Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Kreistag ermächtigt den Kreisausschuss, die Dienstleistungsaufträge für die Unterhaltsreinigung als Ausnahme zu dem Grundsatzbeschluss unter TOP 6.3.9 an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

 

 


Begründung:

Der Landkreis Friesland lässt seine Liegenschaften in Eigen- und Fremdleistung reinigen.

 

Die nachstehenden kreiseigenen Gebäude werden insgesamt oder in Teilbereichen durch Reinigungsfirmen gereinigt:

 

-       BBS Jever

-       Sporthalle der Elisa-Kaufeld-Oberschule Jever (Jahnstr.)

-       Jobcenter Jever

-       Straßenverkehrsamt Jever

-       Sporthalle der Oberschule Bockhorn

-       IGS Nord Außenstelle inkl. Sporthalle, Schortens

-       IGS Nord Sporthalle Beethovenstr., Schortens        

-       Sporthalle und Werkstattgebäude der BBS Varel

Die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen erfolgte am 29.04.2021. Die Submission fand am 02.06.2021 statt.

 

Aufgrund der umfangreichen Prüfung der Angebote und der gesetzlichen vorgeschriebenen Fristen kann eine Auftragsvergabe frühestens erst ab Anfang Juli erfolgen.

 

Bei der Neuausschreibung der Fremdreinigung sind bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren Kosten von ca. 841.178,13 € inkl. Umsatzsteuer kalkuliert worden.

Da zum Kreistagstermin am 23.06.2021 die Vergabe nicht erfolgen kann und der nächste Termin erst am 12.10.2021 stattfindet, wird der Kreistag gebeten, vorsorglich den Kreisausschuss zur Auftragsvergabe zu ermächtigen. Das ist erforderlich, damit die Aufträge fristgerecht vergeben werden können.

 

Protokoll:

Herr Landrat Ambrosy erläutert, dass im Hinblick auf den gefassten Grundsatzbeschluss unter TOP 6.3.9, in diesem speziellen Fall aus vergaberechtlichen Gründen eine Ausnahme vorgenommen werde. Die Ausschreibung der Unterhaltsreinigung würde somit für 2 Jahre als Fremdleistung erfolgen, um danach entsprechend des Grundsatzbeschlusses auf Eigenreinigung umgestellt zu werden. Der Kreisausschuss hat dieser Vorgehensweise einstimmig zugestimmt. Der Grundsatzbeschluss bleibt somit gewahrt.

 

Der Kreistag folgt der Empfehlung des Kreisausschusses und fasst den Beschluss wie folgt:.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

 

Ja:

37

Nein:

-

Enthaltung:

-