Sitzung: 01.06.2021 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1217/2021
Beschluss:
Der Fachausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zu.
Frau Dr. Möhler führt mit einem Kurzvortrag
in das Thema ein (sh. Anlage 1 (Deklaration „Biologische Vielfalt in
Kommunen“) und Anlage 2 (Kommunen für
biologische Vielfalt).
1.
„Kommunen
für biologische Vielfalt“ – Was ist das?
e.
V. aus Städten, Gemeinden, Landkreisen mittlerweile mit 438 Bündnispartnern
deutschlandweit (darunter WHV, OL)
2. Ziel des Vereins:
Schutz
der biologischen Vielfalt in den Kommunen
Die biologische
Vielfalt bildet die Grundlage für menschliches Leben und für wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Entfaltung. Doch sie ist bedroht. Die bisherigen
Bemühungen, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten, waren bislang
nicht ausreichend. Daher bedarf es verstärkter Anstrengungen aller Akteure für
den Erhalt der biologischen Vielfalt. Der niedersächsische Weg ist ein starkes
Signal dafür und fußt auf der gemeinsamen Zielsetzung von Landwirtschaft,
Politik und Naturschutz. Kommunen kommt dabei eine wichtige Bedeutung als
Akteur zu, da sie die politische Ebene repräsentieren, die den Menschen am
nächsten steht. Sie spielen angesichts ihrer umfassenden Aufgaben in Planung,
Verwaltung und Politik und der damit verbundenen Entscheidung über den Umgang
mit Natur und Landschaft vor Ort eine wichtige Rolle beim Erhalt der biologischen
Vielfalt und haben die Möglichkeit, das öffentliche Bewusstsein zur Bedeutung
der biologischen Vielfalt zu stärken. Darüber hinaus führen Aktivitäten auf
kommunaler Ebene zu konkreten Ergebnissen, die anderen als Vorbild dienen und
wichtige Impulse an höhere politische Ebenen senden können.
3. Vorteile:
- interkommunaler Informationsaustausch
- Kooperation mit anderen Kommunen
- Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit
- Fortbildungsangebote für Verwaltungsangestellte
- gemeinsame Aktionen und Projekte (gefördert von BfN und BMU)
- Homepage u. Newsletter: Infos zu aktuellen Entwicklungen im
kommunalen Naturschutz
- Profilierung als umweltfreundliche Körperschaft
- interkommunales Einwirken auf Bundes- und Landespolitik
hinsichtlich verbesserter finanzieller Grundlagen zum Erhalt biologischer
Vielfalt
4. Verpflichtungen:
- Unterschrift einer freiwilligen Selbstverpflichtung
- Mitgliedsbeitrag von 330 € pro Jahr
5. Weiterführende Links:
https://www.kommbio.de/home/
Abstimmungsergebnis:
-mehrheitlich zugestimmt-
Ja: |
7 |
Nein: |
|
Enthaltung: |
3 |