Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Fachausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag mehrheitlich zu.


Frau Dr. Möhler führt mit einem Kurzvortrag in das Thema ein (sh. Anlage 1 (Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“)  und Anlage 2 (Kommunen für biologische Vielfalt).

 

1.       „Kommunen für biologische Vielfalt“ – Was ist das?

e. V. aus Städten, Gemeinden, Landkreisen mittlerweile mit 438 Bündnispartnern deutschlandweit (darunter WHV, OL)

2.       Ziel des Vereins:

Schutz der biologischen Vielfalt in den Kommunen

Die biologische Vielfalt bildet die Grundlage für menschliches Leben und für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entfaltung. Doch sie ist bedroht. Die bisherigen Bemühungen, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten, waren bislang nicht ausreichend. Daher bedarf es verstärkter Anstrengungen aller Akteure für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Der niedersächsische Weg ist ein starkes Signal dafür und fußt auf der gemeinsamen Zielsetzung von Landwirtschaft, Politik und Naturschutz. Kommunen kommt dabei eine wichtige Bedeutung als Akteur zu, da sie die politische Ebene repräsentieren, die den Menschen am nächsten steht. Sie spielen angesichts ihrer umfassenden Aufgaben in Planung, Verwaltung und Politik und der damit verbundenen Entscheidung über den Umgang mit Natur und Landschaft vor Ort eine wichtige Rolle beim Erhalt der biologischen Vielfalt und haben die Möglichkeit, das öffentliche Bewusstsein zur Bedeutung der biologischen Vielfalt zu stärken. Darüber hinaus führen Aktivitäten auf kommunaler Ebene zu konkreten Ergebnissen, die anderen als Vorbild dienen und wichtige Impulse an höhere politische Ebenen senden können.

 

3.       Vorteile:

  • interkommunaler Informationsaustausch
  • Kooperation mit anderen Kommunen
  • Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit
  • Fortbildungsangebote für Verwaltungsangestellte
  • gemeinsame Aktionen und Projekte (gefördert von BfN und BMU)
  • Homepage u. Newsletter: Infos zu aktuellen Entwicklungen im kommunalen Naturschutz
  • Profilierung als umweltfreundliche Körperschaft
  • interkommunales Einwirken auf Bundes- und Landespolitik hinsichtlich verbesserter finanzieller Grundlagen zum Erhalt biologischer Vielfalt

 

4.       Verpflichtungen:

  • Unterschrift einer freiwilligen Selbstverpflichtung
  • Mitgliedsbeitrag von 330 € pro Jahr

 

5.       Weiterführende Links:

https://www.kommbio.de/home/

 


Abstimmungsergebnis:
-mehrheitlich zugestimmt-

 

Ja:

7

Nein:

 

Enthaltung:

3