes Objekt die Förderung erhalten können (max. Förderbetrag 4 x 1.000 € = 4.000 €). Andererseits gibt es zahlreiche Vermieter*innen mit mehreren Ferienobjekten und auch mehr als 9 Betten (z.B. 2 Ferienwohnungen mit jeweils 5 Betten). Dieser Personenkreis hat aufgrund der geltenden Förderrichtlinie keinen Anspruch auf Förderung aus dem Friesland-Hilfsfonds, obwohl auch sie nicht-gewerblich tätig sind. Die von den Antragstellern vorgetragene Argumentation einer Ungleichbehandlung ist aus Sicht der Wirtschaftsförderung nachvollziehbar. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Obergrenze von maximal 9 Betten aus der Richtlinie herauszunehmen.

 

Andererseits sollte die Zahl der maximal zu fördernden Objekte auch aufgrund der zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt werden. Anstelle der Bettenzahl wird die Anzahl der Objekte begrenzt, so dass pro Vermieter nicht mehr als fünf Einheiten gefördert werden können. Vermieter mit mehr als fünf Objekten erhalten dann nur eine Förderung für die ersten fünf Objekte. Die Höhe der Zuwendung bleibt unverändert bestehen, so dass die Zuschusshöhe für fünf Objekte max. 5.000 Euro betragen kann. Dieser Betrag ist analog zur Förderhöchstsumme beim KMU-Programm ProFIL für die erstmalige Existenzgründung oder die Schaffung eines zusätzlichen Vollzeitarbeitsplatzes zu sehen.

 

Anlage(n):

Richtlinie FHF – neu/Stand 19.04.2021 -

 

Herr Graalfs, Fachbereich 10-Wifö erläutert, dass die Anpassung der FHF-Förderrichtlinie zur Beseitigung einer Ungleichbehandlung gegenüber von nicht-gewerblichen Vermietungen mit mehr als 9 Betten erforderlich wurde. Dieser Personenkreis sei bislang nicht antragsberechtigt gewesen. Aus diesem Grund werde vorgeschlagen, die Obergrenze herauszunehmen.

 

Vermerk über aktuelle Antragszahlen (FB 10-Wifö, Frau Brinkmann):

Übersicht FHF 2021 - Anträge

 

Landkreis Friesland/Wirtschaftsförderung

Stand: 03.05.2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gem./Stadt

Anzahl Anträge

davon nicht-gewerbliche Vermietung FeWo

 

Jever

4

1

 

 

Sande

1

0

 

 

Schortens

3

3

 

 

Wangerland

18

15

 

 

Wangerooge

28

21

 

 

Varel

8

2

 

 

Bockhorn

1

0

 

 

Zetel

2

0

 

 

Summe

65

42

 

 

 

 

 

 

 

Von den 65 Anträgen entfallen auf

 

 

 

 

nicht-gewerbliche Vermietung

42

 

 

 

mittlere Unternehmen

2

 

 

 

Kleinstunternehmen

3

 

 

 

Soloselbstständige

15

 

 

 

Freiberufler

3

 

 

 

 

 

 

 

 

Bewilligt sind aktuell 36 Anträge

 

 

 

 

Gesamtzuschuss

129.500 €

 

 

 

davon trugen die Städte/Gem.

57.000 €

 

 

 

und der Landkreis

72.500 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergleich zum Vorjahr:

 

 

 

 

insgesamt 82 Anträge, davon 52 bewilligt

 

 

 

Gesamtzuschuss

167.250 €

 

 

 

davon trugen die Städte/Gem.

69.750 €

 

 

 

und der Landkreis

97.500 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei diesem Vergleich ist zu bedenken, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten

in 2021 erweitert wurde.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme