Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 12, Enthaltungen: 2

Geänderter Beschluss (wie Kreisausschuss am 09.06.):

Die im Jugendhilfeausschuss vom 24.02.2021 beschlossene Satzung über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege wird beibehalten.

(ergänzend:) Zusätzlich erhalten die Tagespflegepersonen bei Bedarf ein Beratungsangebot.

 

 


Über den im Kreisausschuss mit 3:6:2 abgelehnten Antrag der CDU-Fraktion wird, dadurch dass die CDU-Fraktion diesen Antrag in der heutigen Kreistagssitzung erneut stellt, als weitergehenden Antrag beschlossen. Frau KTA Sudholz erläutert den Antrag der CDU-Fraktion noch einmal und hebt hierbei ihre Sorge hervor, dass die Tagespflegepersonen, ohne die Gewährung der Fortzahlung für Ausfallzeiten, ihre Tätigkeit künftig nicht mehr im Kreisgebiet anbieten. Durch diese Gewährung der Fortzahlung würde ihres Erachtens noch keine Scheinselbständigkeit vorliegen. Ein Beratungsangebot sei hierbei nicht ausreichend. Vielmehr gehe es bei der Sicherstellung der Ausfallgelder auch um die Wertschätzung für die Arbeit der Kindertagespflegepersonen.

 

Herr KTA Osterloh weist daraufhin, dass diese Kosten für Ausfallzeiten eine Finanzierung von ca. 140.000 Euro zur Folge hätten, die der Landkreis aufgrund seiner Haushaltssituation nicht im Stande ist, zu übernehmen. Jedoch könne er den Tagespflegepersonen eine gute Beratung zukommen lassen und auch bei der Vertragsgestaltung behilflich  sein, um Ausfallzeiten mit abzusichern. Sollte es dennoch zu Härtefällen kommen, so seien die Leistungen anderer Kostenträger zu beantragen (wie Jungendhilfe, etc.). Die derzeitige Kindertagespflege betreue insgesamt 230 Kinder. Herr Osterloh könne hierbei keine Rückläufe und auch keine dies anzeigenden Tendenzen erkennen. Zu dem neuen Kindertagesstättengesetz, welches ab 01.08.2021 gelte und erhebliche Veränderungen in den Anforderungen beinhalte, werde nach Umsetzung dieser Anforderungen auch eine Diskussionsgrundlage für die Punkte der Kindertagespflege im nächsten Jugendhilfeausschuss bieten. Die Wertschätzung für die Kindertagespflegepersonen sei in jedem Falle gegeben, zumal die Kindertagespflege eines der wichtigsten Standbeine für die Kinderbetreuung im Landkreis Friesland sei.

 

Frau KTA Sudholz macht noch einmal auf die Wichtigkeit der Kindertagespflegepersonen aufmerksame, zumal viele Eltern diese Form der Kinderbetreuung vorziehen, da die Kinder eine intensivere, umfassendere und individuellere Betreuung erhalten würden.

 

Frau KTA Schlieper gibt zu bedenken, dass eine Fortzahlung für Ausfallzeiten zur Folge haben könne, dass den Tagespflegepersonen dadurch im Verhältnis zu den ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern am Monatsende ein höherer Verdienst entstehe. Hierbei komme es zur Ungleichbehandlung, da die mehrjährige Ausbildung als Erzieher/in einem höheren Anforderungsanspruch unterliege.

 

Frau EKR‘in Vogelbusch erläutert, dass die Erzieher/innen, die eine vierjährige Ausbildung in den Kita-Einrichtungen durchlaufen, ein Brutto-Einkommen erzielen, welches im Vergleich unterhalb des Einkommens einer Tagespflegeperson liege, die 5 Kinder betreue. Die Tagespflegeperson hingegen trage aufgrund ihrer Selbständigkeit das sog. kalkulatorische Risiko. Des Weiteren habe die Deutsche Rentenversicherung die Möglichkeit einer Scheinselbständigkeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Im Einzelfall sei dies zu prüfen. Eine Scheinselbständigkeit liege nicht vor, wenn ausreichend viele Kinder betreut und genügend Stunden abgeleistet würden, sodass davon auszugehen sei, dass der Lebensunterhalt von dieser Tätigkeit bestritten werden könne. Anders verhalte es sich, wenn die Tagespflegeperson nur tageweise oder stundenweise und nur eine geringe Anzahl an Kindern in ihre Obhut nehme. Es bestehe zudem kein Vertrag zwischen den Tagespflegepersonen und dem Landkreis Friesland, sondern mit den Eltern. Die Tagespflegepersonen haben somit einen Anspruch gegenüber den Eltern. Der Landkreis gewähre den Eltern, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Bedarf geltend machen, einen Zuschuss, aber nur dann, wenn seitens der Tagespflegeperson eine Leistung erbracht werden würde. Frau Vogelbusch führt weiter aus, dass der Zuschuss dann aufgrund der gesetzlichen Vorschriften direkt an die Tagespflegepersonen ausgezahlt werde, was ihres Erachtens einer gesetzlichen Änderung zugunsten der Eltern bedürfe. Ausfallzeiten der Tagespflegepersonen würden hierbei unter das Risiko der Selbständigkeit fallen.

 

Herr KTA Homfeldt weist noch einmal darauf hin, dass eine Beteiligung an diesen Ausfallkosten, wie es bereits bei anderen Landkreisen gehandhabt werde, würde insbesondere die Wertschätzung für die Tagespflegepersonen hervorheben, da sie zur Entlastung des Kinderbetreuungssystems in den Kommunen beitragen würden. Er macht deutlich, dass diese Form der Lohnfortzahlung nur unter besonderen Umständen eintreten würde. Das unternehmerische Risiko würde hierdurch abgemildert, da der Landkreis ein eigenes Interesse an dem Fortbestand der Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen habe. Ein Vergleich zwischen Erzieherinnen/Erziehern und Tagespflegepersonen sei seines Erachtens nicht gerecht und nicht zielführend.

 

Herr Vorsitzender Pauluschke lässt zunächst über den weitergehenden Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.

 

Antrag der CDU-Fraktion auf Fortzahlung für Ausfallzeiten:

 

Abstimmungsergebnis CDU-Antrag:

Mehrheitlich abgelehnt

 

Ja:

12

Nein:

25

Enthaltung:

2

 

 

Danach stimmt der Kreistag über den Beschluss ab, wie vom Kreisausschuss mit Ergänzung um das Beratungsangebot empfohlen:

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt

 

Ja:

25

Nein:

12

Enthaltung:

2