Sitzung: 23.06.2021 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1245/2021
Beschluss:
Der Kreistag ermächtigt den Kreisausschuss, die Dienstleistungsaufträge für die Unterhaltsreinigung als Ausnahme zu dem Grundsatzbeschluss unter TOP 6.3.9 an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Begründung:
Der Landkreis Friesland lässt seine
Liegenschaften in Eigen- und Fremdleistung reinigen.
Die nachstehenden kreiseigenen Gebäude werden insgesamt
oder in Teilbereichen durch Reinigungsfirmen gereinigt:
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BBS Jever
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Sporthalle der Elisa-Kaufeld-Oberschule Jever (Jahnstr.)
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Jobcenter Jever
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Straßenverkehrsamt Jever
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Sporthalle der Oberschule Bockhorn
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IGS Nord Außenstelle inkl. Sporthalle, Schortens
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IGS Nord Sporthalle Beethovenstr., Schortens
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Sporthalle und Werkstattgebäude der BBS Varel
Die
Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen erfolgte am 29.04.2021. Die
Submission fand am 02.06.2021 statt.
Aufgrund
der umfangreichen Prüfung der Angebote und der gesetzlichen vorgeschriebenen
Fristen kann eine Auftragsvergabe frühestens erst ab Anfang Juli erfolgen.
Bei der
Neuausschreibung der Fremdreinigung sind bei einer Vertragslaufzeit von 2
Jahren Kosten von ca. 841.178,13 € inkl. Umsatzsteuer kalkuliert worden.
Da zum Kreistagstermin am
23.06.2021 die Vergabe nicht erfolgen kann und der nächste Termin erst am
12.10.2021 stattfindet, wird der Kreistag gebeten, vorsorglich den
Kreisausschuss zur Auftragsvergabe zu ermächtigen. Das ist erforderlich, damit
die Aufträge fristgerecht vergeben werden können.
Protokoll:
Herr Landrat Ambrosy erläutert, dass im Hinblick auf den gefassten Grundsatzbeschluss unter TOP 6.3.9, in diesem speziellen Fall aus vergaberechtlichen Gründen eine Ausnahme vorgenommen werde. Die Ausschreibung der Unterhaltsreinigung würde somit für 2 Jahre als Fremdleistung erfolgen, um danach entsprechend des Grundsatzbeschlusses auf Eigenreinigung umgestellt zu werden. Der Kreisausschuss hat dieser Vorgehensweise einstimmig zugestimmt. Der Grundsatzbeschluss bleibt somit gewahrt.
Der Kreistag folgt der Empfehlung des Kreisausschusses und fasst den Beschluss wie folgt:.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Ja: |
37 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
- |