Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Organisationsbeschluss:

Die beiden Anträge der CDU-Fraktion auf

1.    Beibehaltung der Hybridsitzungen (11.1) und

2.    Übertragung der Kreistagssitzungen als Livestream (11.2)

werden en bloc in den Kreisausschuss am 07.07.2021 verwiesen

 

 

 


Die Anträge unter TOP 11.1 und 11.2 sind zusammen beraten und abgestimmt worden.

 

Herr KTA Zillmer stellt zunächst den Antrag auf Beibehaltung der Hybridsitzungen (11.1) vor.

 

Frau KTA Schlieper schlägt hierzu vor, grundsätzlich solche Regelungen dem neuen Kreistag (ab 11/2021) zu überlassen. Aufgrund der Antragstellung würde sie diesen Antrag jedoch in den Kreisausschuss verweisen.

 

Herr KTA Chmielewski spricht sich dafür aus, die Möglichkeit zur Onlineteilnahme an Gremiensitzungen beizubehalten und einen Beschluss noch vor der konstituierenden Kreistagssitzung im November zu fassen.

 

Herr KTA Homfeldt hebt noch einmal hervor, dass es bei dem CDU-Antrag um die Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Mandat gehe. In der nächsten Wahlperiode werde sich dieser Anspruch auf digitale Beteiligung auf allen politischen Ebenen nicht ändern. Die Fortsetzung diene auch dazu, die Attraktivität für jüngere Kreistagspolitiker zu steigern. Im Vorgriff auf den zweiten CDU-Antrag (11.2) sei die Erweiterung der Sitzungsteilnahme als Livestream beantragt, so dass auch Bürger/innen sich zur Sitzung zuschalten können und ggf. auch an der Einwohnerfragestunde per Livestream teilnehmen können. Durch diese digitalen Lösungen sei ggf. eine Einsparung an CO2-Emissionen zu erreichen, weil viele Sitzungsteilnehmer nicht mehr über weite Strecken mit dem PKW anreisen müssten.

 

Herr KTA Zerth unterstützt die Anträge der CDU-Fraktion mit dem Hinweis, dies eine Erweiterung der technischen Ausstattung der Kreisverwaltung/ Sitzungsorte erforderlich machen werde.

 

Herr Landrat Ambrosy gibt zu den Anträgen kommunalverfassungsrechtliche Hinweise.

Grundsätzlich habe der Kreistag das eigene Organisationsrecht inne und könnte die Anträge in eigener Zuständigkeit entscheiden, jedoch seien hiervon auch die Fachausschüsse betroffen, so dass der Kreisausschuss die Beschlüsse zu den Anträgen vorzubereiten habe. Es könne somit heute nur jeweils ein Organisationsbeschluss im Kreistag gefasst werden.

 

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat das Medium der Hybridsitzungen gem. § 182 nur für die pandemische Lage festgelegt. Sollte der Bundestag bis zum 30.09. einen Beschluss über das Fortbestehen der pandemischen Lage gefasst haben, dann seien Hybridsitzungen noch bis zum Ende der pandemischen Lage durchführbar. Darüber hinaus müsste das NKomVG geändert werden. Verfassungsrechtler seien mit der hybriden Lösung in pandemischer Lage einverstanden, darüber hinaus jedoch gelte als Mittel der Wahl der Grundsatz der Präsenzveranstaltungen. Für alle weiteren offenen Fragen bestehe noch Klärungsbedarf.

 

Zum Thema Livestream (11.2) gibt er einen Ausblick auf die Umbaumaßnahmen des Kreishauses, in deren Rahmen auch die Sitzungssäle in hohem Maße digital ausgestattet werden. Hier seien die technischen Voraussetzungen vorhanden, jedoch sei die Kapazität der Sitzungssäle begrenzt, so dass die Kreistagssitzungen in dafür geeigneten Räumlichkeiten stattfinden müssen. Dieser Umstand und auch der Grundsatz des Kreistages seine Sitzungen wechselweise in unterschiedlichen friesischen Kommunen abzuhalten, führe dazu, dass hierfür noch keine technischen Lösungen vorliegen.

 

Frau stellv. Vorsitzende Bastrop übernimmt vorübergehend die Sitzungsleitung, da Herr KTV Pauluschke kurzzeitig abwesend ist.

 

Da mit Hybridveranstaltungen und Livestreaming zudem auch eine größtmögliche Transparenz für die Teilnehmer/innen und Zuschauer/innen zu erreichen sei und dafür die erforderlichen rechtlichen Bedingungen auch nach der Pandemie anzupassen seien, fordert Herr KTA Chmielewski, den Druck auf das Land und den Bund zu erhöhen.

 

Herr KTA Zillmer erläutert zu 11.2, dass er sich im Vorfeld bereits informiert habe, sodass es für das Livestreaming der Kreistagssitzung keine großen Probleme zur technischen Umsetzung geben würde. Der CDU-Antrag hierzu betreffe ausschließlich die Kreistagssitzungen.

 

Herr KTV Pauluschke übernimmt wieder die Sitzungsleitung und schlägt vor, die beiden Anträge in den Kreisausschuss zu verweisen.

 

 

Frau KTA Schlieper rät vorbehaltlich einer möglichen Erweiterung dieser Anträge auch für die Fachausschüsse dazu, sie zuständigkeitshalber im Kreisausschuss ausführlich zu beraten.

 

Herr KTV Pauluschke greift diesen Vorschlag auf und lässt darüber abstimmen. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt (1 Abwesenheit - KTA Osterloh)

 

Ja:

35

Nein:

1

Enthaltung:

-